In der Gemeindeverwaltung laufen die Wahlvorbereitungen für die
am 09. Juni 2024 stattfindenden Wahlen
Zum Stichtag 28.04.2024 – und damit 42 Tage vor der Wahl - wird das Wählerverzeichnis erstellt. Parallel dazu gehen den Wählerinnen und Wählern binnen 21 Tagen (bis zum 19.05.2024) in der Zustellung durch die Deutsche Post AG die Wahlbenachrichtigungsbriefe im weißen Fensterkuvert mit der Aufschrift –wichtige Wahlunterlagen- zu.
Sie haben die Möglichkeit Wahlscheine schriftlich (durch Ausfüllen der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes) oder in elektronischer Form (Telefax, E-Mail) beim Wahlamt zu beantragen. Gerne können Sie dies auch persönlich im Rathaus tun. Eine Antragstellung über Telefon oder per SMS ist nicht möglich. Entscheiden Sie sich für eine Antragstellung per E-Mail an wahlen@gemeinde-ensdorf.de, benötigt das Wahlamt aus Sicherheitsgründen neben der Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift auch zwingend die Angabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen zeitnah zugestellt. Bei persönlicher
Abholung bitte immer amtlichen Lichtbildausweis mitbringen.
Auch online ist die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefunterlagen ganz einfach möglich. Der Link zum Online-Portal ist auf unserer Homepage www.gemeinde-ensdorf.de verfügbar.
Über den personalisierten QR-Code: schnell und sicher Briefwahl beantragen
Noch schneller und einfacher geht es mit dem persönlichen QR-Code, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt wird: Einfach den QR-Code mit der Kamera-App des Handys in den Fokus nehmen und sich zur passenden Webseite weiterleiten lassen. Dort ist alles bereits vorbereitet, sodass die Briefwahlanlagen nach einer kurzen Kontrolle schnell beantragt werden können. Bei der Beantragung über das Online-Portal werden die persönlichen Daten hingegen noch abgefragt.
Das Wahlamt befindet sich im Zimmer 211, 1. OG des Rathauses und wird ab dem 29.04.2024
| montags und mittwochs | 8:00 bis 13:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr |
| dienstags | 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr |
| donnerstags | 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr |
| freitags | 8:00 bis 12:00 Uhr |
geöffnet sein. Wahlanträge werden von der Gemeinde nur bis zum 07. Juni 2023, 18:00 Uhr entgegengenommen, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag um 15:00 Uhr. Falls Ihnen die Briefwahlunterlagen nicht zugehen, muss ein neuer Wahlschein beantragt werden bis spätestens Freitag, den 08. Juni 2024, 12:00 Uhr.
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 07.06.2024, 18:00 Uhr beantragt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann auch am Wahltag bis 15:00 Uhr Briefwahl beantragt werden. Falls Ihnen die Briefwahlunterlagen nicht zugehen, muss ein neuer Wahlschein beantragt werden bis spätestens Samstag, 08. Juni 2024, 12:00 Uhr.
Für Wahlberechtigte mit Mobilitätseinschränkungen ist der barrierefreie Zugang zum Wahlraum über den Hintereingang und durch die Benutzung des Fahrstuhles gegeben.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Wahlamt unter
Tel. 06831-504-191 und Tel. 504-112.
Beachten Sie bei der Bevollmächtigung Dritter:
Eine Aushändigung der Briefwahlunterlagen an Dritte ist nur zulässig, wenn