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Neues aus Ensdorf
Ausgabe 18/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung des Postunternehmens zur unentgeltlichen Teilnahme an den Kommunalwahlen (Kreistags- und Gemeinderatswahl in der Gemeinde Ensdorf) am 09. Juni 2024

Aufgrund des § 37 Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) mache ich hiermit bekannt, dass Wahlbriefe von den Absenderinnen und Absendern als Briefsendungen ohne besondere Versendungsform bei der

Deutschen Post AG

unentgeltlich eingeliefert werden können, wenn sie sich in amtlichen Wahlbriefumschlägen befinden.

Bei Inanspruchnahme einer besonderen Versendungsform hat die Absenderin oder der Absender den Betrag zu tragen, der das jeweils für die Briefbeförderung gültige Leistungsentgelt übersteigt.

Ensdorf, 22.04.2024
Jörg Wilhelmy
Gemeindewahlleiter