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Neues aus Ensdorf
Ausgabe 19/2026
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Mitteilungen

über die 16. Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Friedhofs- und Grundstücksangelegenheiten, Natur- und Umweltschutz sowie Verkehrsfragen vom 22.01.2026

Verlauf der Sitzung

TOP 1: Genehmigung der Niederschrift der 11. Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Friedhofs- und Grundstücksangelegenheiten, Natur- und Umweltschutz sowie Verkehrsfragen vom 28.08.2025

Die Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Friedhofs- und Grundstücksangelegenheiten, Natur- und Umweltschutz sowie Verkehrsfragen vom 28.08.2025 wurde den Ratsmitgliedern über die dipolis-app am 10.12.2025 zur Verfügung gestellt.

Sodann wird folgender Beschluss gefasst:

Gegen die Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Friedhofs- und Grundstücksangelegenheiten, Natur- und Umweltschutz sowie Verkehrsfragen vom 28.08.2025 werden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift ist somit angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP 2: Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben "B 405, BW 99 Ersatzneubau der Fraulauterner Brücke" in Saarlouis-FraulauternStellungnahme der Gemeinde

Herr Seger, CDU, bezieht sich auf die angehängte Bekanntmachung vom 29.09.2025, wonach Einwände bis zum 04.12.2025 möglich seien. Er erkundigt sich, ob insoweit eine Fristverlängerung beantragt worden sei oder aus welchem Grund diese Möglichkeit bestehe.

Der Bürgermeister bestätigt, dass seitens der Verwaltung eine Fristverlängerung beantragt worden sei. In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass daher die heutige Sitzung außerhalb des ursprünglich im Sitzungskalender vorgesehenen Zeitplans stattfinde.

Herr Seger, CDU, bezieht sich auf die Stellungnahme und konkret auf den vierten Absatz, zweiten Satz. Er regt an, dort ergänzend aufzunehmen, dass die Kosten für die Ertüchtigung der Provinzialstraße vor Nutzung der Umleitungsstrecke durch den Landesbetrieb für Straßenbau bzw. das zuständige Ministerium zu tragen seien.

Frau Woll, Verwaltung, merkt an, dass dies bereits impliziert gewesen sei.

Herr Seger, CDU, führt aus, dass eine ausdrückliche Formulierung dennoch sinnvoll erscheine, und bittet darum, auch die übrigen Zuständigkeitsbereiche entsprechend zu berücksichtigen und – sofern erforderlich – analog zu ertüchtigen bzw. zu sanieren. In diesem Zusammenhang erläutert er, dass ein Teil der Maßnahme einen Abschnitt im Eigentum der Gemeinde Ensdorf betreffe, während die Umleitungsstrecken im Eigentum des Landes lägen. Er rege daher an, die Stellungnahme dahingehend zu ergänzen, dass auch für diese Bereiche im Vorfeld entsprechende Ertüchtigungsmaßnahmen eingefordert werden sollten.

Der Bürgermeister merkt an, dass dies grundsätzlich selbstverständlich sei, stimmt einer entsprechenden Ergänzung jedoch zu.

Herr Seger, CDU, bezieht sich auf den darauffolgenden Absatz, letzten Satz, in dem die Formulierung aus dem eigenen Antrag zur Tempo-30-Regelung im Bereich „Bei Fußenkreuz“ übernommen worden sei. Er führt aus, dass im Rahmen der Einwendung regelmäßig eine Gegenargumentation seitens des Ministeriums bzw. des Landesbetriebs erfolge, und bittet darum, die eigenen Argumente an dieser Stelle ergänzend aufzunehmen.

Zur Begründung führt er an, dass die Anwohner bereits einer erheblichen Verkehrsbelastung ausgesetzt seien. Darüber hinaus stehe in den kommenden Jahren die Haldensanierung an, die zu zusätzlichen Belastungen führen werde. Vor diesem Hintergrund sollten die Anwohner nicht noch zusätzlich durch Umleitungsverkehr belastet werden.

Frau Woll, Verwaltung, stellt klar, dass ein Umleitungsverkehr dort in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen sei.

Herr Seger, CDU, äußert, dass die angestrebte Tempo-30-Regelung gerade dazu diene, möglichen Umleitungs- bzw. Schleichverkehr zu vermeiden und die Belastung für die Anwohner zu reduzieren. Er weist darauf hin, dass insbesondere vor dem Hintergrund der in den kommenden Jahren zu erwartenden zusätzlichen Belastungen Handlungsbedarf bestehe. Zudem erinnert er daran, dass seitens der Landesvertreter eine mündliche Zusage erfolgt sei, die Bemühungen zu unterstützen und zumindest positiv auf die zuständige Kreispolizeibehörde einzuwirken, damit dieser Aspekt nochmals aufgegriffen werde.

Der Bürgermeister ergänzt, dass eine ablehnende Haltung seitens der Landesvertreter nicht erkennbar gewesen sei. Ob eine ausdrücklich positive Zusage erfolgt sei, könne man davon nicht sicher ableiten.

Herr Seger, CDU, führt aus, man könne versuchen, die Landesvertreter an ihren bisherigen Aussagen zu messen, auch im Sinne der Ensdorfer Bürgerinnen und Bürger. Weiter bezieht er sich auf den folgenden Abschnitt im unteren Teil der Stellungnahme, in dem es um die Begutachtung des Lochbachs, insbesondere im Bereich unterhalb des Rathauskreisels, gehe. Dieser Abschnitt habe bislang nicht saniert werden müssen; nun solle jedoch erneut geprüft werden, ob ein Sanierungsbedarf bestehe. Er erklärt, dass sich der bisherige Zustand durch die geplanten Maßnahmen des Landesbetriebs verändere. Vor diesem Hintergrund sei es aus seiner Sicht erforderlich, klarzustellen, dass etwaige daraus resultierende Kosten ebenfalls vom Landesbetrieb zu tragen seien. Er nimmt Bezug auf den letzten Satz des Abschnitts und führt aus, dass nun ein Sondier- und Räumkonzept vorliege. Gleichwohl stellt er die grundsätzliche Frage, wie die Umsetzung erfolgen solle, falls die Maßnahme nicht bis Ende 2027 abgeschlossen werden könne.

Frau Woll, Verwaltung, erläutert, dass die Details hierzu im Werksausschuss weiter beraten würden und man bereits im Austausch mit dem Landesbetrieb stehe, um mögliche Lösungen zu erörtern.

Frau Schmidt, SPD, äußert, dass sich die vorgetragenen Punkte weitgehend mit den eigenen Anmerkungen deckten. Ergänzend stellt sie eine Nachfrage zur Verkehrsführung im Lauternweg. Sie weist darauf hin, dass dieser in der Planung – aus Richtung Fraulautern kommend und unter der Eisenbahn hindurch – als Einbahnstraße vorgesehen sei. Sie führt weiter aus, dass für sie unklar geblieben sei, wie die Verkehrsführung im weiteren Verlauf gestaltet werde. Insbesondere stelle sich die Frage, ob im Bereich der Hohlstraße weiterhin eine beidseitige Ausfahrt möglich sei oder ob auch dort eine Einbahnregelung vorgesehen sei. Andernfalls könne es zu Problemen im Einmündungsbereich zur Provinzialstraße kommen. Sie regt an, dies nochmals zu prüfen.

Der Bürgermeister hält fest, dass die Verwaltung die Verkehrsführung im Lauternweg nochmals intern prüfen und eine entsprechende Formulierung erarbeiten werde.

Herr Seger, CDU, bringt ergänzend einen weiteren Aspekt ein, der aus dem Kreis des ADFC an ihn herangetragen worden sei. Demnach könne geprüft werden, ob der Lauternweg gegebenenfalls als Fahrradstraße ausgewiesen werden könne, wodurch der Verkehr auf Anlieger beschränkt würde. Er weist jedoch darauf hin, dass hierbei auch Umsetzungsprobleme entstehen könnten.

Der Bürgermeister führt aus, dass dieser Ansatz grundsätzlich nachvollziehbar erscheine. Angesichts der örtlichen Gegebenheiten, insbesondere der parkenden Fahrzeuge im Straßenraum, sehe er jedoch praktische Schwierigkeiten bei der Umsetzung und äußert entsprechende Bedenken. Eine erneute Prüfung der Verkehrsführung im Lauternweg werde hingegen befürwortet.

Herr Wilhelm, Grüne/Linke, erklärt anschließend, dass aus Sicht seiner Fraktion die vorliegende Stellungnahme insgesamt als sehr gelungen anzusehen sei. Trotz der zu erwartenden Belastungen für die Gemeinde würdigt er die Arbeit der Verwaltung, insbesondere des Bauamtes, sowie die ergänzenden Anmerkungen aus dem Gremium als schlüssig und zielführend. Der vorgeschlagene Weg werde daher mitgetragen.

Der Bürgermeister führt aus, dass es in der Vergangenheit Überlegungen gegeben habe, den Verkehr über den Lauternweg zur B 51 neu zu führen, diese jedoch nicht weiterverfolgt worden seien. Er erklärt, dass verschiedene Varianten – etwa eine Sperrung aus Richtung Fraulautern oder die Einrichtung einer Einbahnstraße – denkbar seien. Man werde die Sachlage jedoch nochmals prüfen, insbesondere im Hinblick auf die Vorgaben des Landesbetriebs, und anschließend eine abschließende Stellungnahme abgeben.

Frau Schmidt, SPD, merkt an, dass es sich hierbei lediglich um eine frühere Überlegung gehandelt habe.

Der Bürgermeister erklärt, dass die Verwaltung die angesprochenen Punkte nochmals prüfen werde, und bedankt sich für die Hinweise. Weitere Anmerkungen werden erbeten.

Frau Schmidt, SPD, stellt eine Nachfrage und führt aus, dass die Stadt Saarlouis gemeinsam mit der Bürgerinitiative Fraulautern offenbar Bestrebungen verfolge, das Vorhaben zeitlich zu verschieben, bis der Ostring fertiggestellt sei, beziehungsweise anstelle des geplanten Brückenbauwerks eine Unterführung zu realisieren. Sie erkundigt sich, ob der Verwaltung hierzu konkrete Informationen vorlägen oder ob es sich lediglich um Vermutungen handele.

Der Bürgermeister erklärt, dass der Verwaltung hierzu keine weitergehenden Erkenntnisse vorlägen und lediglich die Berichterstattung aus der Presse bekannt sei.

Herr Seger, CDU, regt an, formal aufzunehmen, dass sich die Gemeinde der Forderung anschließe, zunächst die Ortsumgehung fertigzustellen und erst anschließend die Brückensperrung vorzunehmen. Darüberhinausgehende Aspekte lägen nicht im unmittelbaren Zuständigkeitsbereich der Gemeinde. Zudem solle die grundsätzliche Haltung des Gremiums nochmals deutlich gemacht werden.

Der Bürgermeister verweist darauf, dass bereits eingangs eine entsprechende grundsätzliche Formulierung aufgenommen worden sei, die den allgemeinen Standpunkt der Gemeinde voranstelle.

Frau Woll, Verwaltung, ergänzt, dass diese einleitende Formulierung den grundsätzlichen Ansatz ausreichend abbilde und die weiteren Ausführungen sich auf die sachlichen Einzelpunkte konzentrierten.

Herr Seger, CDU, merkt an, dass eine schärfere Formulierung grundsätzlich möglich sei.

Der Bürgermeister entgegnet, dass im politischen Raum grundsätzlich auch deutlichere Formulierungen gewählt werden könnten.

Herr Wilhelm, Grüne/Linke, führt aus, dass weitergehende grundsätzliche Forderungen aus seiner Sicht nicht zielführend seien, da sich das Verfahren bereits im Planfeststellungsstadium befinde. Eine grundlegende Änderung würde einer Rücknahme bereits erfolgter Schritte gleichkommen. Zudem weist er darauf hin, dass die Stadt Saarlouis aufgrund ihrer eigenen Betroffenheit andere Handlungsmöglichkeiten habe, während sich die Gemeinde Ensdorf im Rahmen des Verfahrens auf die Abgabe einer Stellungnahme beschränken müsse. Weitergehende Ausführungen seien aus seiner Sicht nicht zielführend.

Der Bürgermeister stellt fest, dass es sich um ein Planfeststellungsverfahren handle und die Stellungnahme der Gemeinde in ihrer Funktion als Träger öffentlicher Belange erfolge. Insofern seien die vorgebrachten Einwände grundsätzlich nachvollziehbar. Er hält fest, dass die angesprochenen Punkte, insbesondere der Prüfauftrag zum Lauternweg, aufgenommen worden seien. Unter der Voraussetzung, dass die überarbeitete Formulierung in der nächsten Sitzung des Bauausschusses vorgestellt werde, solle die Stellungnahme mit den entsprechenden Ergänzungen eingebracht werden.

Herr Zocchetti, SPD, weist darauf hin, dass sich für Anlieger bei einer möglichen Einbahnstraßenregelung zusätzliche Umwege ergeben könnten, um ihre Grundstücke zu erreichen.

Der Bürgermeister führt aus, dass dies im Rahmen der Gesamtbetrachtung zu berücksichtigen sei und eine solche Problematik gegebenenfalls in Kauf genommen werden müsse. Er erläutert, dass es sich hierbei um eine Abwägungsentscheidung handle. Ziel sei es, einerseits Schleichverkehr zu vermeiden, andererseits jedoch die Belastungen für Anlieger und den Durchgangsverkehr in einem vertretbaren Rahmen zu halten.

Sodann wird folgender Beschluss gefasst:

Der Ausschuss für Bauwesen, Friedhofs- und Grundstücksangelegenheiten, Natur- und Umweltschutz sowie Verkehrsfragen empfiehlt dem Gemeinderat, zum vorgelegten Planfeststellungsverfahren für die Maßnahme „B 405, Bauwerk BW 99 - Ersatzneubau der Fraulauterner Brücke in Saarlouis-Fraulautern“ wie folgt Stellung zu nehmen:Generell bleibt zunächst festzuhalten, dass die Gemeinde es sehr begrüßt hätte, wenn der Bau der B 269 – Ortsumgehung Fraulautern – vor der Erneuerung der Fraulauterner Brücke (Bauwerk 99) realisiert worden wäre.Auch nach dem Umbau bzw. der angedachten Optimierung der Knotenpunkte wird es in Ensdorf zu massiven verkehrlichen Beeinträchtigungen kommen.Die Gemeinde wurde seitens des LfS zeitnah über die vorgesehenen, erforderlichen Umleitungen im Rahmen der Erneuerung der Fraulauterner Brücke (Bauwerks 99) informiert, in die Planungen zur Optimierung der Knotenpunkte 8, 9, 10 und 11 in Ensdorf eingebunden und konnte durch ihre Ortskenntnisse maßgeblich zur Verbesserung der vorgelegten Planungen beitragen (z. B. Durchführung der Mikrosimulation, Betrachtung der Einmündung Am Pfarrgarten).Entgegen den Ausführungen im Verkehrsgutachten werden durch die offizielle Umleitungsroute jedoch nicht nur klassifizierte Straßen, sondern auch die im Bereich vom KVP „Duhamel“ bis zur Einmündung der Straße „Bei Fußenkreuz“ gemeindeeigene „Provinzialstraße“ (ehemalige B 51) belastet. Hier ist sicherzustellen, dass die Provinzialstraße vor der Nutzung als Umleitungsstrecke vom Träger der Maßnahme Bauwerk 99 so ertüchtigt wird, dass der Verkehr gefahrlos darüber geführt werden kann und es während deren Nutzung als Umleitungsstrecke nicht zu Sperrungen und Beeinträchtigungen durch erforderliche Straßensanierungsmaßnahmen kommt. Schäden die während der Nutzung als Umleitungsstrecke entstehen sind anschließend fachgerecht zu beseitigen. Dies gilt natürlich auch für die klassifizierten Straßen im Bereich der Umleitungsstrecke (Provinzialstraße von der Einmündung „Bei Fußenkreuz“ bis zum „KVP Rathaus“ (LIIO 345) und die Saarlouiser Straße (LIO 139)). Dies wurde der Gemeinde in Vorgesprächen zudem bereits mehrfach zugesagt.Im Bereich der Einmündung der Straße „Bei Fußenkreuz“ in die „Provinzialstraße“ (KP 8) liegen zudem 2 Bushaltestellen. Diese Haltestellen sind vor Umbau des KP, in Abstimmung mit der Gemeinde und den Kreisverkehrsbetrieben Saarlouis, in Richtung Fraulautern zu verlegen. Hier sind keine Provisorien zu errichten, sondern beide Haltestellen sind gemäß den aktuellen Richtlinien barrierefrei auszubauen, so dass diese an dem neuen Standort dauerhaft genutzt werden können. Ein Rückbau bzw. eine Rückverlegung soll nicht mehr erfolgen.Bzgl. der im Einmündungsbereich errichteten Signalanlage und Anlegung eines Linksabbiegestreifens, behält sich die Gemeinde vor, dass nach Beendigung der Maßnahme bei entsprechendem Antrag der Gemeinde, der Rückbau in einen vorfahrtgeregelten Einmündungsbereich erfolgt, auf Kosten des Trägers der Maßnahme Bauwerk 99.Des Weiteren ist in Abstimmung und nach Möglichkeit gemeinsam mit den betroffenen Nachbarkommunen Saarlouis und Schwalbach sowie dem LfS und dem Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde darauf hinzuwirken und falls nötig zu beantragen, dass in der Straße „Bei Fußenkreuz“ Tempo 30 eingeführt wird. Möglichst dauerhaft, auch nach Aufhebung der Umleitungsstrecke. Die Verkehrsbelastung der Anlieger in der Straße „Bei Fußenkreuz“ ist bereits heute erheblich und wird sich durch die in den kommenden Jahren anstehende Sanierung der Bergehalde potentiell weiter erhöhen. Die Ausweisung einer Tempo-30-Zone soll daher sowohl zur Reduzierung der Verkehrsbelastung als auch zur Vermeidung von unerwünschtem Schleichverkehr führen. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass das Ministerium zum Ausdruck brachte, die Bemühungen dahingehend unterstützen zu wollen, positiv auf die Kreisverkehrsbehörde einzuwirken.Der Knotenpunkt 9, Rathauskreisel, soll nach Aufhebung der Umleitungsstecke, bei entsprechendem Antrag der Gemeinde Ensdorf, auf Kosten des Trägers der Maßnahme 99, wieder in einen Kreisverkehrsplatz zurückgebaut werden.Die erforderliche Verlegung der Bushaltestellen „Rathaus“ vor dem Bergmannsheim haben in enger Abstimmung mit den Kreisverkehrsbetrieben Saarlouis und der Gemeinde stattzufinden. Es sei darauf hingewiesen, dass die Haltestelle in Fahrtrichtung Rathaus morgens von der AWO genutzt wird, um Beschäftigte der AWO-Werkstatt Ensdorf dort abzuholen. Hier ist mit der AWO eine alternative Einstiegmöglichkeit abzustimmen.Es ist zu prüfen, ob die vorhandenen Parkplätze vor der Apotheke (Provinzialstraße 107) nach Umbau des KVP weiter genutzt werden können, bzw. wie die Andienung der Apotheke auch nach Umbau des KP erfolgen kann.Im Bereich der Umleitungsstrecke, vom Rathaus bis zur Einmündung der Haldenstraße in die LIO 139 (Saarlouiser Straße) verläuft auch die Lochbachverrohrung. Die Gemeinde wird einen Teilbereich der Lochbachverrohrung von der Zufahrt zum Bergmannsheim bis zur Einmündung der Haldenstraße ab Mai 2026 erneuern. Der LfS wird die im Bereich der Umleitungsstecke restliche Lochbachverrohrung (vom Rathaus bis zum Beginn des erneuerten Bereiches) zeitnah begehen und die hier vor Umleitungsbeginn erforderlichen zu sanierenden Bereiche ermitteln und auf Kosten des Maßnahmenträgers Bauwerk 99 sanieren. Es ist zu gewährleisten, dass der Umleitungsverkehr gefahrlos über die Lochbachverrohrung geführt werden kann und es während der Nutzung als Umleitungsstrecke nicht zu Sperrungen und Beeinträchtigungen durch erforderliche Sanierungsmaßnahmen der Lochbachverrohrung kommt.Die Gemeinde weist zudem darauf hin, dass aufgrund der Ausführungen und Vorgaben im seit Januar 2026 vorliegenden Sondier- und Räumkonzeptes für die gemeindliche Maßnahme „Erneuerung der Lochbachverrohrung“ derzeit davon auszugehen ist, dass die Maßnahme nicht in den avisierten 18 Monaten – also Ende 2027 – abgeschlossen werden kann.Es ist zwingend erforderlich, dass in der gesamten Bauzeit die verkehrlichen Maßnahmen in der Gemeinde Endorf evaluiert und bei Bedarf zeitnah nachgebessert werden (Beschilderung, Steuerung der Lichtsignalanlagen, Markierungen usw.).Die Maßnahme der Gemeinde Ensdorf „Erneuerung Verrohrung Lochbach“ erfolgt vorab, voraussichtlich von Mai 2026 bis Ende 2027, so dass der Umbau der Knotenpunkte 8 und 9 in enger Abstimmung mit der Gemeinde erforderlich ist, damit die verkehrlichen Beeinträchtigungen so gering wie möglich gehalten werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP 3: Mitteilungen und Anfragen

Frau Schmidt, SPD, weist darauf hin, dass am Bahnhof ein Verteilerkasten der Glasfaser beschädigt sei. Die Ursache sei unklar; es werde um Überprüfung gebeten.

Der Bürgermeister bedankt sich für den Hinweis.

Frau Woll, Verwaltung, informiert, dass ab der kommenden Woche – vorbehaltlich geeigneter Witterungsbedingungen – die Firma GBH Hoffmann mit dem Abriss der Brücke am Tennisheim beginnen werde.

Herr Seger, CDU, weist darauf hin, dass der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) am

25.01.2026 Arbeiten im Bereich des Rathauskreisels vornehme, wie dem Amtsblatt zu entnehmen gewesen sei, und fragt, welche Maßnahmen dort konkret durchgeführt werden.

Frau Woll, Verwaltung, erläutert, dass es sich hierbei um Bohrarbeiten handle, die augenscheinlich der Bodenuntersuchung dienten. Eine Vollsperrung sei nicht vorgesehen; vielmehr werde der Verkehr mittels Ampelregelung geführt, sodass die Durchfahrt jederzeit möglich bleibe. Zudem finde die Maßnahme an einem Sonntag statt.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen ergehen, beendet der Bürgermeister den öffentlichen Teil der Sitzung.