Die Steuerpflichtigen der Gemeinde Ensdorf werden auf den Steuerzahltermin am 15.05.2026 hingewiesen.
Am 15.05.2026 werden die Zahlungen für
1. | das II. Viertel der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen 2026 |
2. | das II. Viertel der Grundsteuer für das Jahr 2026 (Grundsteuer A+B) sowie der Hundesteuer und |
3. | das II. Viertel des Betrages zur Landwirtschaftskammer des Saarlandes für das Jahr 2026 |
fällig, die die Gemeindekasse, bei den Konten, für die eine Abbuchungsermächtigung besteht, zu diesem Termin abgebucht hat.
Alle anderen Steuer- und Beitragspflichtigen werden nochmals gebeten, falls nicht bereits geschehen, diese fälligen Beträge bis spätestens zum 15. Mai 2026 an die Gemeindekasse Ensdorf zu überweisen bzw. der Gemeindekasse eine Einzugsermächtigung zu erteilen, die geschuldeten Beträge von einem Konto abbuchen zu dürfen.
Die Gemeindekasse teilt mit, dass bei den Konten, für die eine Abbuchungsermächtigung besteht, die fälligen Beträge am 15.05.2026 abgebucht werden.
Nach dem 15.05.2026 erfolgt zwangsweise die Einziehung mit Erhebung von Gebühren, Säumniszuschlägen und Vollstreckungskosten.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Beitreibung von Steuern und Beiträgen nach der Kostenordnung zum Saarländischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz Mahngebühren und Pfändungsgebühren erhoben werden.
Die Gebühr für die Mahnung beträgt bei einem Wert der geschuldeten Leistung
| - | bis zu 51,- Euro einschl. = 2,80 € |
| - | vom Mehrwert = ½ v. H.; |
sie wird auf volle 5 Cent aufgerundet.
Die Gebührenschuld entsteht, sobald das Mahnschreiben zur Post gegeben ist. Für die Mahnung durch öffentliche Bekanntgabe wird keine Gebühr erhoben.
Die Pfändungsgebühr wird erhoben nach einer Tabelle zur Kostenordnung zum Saarländischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz. Sie beträgt bei einem Rückstand
| - | bis zu 150,- Euro einschl. = 14,00 € |
| - | bis zu 300,- Euro einschl. = 20,00 € |
| - | bis zu 500,- Euro einschl. = 23.50 € |
| - | bis zu 1.000,- Euro einschl. = 28,00 € usw. |
Hierzu kommt noch für jeden angefangenen Monat des Rückstandes 1 % Säumniszuschlag.
Alle Zahlungspflichtigen werden hiermit gebeten, den Zahlungstermin einzuhalten. Wenn keine Einzugsermächtigung erteilt ist, nutzen sie bitte für die Zahlungen unsere folgenden Bankverbindungen der Gemeindekasse
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| Kreissparkasse Saarlouis |
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| IBAN DE61 5935 0110 0010 2721 02 |
| oder | |
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| Vereinigte Volksbank eG Saarlouis-Losheim-Sulzbach |
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| IBAN DE31 5909 2000 3132 3400 04 |
Bei Zahlungen und Überweisungen bitte unbedingt den Verwendungszweck und das Kassenzeichen angeben.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne auf Wunsch die Gemeindekasse, Rathaus, Zimmer 107, Tel. 504-123 und das Steueramt, Zimmer 101, Tel. 504-125.