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Neues aus Ensdorf
Ausgabe 17/2026
Amtliche Mitteilungen
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Auszug aus der Niederschrift der 13. Sitzung des Gemeinderates vom 18.12.2025

I. Einwohnerfragestunde

Der Bürgermeister eröffnet die Einwohnerfragestunde.

Er erkundigt sich, ob es aus den Reihen der anwesenden Einwohner Fragen an die Gemeinde gebe.

Horst Spagert, Einwohner, meldet sich zu Wort und weist darauf hin, dass in der Provinzialstraße zwischen Walther-Rathenau-Straße, Edeka und dem Kreisverkehr Schwalbacher Berg ein Durchfahrtsverbot für LKWs bestehe. Zunehmend würden sowohl die LKWs der ortsansässigen Firmen als auch weitere LKW-Transporte diese Strecke nutzen. Er fragt an, ob Maßnahmen ergriffen werden könnten, um dies zu unterbinden.

Der Bürgermeister erklärt, dass die Gemeinde Ensdorf die Problematik kenne und ebenfalls bedauere. Die Gemeindeverwaltung sei leider nicht befugt, den fließenden Verkehr zu kontrollieren, da dies in den Zuständigkeitsbereich der Vollzugspolizei falle. Lediglich könne um verstärkte Kontrollen gebeten werden. Er weist darauf hin, dass die Lage durch die Nähe zu einem Gewerbegebiet erschwert werde, da es oft schwierig sei, zwischen berechtigtem und unberechtigtem Verkehr zu unterscheiden.

Horst Spagert, Einwohner, fragt weiter nach, ob die sogenannter „Panzer-Blitzer“ die Möglichkeit hätten, die LKWs zu erkennen.

Der Bürgermeister erklärt, dass solche Geräte zwar LKWs erkennen könnten, die Verknüpfung mit der Überprüfung des Durchfahrtsverbots jedoch für die Gemeinde nicht zulässig sei.

Horst Spagert, Einwohner, bedankt sich für die Auskünfte.

Nachdem keine Wortmeldungen mehr erfolgen, beendet der Bürgermeister die Einwohnerfragestunde.

II. Sitzung des Gemeinderates

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Damen und Herren.

Er stellt fest, dass fristgerecht und ordnungsgemäß eingeladen worden und die Beschlussfähigkeit gegeben sei. Er fragt nach, ob Vertretungen bzw. Entschuldigungen von Ratsmitgliedern angezeigt seien. Herr Wilhelm, Grüne/Linke, entschuldigt Herrn Jenal aus seiner Fraktion.

Verlauf der Sitzung

A) Öffentlicher Teil

TOP 1: Ableitung Oberflächenwasser der Bergehalde Duhamel zur Saar

Stellungnahme der Gemeinde

Der Bürgermeister erläutert, dass die Stellungnahme der Gemeinde im Bauausschuss ausführlich vorberaten und durch das Bauamt vorbereitet worden sei. Ergänzungen aus der Sitzung des Bauausschusses seien in den Beschlussvorschlag eingeflossen.

Herr Wilhelm, Grüne/Linke, erklärt, dass sich seine Fraktion aus grundsätzlichen Gründen negativ gegenüber den Maßnahmen der RAG positioniere und sich daher bei der Abstimmung enthalten werde.

Herr Seger, CDU, bedankt sich bei der Verwaltung für die Einarbeitung der eingebrachten Punkte seiner Fraktion aus dem vorberatenden Bauausschuss.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt der Bürgermeister über den Tagesordnungspunkt abstimmen.

Sodann wird folgender Beschluss gefasst:

Der Gemeinderat beschließt das Verfassen einer Stellungnahme zum vorgelegten Sonderbetriebsplanantrag zur Errichtung des Kanals zur Ableitung des Oberflächenwassers der Bergehalde Duhamel zur Saar mit den im Folgenden aufgeführten Anregungen und Bedenken.

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Auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans sowie der bisherigen „groben“ Ausarbeitungen der Firu GmbH, Kaiserslautern, sollte eine grobe Abschätzung der Fließzeit von der Tagesanlage erfolgen.

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Der Kanal ist so zu dimensionieren, dass die anfallenden Regenabflussmengen der kompletten Entwicklungsfläche (Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Bergwerksanlage Duhamel“) ohne zusätzlich erforderliche bauliche Maßnahmen abgeleitet werden können.

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Gemäß den Betrachtungen im Zuge des ABP kommt es bei Starkregen zur Beeinträchtigung der AzGa, der Tagesanlage und ca. 10 Anwesen in der Tiefenbachstraße. Hier sind auch bei den vorliegenden Planungenzur „Ableitung des Oberflächenwassers der Bergehalde Duhamel zur Saar“ sämtliche mögliche Maßnahmen zur Minimierung dieser Gefahren/ Beeinträchtigungen vorzusehen.

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Die finale Trasse des neuen Gemeindekanals „Tiefenbachstraße“ ist in den vorliegenden Plänen nicht berücksichtigt bzw. enthalten. Dieser kreuzt die befahrbare Rampe zum vorh. Klärbecken. Die tatsächliche Kanaltrasse ist in die Pläne von CDM Smith zu übernehmen. Es ist zu gewährleisten, dass der Kanal durch die Bauarbeiten und die Andienung der Baugrube BG1 mit schwerem Gerät nicht beschädigt wird. Sämtliche hierzu erforderlichen Maßnahmen sind zu ergreifen. Ggfls. ist die Zufahrt zur Baugrube BG1 umzuplanen.

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Vor und nach Durchführung der Baumaßnahme sind sämtliche im Baubereich liegenden gemeindeeigenen Kanäle zum Zwecke der Beweissicherung der Zustand zu dokumentieren. Ggfls. durch die Baumaßnahme entstandene Schäden sind in Abstimmung mit der Gemeinde fachgerecht zu beseitigen.

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Es zu beachten, dass die Durchgängigkeit des Betriebswegs immer zu gewährleisteten, bzw. eine Sperrung auf die unumgängliche Mindestdauer (d.h. zur Herstellung der Baugrube 3) zu beschränken ist.

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Im Vorfeld sind die erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen im Bereich der B 51 aufgrund der Maßnahme „Erneuerung Bachverrohrung Lochbach“ auch mit der Gemeinde sowie aufgrund der Baumaßnahme „Fraulauterner Brücke“ auch mit dem Landesbetrieb für Straßenbau abzustimmen.

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Nach Durchsicht der im landschaftspflegerischen Begleitplan genannten Rodungsfläche an der Baugrube 2 mit einer Größe von 635 m², auf der 57 Bäume jüngeren bis mittleren Alters entfernt werden müssen, bittet die Gemeinde - gerade bezüglich des Klimawandels - um eine angemessene Kompensation dieses Wegfalls. Obwohl es sich um noch junge bis mittelalte Bäume handelt, sollte deren Verlust ausgeglichen werden, da ein natürlicher Sukzessionsaufwuchs viele Jahre benötigen würde, um den jetzigen Bestandzustand wieder zu erreichen. Im Hinblick auf den ökologischen Wert dieser Baumparzelle fordert die Gemeinde daher die Pflanzung von 15 neuen Bäumen nach Abschluss der Baumaßnahmen auf derselben Fläche. Dieser Ausgleich trägt nicht nur den klimaregulierenden Funktionen der gerodeten Bäume Rechnung, sondern verbessert zudem das Ortsbild am Ortseingang aus Richtung Fraulautern.

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Während der Bauzeit sollte es für die Bevölkerung, die Behörden und die anliegenden Gemeinden einen ständigen Ansprechpartner bei der RAG AG geben, der bei Problemen, Beschwerden, Rückfragen usw. kontaktiert werden kann.

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Von der RAG ist regelmäßig über den aktuellen Stand der Arbeiten und die geplanten nächsten Schritte zu informieren.

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Sämtliche Emissionen (u.a. Lärm und Staub) sind während der Bauzeit soweit wie möglich zu reduzieren. Die aktuellen gesetzlichen Vorgaben sind zwingend einzuhalten.

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Die wasserrechtliche Genehmigung des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) zur Einleitung der Oberflächenwässer in die Saar, sowie sämtliche Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden, sind der Gemeinde vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

ja 23 (CDU, SPD, FWGE)

enthalten 2 (Grüne/Linke)

TOP 2: Wiederberufung des örtlichen Naturschutzbeauftragten

Der Bürgermeister informiert, dass die fünfjährige Berufungsperiode des örtlichen Naturschutzbeauftragten, Herrn Meiko Balthasar, am 31.12.2025 ende. Die Verwaltung schlage eine erneute Wiederberufung für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2030 vor.

Darüber hinaus teilt er mit, dass die jährliche Kostenpauschale in Höhe von 246 € das saarländische Umweltministerium (MUKMAV) übernehme.

Sodann wird folgender Beschluss gefasst:

Der Gemeinderat beschließt die Wiederberufung von Herrn Meiko Balthasar zum ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten der Gemeinde Ensdorf mit Wirkung zum 01.01.2026.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP 3: Vorschlag für die Erstverleihung des Bürgerpreises sowie für Ehrungen der Gemeinde Ensdorf im Rahmen des Neujahrsempfangs 2026

Der Bürgermeister informiert über die geplante Erstverleihung des Bürgerpreises innerhalb der Gemeinde Ensdorf, die im Rahmen des Neujahrsempfangs 2026 stattfinden solle. Der Beschluss zur Einführung eines solchen Preises sei in der zweiten Jahreshälfte 2025 gefasst worden. Künftig sei vorgesehen, dass der Preis alle 2 Jahre ausgeschrieben werde und Vorschläge von Bürgerinnen und Bürgern eingereicht werden könnten. Er bittet um Wortmeldungen.

Herr Seger, CDU, erinnert daran, dass es eine Beschlusslage aus dem zuständigen Finanzausschuss gebe, in der der Verwaltungsvorschlag aufgegriffen und durch die CDU ergänzt worden sei. Nach seinem Verständnis solle dieser Vorschlag im Laufe des heutigen Abends noch ausgearbeitet werden.

Der Bürgermeister erläutert, dass der Verwaltungsvorschlag ursprünglich das Engagement der sogenannten „Burschen“ berücksichtigt habe, die im Sommer 2025 die niedergebrannte Schutzhütte im Bereich der Hasenberganlage wieder aufgebaut hätten. Die CDU habe im vorberatenden Ausschuss den Vorschlag um die sogenannte „Hasenberg-Truppe“ ergänzt. Er schlägt vor, beide Gruppen für den Bürgerpreis zu nominieren. Der Ehrenpreis sei mit einer Summe von 300 Euro dotiert. Da beide Gruppen relativ groß seien, liege es am Rat zu entscheiden, ob der Preis zwischen den Gruppen aufgeteilt oder jeder Gruppe separat zuerkannt werde. Der Bürgermeister hebt die Bedeutung des Engagements der sogenannten Hasenbergtruppe hervor, die seit vielen Jahren unter der Leitung des bei der Kirchengemeinde angestellten Gärtners Martin Reinhardt hervorragende Arbeit leiste. Diese Gruppe trage maßgeblich dazu bei, die Anlage in gutem Zustand zu erhalten, was sowohl den Bürgerinnen und Bürgern von Ensdorf als auch den angrenzenden Gemeinden Schwalbach und Griesborn zugutekomme. Er zeigt sich erfreut darüber, dass es weiterhin Menschen gebe, die sich für den Erhalt dieser Anlage einsetzen.

Herr Lauer, SPD, schlägt vor, das Engagement beider Gruppen mit einem Betrag von jeweils 300 Euro zu würdigen.

Der Bürgermeister stellt in Aussicht, dass die Mittel für die Auszeichnung noch aus dem Haushalt des Jahres 2025 bereitgestellt werden könnten.

Herr Seger, CDU, betont, dass die sinnvolle Verwendung von Steuergeldern stets im Fokus stehe und auch im Rahmen der Möglichkeiten stets zu haushalten sei. Er erklärt jedoch, dass in diesem Fall die Wertschätzung des ehrenamtlichen Engagements Vorrang habe und der vorgeschlagene Betrag keine unüberwindbare Hürde darstelle. Er signalisiert seine Zustimmung zu dem Vorschlag.

Herr Becker, FWGE, erinnert daran, dass es sich bei der Anlage um eine Einrichtung der Kirche handele. Er unterstütze den Vorschlag, beide Gruppen mit einem Preis auszuzeichnen und erklärt, dass seine Fraktion diesem Vorschlag ebenfalls zustimmen werde.

Der Bürgermeister fasst die Diskussion zusammen. Es wird wie folgt abgestimmt:

Der Gemeinderat beschließt folgenden Vorschlag für die Verleihung des Bürgerpreises/der Ehrung im Rahmen des Neujahrsempfang 2026: „Die Burschen“ und die ehrenamtlichen „Dienstagsgärtner“ der Hasenberganlage

Sowohl die Gruppe der „Burschen“ als auch die „Dienstagsgärtner“ sollen mit einem Preis von je 300 € bedacht werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

TOP 4: Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsprogramm (Schwimmbadsanierungsprogramm) und Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)"

Der Bürgermeister führt aus, dass der vorberatende Bauausschuss sich dafür ausgesprochen habe, für das Jahr 2026 keinen Antrag im Rahmen des Bundesprogramms zur Sanierung kommunaler Sportstätten einzureichen. Stattdessen solle die Gemeinde versuchen, viele Mittel aus dem Schwimmbadprogramm des Landes zu erhalten. Die Gemeinde sei gehalten, den Bedarf dem SSGT bis zum 31.12.2025 zu melden.

Herr Seger, CDU, erklärt, dass er die Position seiner Fraktion bereits im Bauausschuss dargelegt habe. Es seien im Bauausschuss zwei Punkte zu entscheiden gewesen.

Zum einen sei es darum gegangen, welchen Bedarf man dem Land im Zuge der Fördermittel melden wolle, die durch die Sonderkredite des Bundes ermöglicht würden. Im Saarland stünden hierfür rund 120.000.000 Euro für Schwimmbäder zur Verfügung. Entsprechend habe zunächst ein Bedarf eruiert werden sollen. Man habe sich schließlich darauf verständigt, den Bedarf in der Ausbauvariante 3 des damaligen Sanierungskonzepts zu melden, welche die Erhaltung des Bades in seiner bisherigen Struktur vorsehe.

Im Zuge dessen habe die Verwaltung auch das entsprechende Bundesprogramm aufgerufen. Die Verwaltungsvorlage weise dies auch aus. Es würden jedoch nur die Kommunen berücksichtigt, welche über ein fertiges und baureifes Konzept verfüge. Zudem gehe es in der Regel um Sanierungen. Man befinde sich hier jedoch eher im Bereich eines Neubaus; auch dieser könne ausnahmsweise gefördert werden. Allerdings sehe die CDU die Erfolgsaussichten als sehr gering an. Deshalb habe seine Fraktion die Auffassung vertreten, dass sich der Verwaltungsaufwand - sowohl personell als auch letztlich finanziell - nicht lohne, wenn man am Ende voraussichtlich doch nicht berücksichtigt werde. Herr Seger teilt mit, dass zunächst abgewartet werden solle, wie sich das Landesprogramm beziehungsweise die Landesmittel entwickelten.

Sollte künftig erneut ein entsprechendes Bundesprogramm aufgelegt werden und man sich zu diesem Zeitpunkt in einem weiter fortgeschrittenen Planungsstand befinden, werde man sich gerne erneut bewerben - dann auch mit besseren Erfolgsaussichten. Vor diesen Hintergründen werde seine Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen.

Der Bürgermeister ergänzt, dass der Städte- und Gemeindetag das Bundesprogramm nochmals in den Fokus der saarländischen Kommunen gerückt habe. Er weist darauf hin, dass die Verteilung der Mittel nach dem Königsteiner Schlüssel erfolge, was für das Saarland aufgrund seiner geringen Größe nur begrenzte Mittel bedeute. Er halte es jedoch für die Pflicht der Verwaltung, auf weitere mögliche Förderprogramme hinzuweisen.

Herr Lauer, SPD, teilt mit:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

meine sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Ensdorferinnen und Ensdorfer,

wir befassen uns heute mit der weiteren Vorgehensweise im Zusammenhang mit der Sanierung des Freibades Ensdorf im Rahmen des Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsprogramms. Die Verwaltungsvorlage stellt nachvollziehbar dar, dass auf Grundlage der vorliegenden Bedarfsanalyse drei Sanierungsvarianten in Betracht kommen. Diese reichen von einer Minimalvariante mit einem Kostenvolumen von rund 10,8 Millionen Euro über eine mittlere Variante mit etwa 13 Millionen Euro bis hin zur Generalsanierung mit veranschlagten Kosten von rund 27,8 Millionen Euro. Für die SPD-Fraktion ist dabei entscheidend, dass wir heute nicht nur eine kurzfristige Kostenbetrachtung anstellen, sondern eine langfristige Entscheidung für unsere Gemeinde treffen. Das Freibad Ensdorf ist eine zentrale kommunale Einrichtung. Es erfüllt wichtige Funktionen im Bereich der Daseinsvorsorge, der Schwimmausbildung sowie des sozialen Zusammenhalts. Darüber hinaus gilt das Bad in seiner heutigen Grundstruktur und Ausgestaltung als erhaltenswert. Es ist über Jahrzehnte gewachsen und prägt den Charakter dieses Ortes wesentlich. Aus Sicht der SPD-Fraktion würde eine deutliche Verkleinerung der Wasserfläche oder eine grundlegende funktionale Reduzierung nicht nur das Angebot einschränken, sondern auch den Charakter des Freibades nachhaltig verändern. Vor diesem Hintergrund spricht sich die SPD-Fraktion ausdrücklich dafür aus, den Sanierungsbedarf in der maximalen Variante in Höhe von rund 27,8 Millionen Euro anzumelden und weiterzuverfolgen. Aus unserer Sicht stellt nur eine umfassende Generalsanierung sicher, dass das Bad energetisch, technisch und funktional zukunftsfähig aufgestellt wird und nicht in absehbarer Zeit erneut erhebliche Investitionen erforderlich werden. Dabei ist uns sehr bewusst und das möchte ich ausdrücklich festhalten, dass die Anmeldung eines Sanierungsbedarfs und auch eine mögliche Förderzusage nicht automatisch die Umsetzung einer Generalsanierung bedeutet. Ebenso ist klar, dass sich im weiteren Verfahren sehr konkret die Frage stellen wird, wie die verbleibenden Eigen- und Restmittel zur Finanzierung aufgebracht werden können. Dennoch sind wir der Auffassung, dass es politisch richtig und notwendig ist, im ersten Schritt mit dem vollen Betrag voranzugehen. Nur wenn wir den maximalen Sanierungsbedarf anmelden, haben wir überhaupt die Möglichkeit, auch eine maximale Förderkulisse auszuschöpfen. Eine von vornherein reduzierte Anmeldung würde unsere Handlungsspielräume unnötig einschränken und die Fördermöglichkeiten begrenzen, bevor alle Optionen geprüft sind. Diese Möglichkeit ergibt sich nicht zuletzt durch die verbesserten finanziellen Rahmenbedingungen auf Landes- und Bundesebene. An dieser Stelle möchte ich im Namen der SPD-Fraktion ausdrücklich der Ministerpräsidentin Anke Rehlinger zu danken. Mit dem Sondervermögen Infrastruktur ist es gelungen, zusätzliche Mittel ins Saarland und in die Kommunen zu holen und damit Investitionen zu ermöglichen, die ohne diese Unterstützung nicht realisierbar wären. Ebenso gilt unser Dank Landrat Patrik Lauer. Durch seinen Einsatz wurde der Weg dafür bereitet, dass Mittel gezielt auch für die Sanierung kommunaler Schwimmbäder eingesetzt werden können. Das heißt in Zahlen rund 113 Mio. €. Davon profitiert Ensdorf unmittelbar.

Meine Damen und Herren,

für die SPD-Fraktion ist klar: Wenn wir die Chance haben, notwendige Infrastrukturmaßnahmen mit externer Unterstützung nachhaltig vorzubereiten, dann sollten wir diese auch konsequent nutzen. Die heutige Entscheidung ist aus unserer Sicht ein strategischer erster Schritt, nicht die abschließende Festlegung über jede einzelne Finanzierungsfrage.

Wir plädieren daher für eine klare Prioritätensetzung zugunsten der umfassenden Sanierung des Freibades. Vielen Dank.“

Herr Bickelmann, Grüne/Linke, erklärt, dass seine Fraktion hinter allen Möglichkeiten stehe, das Schwimmbad zu erhalten und für kommende Generationen zu sichern.

Herr Becker, FWGE, stellt fest, dass bekannt sei, dass seine Fraktion dem Ensdorfer Schwimmbad kritisch gegenüberstehe. Bei der heutigen Sitzung gehe es darum, möglichst viele finanzielle Mittel durch Zuschüsse und Förderungen zu generieren. Vor diesem Hintergrund erklärt er, dass seine Fraktion dem Vorschlag zustimmen werde. Zugleich betont er jedoch, dass die Folgekosten eines Schwimmbads - unabhängig vom Umfang der Sanierung - auch künftig bestünden und seine Fraktion diese weiterhin kritisch betrachten würden.

Sodann wird folgender Beschluss gefasst:

Der Gemeinderat beschließt: In 2026 soll keine Projektskizze mit der Variante 3 beim Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ eingereicht werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP 5: Kalkulation der Friedhofsgebühren im Gebührenhaushalt Bestattungswesen - Neufassung der Friedhofsgebührensatzung

Der Bürgermeister erklärt, dass der Kalkulationszeitraum der letzten Friedhofsgebührenkalkulation mit dem Jahr 2025 ende; somit müsse eine neue Kalkulation für die kommenden Jahre 2026-2028 erstellt werden.

Diese sei wie zuletzt 2022 bzw. 2023 (Ergänzungskalkulation Urnenbaumgrab) durch das beauftragte Büro Heyder und Partner durchgeführt worden. Die dazu notwendigen Unterlagen seien von der Verwaltung zugearbeitet worden. Nähere Erläuterungen zu der neuen Friedhofsgebührenkalkulation habe Herr Heyder während der Sitzung per Online-Zuschaltung präsentiert. Die Gesamtkalkulation sei der Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt.

Die Gemeinden seien verpflichtet, den Deckungsgrad im Gebührenhaushalt regelmäßig zu überprüfen. Eine Fachfirma habe im Bauausschuss verschiedene Kalkulationsmodelle vorgestellt, die Deckungsgrade zwischen 70 und 100 Prozent berücksichtige. Der Ausschuss habe empfohlen, den Kostendeckungsgrad auf 100 Prozent festzusetzen.

Herr Becker, FWGE, erinnert daran, dass die Forderung nach einem 100-prozentigen Kostendeckungsgrad bereits in den Jahren 2005, 2006 und 2015 von den Freien Wählern erhoben worden sei. Er verweist auf eine frühere Aufforderung der damaligen Landrätin Monika Bachmann die Gebühren entsprechend anzupassen.

Herr Seger, CDU, hebt hervor, dass sich die absoluten Gebührenbeträge trotz der Anpassung des Deckungsgrads kaum ändern würden. Ausnahme sei lediglich eine Bestattungsform, bei der andere Berechnungsgrundlagen zugrunde lägen. Somit würden die Beträge mehr oder minder stabil bleiben. Er kritisiert, dass solche Berechnungen durch externe Büros durchgeführt werden müssten.

Der Bürgermeister bestätigt, dass die Gebührenhöhe sich in den meisten Fällen nur marginal verändern werde.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorhanden sind, wird sodann folgender Beschluss gefasst:

Der Gemeinderat beschließt:

1.

Für den Gebührenhaushalt Friedhofswesen wird ein Deckungsgrad von 100% festgelegt.

2.

die Neufassung der beigefügten Friedhofsgebührensatzung.

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Friedhofs in der Gemeinde Ensdorf

Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S 682), zuletzt geändert durch Artikel 49 des Gesetzes vom 27. August 2025 (Amtsbl. I S. 854, 863) und der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes -KAG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.Mai.1998 (Amtsblatt S. 691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S 1119) hat der Gemeinderat Ensdorf in seiner Sitzung vom 18. Dezember 2025 die Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen beschlossen:

A) Reihengräber

1.

Überlassung der Reihengräber

 

a) für Personen unter 5 Jahren und Totgeburten (15 Jahre)

790,00 €

 

b) für Personen über 5 Jahren (20 Jahre)

1.170,00 €

 

c) Rasenreihengräber (20 Jahre)

1.170,00 €

2.

Grabaushub

 

a) Personen unter 5 Jahren und Totgeburten

238,00 €

 

b) Personen über 5 Jahre

535,00 €

 

c) Rasenreihengräber

535,00 €

3.

Pflege und Instandhaltung

 

Rasenreihengräber

2.820,00 €

4.

Benutzung der Baulichkeiten

 

a) Friedhofshalle pauschal

420,00 €

 

b) Einsegnungshalle pauschal

260,00 €

B) Einstellige Familiengräber

1.

Nutzungsrecht

 

a) erstmalige Verleihung (25 Jahre)

2.200,00 €

 

b) Wiedererwerb

volle Gebühr

 

c) Verlängerung

anteilig nach Zahl der Verlängerungs-jahre

2.

Grabaushub

 

a) Normalbettung

535,00 €

 

b) Tiefenbettung

595,00 €

3.

Benutzung der Baulichkeiten

 

a) Friedhofshalle pauschal

420,00 €

 

b) Einsegnungshalle pauschal

260,00 €

C) Zweistellige Familiengräber

1.

Nutzungsrecht

 

a) erstmalige Verleihung (25 Jahre)

3.150,00 €

 

b) Wiedererwerb

volle Gebühr

 

c) Verlängerung

anteilig nach Zahl der Verlängerungs-jahre

2.

Grabaushub

 

a) Normalbettung

535,00 €

 

b) Tiefenbettung

595,00 €

3.

Benutzung der Baulichkeiten

 

a) Friedhofshalle pauschal

420,00 €

 

b) Einsegnungshalle pauschal

260,00 €

D) Urnengräber

1.

Nutzungsrecht

 

a) Urnenreihengrab (15 Jahre)

760,00 €

 

b) Urnenrasenreihengrab (15 Jahre)

750,00 €

 

c) Urnenwahlgräber (2 Personen) (20 Jahre)

2.040,00 €

 

d) Anonyme Urnengrabstätte (15 Jahre)

720,00 €

 

e) Urnen-Steingrabstätte (15 Jahre)

790,00 €

 

f) Wiedererwerb

volle Gebühr

 

g) Verlängerung

anteilig nach Zahl der Verlängerungs-jahre

 

h) Urnenbaumgrabstätte (15 Jahre)

760,00 €

2.

Grabaushub

 

a) Urnenreihengräber

119,00 €

 

b) Urnenwahlgräber

119,00 €

 

c) Anonyme Urnen

119,00 €

 

d) Rasenurnenreihengräber

119,00 €

 

e) Belegung Grabkammer Urnensteingrabstätte

119,00 €

 

f) Urnenbaumgrabstätte

119,00 €

3.

Pflege und Instandhaltung

 

a) Urnenrasenreihengräber

860,00 €

 

b) Anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätten

630,00 €

 

c) Urnen-Steingrabstätte

1.290,00 €

 

d) Urnenbaumgrabstätte

1.430,00 €

4.

Benutzung der Baulichkeiten

 

a) Friedhofshalle pauschal

420,00 €

 

b) Einsegnungshalle pauschal

260,00 €

5.

Beschriftung

 

a) Metalltafel Urnen-Steingrabstätte

45,00 €

 

b) Metalltafel Urnenbaumgrabstätte

92,00 €

E) Vorzeitige Entfernung

pro Jahr

a)

Urne, Kindergrab

40,00 €

b)

Einstelliges Familiengrab

80,00 €

c)

Zweistelliges Familiengrab

140,00 €

Der Gebührentarif tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

Gleichzeitig tritt der zurzeit gültige Gebührentarif außer Kraft.

Ensdorf, 18.12.2025
gez. Jörg Wilhelmy, Bürgermeister

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP 6: Mitteilungen und Anfragen

Der Bürgermeister bedankt sich bei dem ehemaligen Schiedsmann Jürgen Seiwert für seine vielfältigen Verdienste in den letzten Jahren und überreicht ihm ein kleines Präsent. Herr Seiwert werde seinen Nachfolger Jürgen Görgen weiterhin als Stellvertreter unterstützen.

Herr Seiwert bedankt sich für das in ihn gesetzte Vertrauen und berichtet über die Herausforderungen zu Beginn seiner Amtszeit.

Der Bürgermeister richtet ein weiteres großes Dankeschön an seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Bereichen. Besonders hebt er den herausragenden Einsatz von Bauamtsleiterin Kerstin Woll hervor. Zudem stellt er fest, dass es im Jahr 2025 insgesamt 43 Sitzungen (inkl. 2 KEV, 1 Zweckverband) gegeben habe - ein deutlicher Beleg für die hohe Arbeitsintensität des Gemeinderats und der Verwaltung. Die Zusammenarbeit zwischen Rat und Verwaltung sei dabei weit überwiegend konstruktiv gewesen, was sich in der hohen Anzahl einstimmiger Beschlüsse widerspiegele - auch bei schwierigen Themen wie der Anpassung der Grundsteuer, der Gewerbesteuer sowie der Friedhofsgebühren. Er betont, dass das Jahr 2026 voraussichtlich ebenso ambitioniert werde wie die vergangenen Jahre, da zahlreiche Aufgaben anstünden. Weiterhin richtet er ein großes Dankeschön an den Wehrführer Jürgen Wolfert und die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr, Paul Fisch für das Rote Kreuz sowie an alle Ehrenamtlichen in den Vereinen, die ein funktionierendes Miteinander in der Gemeinde ermöglichen. Das ehrenamtliche Engagement könne nicht genug gewürdigt werden. Abschließend wünscht er allen Anwesenden schöne Feiertage und alles Gute für 2026.

Herr Seger, CDU, bedankt sich im Namen seiner Fraktion bei den Bürgerinnen und Bürgern für ihr Vertrauen - trotz der Herausforderungen des vergangenen Jahres. Er spricht seinen Dank an die Mitarbeitenden des Rathauses, des Bauhofs und der FGTS aus und würdigt die Arbeit der Blaulichtorganisationen, Ehrenamtlichen, Beauftragten und Schiedsmänner. Zudem dankt er den Ratskolleginnen und -kollegen für die konstruktive Zusammenarbeit. Ebenfalls bedankt er sich bei Nils Straßel, Saarbrücker Zeitung, für die Berichterstattung. Er endet mit Weihnachts- und Neujahrswünschen.

Herr Lauer, SPD, schließt sich den zuvor ausgesprochenen Danksagungen und Wünschen für die Feiertage und das Jahr 2026 an. Als Vereinsvorsitzender des Vereins für Ortsgeschichte Ensdorf habe er historische Postkarten als Dankeschön für die Unterstützung des Vereinsprojekts verteilt. Er informiert, dass der Verkauf der Postkarten und des historischen Kalenders gut laufe und nur noch wenige Exemplare verfügbar seien. Weitere Motive der Postkarten würden im kommenden Jahr in den Verkauf gehen. Interessierte könnten sich direkt an ihn wenden.

Herr Becker, FWGE, schließt sich ebenfalls den vorangegangenen Ausführungen an und wünscht allen Anwesenden frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Herr Wilhelm, Grüne/Linke, äußert gleichermaßen seinen Dank und schließt sich den Vorrednern an. Er wünscht ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr.

Thomas Heckmann, Behindertenbeauftragter, gibt einen kurzen Überblick über die Situation der Menschen mit Behinderung in Ensdorf:

„Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates, werter Vorsitzender.

Zunächst lassen Sie mich bitte ein paar Worte zum Jahresende an Sie richten. Ich möchte mich bedanken für das in mich gesteckte Vertrauen zu Beginn des Jahres, indem Sie mich zum Beauftragten für Menschen mit Behinderung ernannt haben. Ich möchte an dieser Stelle einmal erwähnen, dass es in unserer Gemeinde 1289 Menschen mit einem anerkannten Grad der Behinderung gibt. Diese stufen sich ab in einer Tabelle von 20% - 100%. Und immerhin 158 Menschen unserer Gemeinde leben mit einer Behinderung von 100%. Aber die Menschen, deren Behinderung bzw. Handicap noch nicht anerkannt ist, brauchen vor allem Unterstützung auf ihrem langen Weg durch die zuständigen Behörden. In dieser ehrenamtlichen Funktion biete ich eine feste monatliche Sprechstunde sowie eine Sprechstunde nach Terminvereinbarung an. Hier sehe ich mich ein bisschen als einen Scout behinderter Menschen auf ihrem Weg durch die Behörden. Auch Missstände der Barrierefreiheit wurden an mich herangetragen. Auf Landesebene gab es regelmäßige Treffen der kommunalen Behindertenbeauftragten, die sich zu einem Arbeitskreis zusammenfanden, da das saarländische Behinderten- und Gleichstellungsgesetz SBGG im neuen Jahr 2026 durch den saarländischen Landtag novelliert und neu verabschiedet wird. Hier wurden die Erfahrungen der kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderung miteingearbeitet, so dass der Gesetzentwurf sich derzeit in der internen Abstimmung befindet. Im Frühjahr 2026 soll die Anhörung im Ausschuss des Landtages und im Sommer die zweite Lesung erfolgen. Auch Besprechungen mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung und einem Erfahrungsaustausch gab es 2-mal in diesem Jahr. Weiter gab es etliche Sitzungen in unserer Gemeinde des Haupt- Finanz- und Digitalisierungsausschusses, des Bauausschusses sowie des Gemeinderates, an denen ich teilnehmen durfte, um die Interessen unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Behinderung zu vertreten. Vielen Dank für das Gute Miteinander. Ich denke der Weg zur Barrierefreiheit ist noch ein weiter.

Ich wünsche Ihnen allen und Ihren Familien Frohe Weihnachten und alles Gute für das Neue Jahr 2026. Vielen Dank!“

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, beendet der Bürgermeister den öffentlichen Teil. Er bedankt sich bei Herrn Straßel, Saarbrücker Zeitung, für die Zusammenarbeit und verabschiedet diesen.