A) Öffentlicher Teil
TOP 1: Genehmigung der Niederschrift der 10. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses vom 02.10.2025
Der Bürgermeister stellt fest, dass die Niederschrift über die 10. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses vom 02.10.2025 den Ratsmitgliedern über die Dipolis-app am 12.12.2025 zur Verfügung gestellt worden sei.
Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
Gegen die Niederschrift über die 10. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses vom 02.10.2025 werden keine Einwände erhoben.Die Niederschrift ist somit angenommen.
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig |
TOP 2: Genehmigung der Niederschrift der 11. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses vom 13.11.2025
Der Bürgermeister teilt mit, dass die Niederschrift über die 11. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses vom 13.11.2025 den Ratsmitgliedern über die Dipolis-app am 26.01.2026 zur Verfügung gestellt worden sei.
Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
Gegen die Niederschrift über die 11. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses vom 13.11.2025 werden keine Einwände erhoben.Die Niederschrift ist somit angenommen.
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig |
TOP 3: Antrag der CDU-FraktionAntrag auf Prüfung der Anschaffung einer Dokumentenausgabebox
Der Bürgermeister erteilt der antragstellenden Fraktion das Wort.
Herr Greff, CDU, führt aus, dass einige Gemeinden bereits solche Dokumentenausgabe-
boxen angeschafft hätten. Viele Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Berufstätige, würden es sicherlich begrüßen, ihre Dokumente außerhalb der Öffnungs- und Schließzeiten der Verwaltung abholen zu können. Da dies technisch möglich sei, solle geprüft werden, an welcher Stelle am Rathaus eine entsprechende Dokumentenausgabebox installiert werden könne. Zudem solle ermittelt werden, welcher finanzielle Aufwand hierfür im Haushalt der Gemeinde Ensdorf einzuplanen sei. Durch die Abholung über die Box entfalle für Bürgerinnen und Bürger der Gang ins Bürgerbüro, wodurch effizientere Abläufe und eine spürbare Entlastung der Verwaltung möglich würden.
Herr Becker, FWGE, erklärt, dass er grundsätzlich keine Einwände habe. Er habe jedoch festgestellt, dass die Preise sehr hoch seien. Er bittet um Ergänzung des Antrages. Es solle möglichst abgeschätzt werden, inwieweit sich ein grobes Einsparpotenzial durch die Anschaffung dieser Dokumentenbox ergeben würde.
Der Bürgermeister berichtet, dass er im Jahr 2023 oder 2024 von einem KGSt-Kongress zurückgekehrt sei, bei dem in den Foyers der Fachforen u. a. eine solche Dokumentenausgabebox ausgestellt gewesen sei. Diese Idee habe ihm damals gut gefallen und er habe sie im Rathaus diskutiert. Zu diesem Zeitpunkt sei man jedoch übereinstimmend der Meinung gewesen, dass die Anschaffungskosten einfach zu hoch seien und eine Umsetzung für eine kleine Gemeinde wie Ensdorf noch zu früh komme. Inzwischen hätten zwei saarländische Gemeinden, nämlich Tholey mit Bürgermeister Andreas Maldener und Mettlach mit Bürgermeister Daniel Kiefer, eine solche Box angeschafft. Die Anschaffung gehe auf eine Digitalisierungsoffensive des Landes zurück, die noch zu Zeiten von Ministerpräsident Tobias Hans aufgelegt worden sei. Offenbar habe es zum damaligen Zeitpunkt Fördermittel gegeben, auf die man hätte zugreifen können. In Tholey und Mettlach seien die Boxen zu 100% bezuschusst worden. Die Anschaffungskosten für drei Boxen mit 19 Fächern lägen nach seiner Kenntnis zwischen 70.000 und 90.000 Euro, hinzu kämen jährliche Unterhaltskosten von 12.000 bis 15.000 Euro für einen Zeitraum von zwei Jahren. Für einen Standort im Rathaus sei ein Zutrittssystem erforderlich, um einen 24/7-Zugang zu ermöglichen. Der Bürgermeister betont, dass insbesondere Folgekosten über die reine Anschaffung hinaus zu berücksichtigen seien. Derzeit gebe es keine bekannten Förderprogramme, die eine Bezuschussung ermöglichen würden. Eine Bedarfszuweisung könnte möglicherweise 50% der Anschaffungskosten abdecken, jedoch nicht die jährlichen Unterhaltungskosten. Er weist darauf hin, dass die Frage der Anzahl der Boxen und Anbieter noch zu klären sei. Auf saarländischer Ebene habe man sich für eine Firma entschieden, die eine Schnittstelle zum VOIS-System habe, welches im Bürgeramt in Ensdorf genutzt werde. Diese Schnittstelle ermögliche, dass automatisch eine Information an den Antragsteller generiert werde, wenn Dokumente eingingen. Der Bürgermeister wiederholt, dass die Folgekosten und die Standortfrage zu klären seien, wobei er den rückwärtigen Foyerbereich vor der ersten Glastür als möglichen Standort sehe - jedoch nur mit technischer Zugänglichkeit, um Unberechtigten Zutritt zu verhindern.
Herr Greff, CDU, bestätigt die Aussage des Bürgermeisters dahingehend, die Box am Hintereingang zu platzieren. Da dort bereits zwei Türen vorhanden seien, könne die zweite Tür geschlossen und die erste Tür mit einem Codesystem geöffnet werden. Er fügt hinzu, dass eventuell anstehende Umbaukosten an diesem Standort wohl am geringsten seien.
Der Bürgermeister nimmt Bezug auf den Wortbeitrag von Herrn Becker, FWGE, hinsichtlich eines eventuell zu erwartenden Einsparpotenzials für die betroffenen Mitarbeitenden in der Verwaltung. Das Einsparpotenzial könne er nicht genau beziffern. Sowohl die Anzahl der Fälle als auch die Menge der auszugebenden Dokumente seien problemlos ermittelbar. Jedoch könne nicht abgeschätzt werden, wie viele dieser Dokumente abgeholt würden, wenn die Möglichkeit bestünde, dies außerhalb der üblichen Öffnungszeiten zu tun.
Er hält fest, dass es momentan aus Sicht der Verwaltung keine unzumutbaren Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger gebe, selbst wenn diese ohne Termin kämen - trotz des Drucks, den die Kolleginnen im Bürgerbüro während des Publikumsverkehrs über den Tag hätten.
Auf Nachfrage von Herrn Bickelmann, Grüne/Linke, hinsichtlich des Hauptnutzens, weist der Bürgermeister darauf hin, dass es um das Abholen von Personalausweisen und Reisepässen, aber auch von Führerscheinen, außerhalb der Öffnungszeiten gehe. Er erklärt weiter, dass ab September 2026 der Umstieg auf das neue Führerscheinwesen geplant sei. Er erklärt weiter, dass es an dieser Stelle nicht um digitale Inhalte gehe, sondern allenfalls um den digitalen Workflow. Letztendlich könnten die Bürgerinnen und Bürger zu jeder Zeit, auch außerhalb der Geschäfts- und Öffnungszeiten im Rathaus, ihre Dokumente über diese Box abholen.
Herr Becker, Verwaltung, erläutert, dass die Dokumente in der Dokumentenbox lediglich für einen Zeitraum von zehn Tagen verbleiben könnten. Sollten in dieser Zeit die Bürgerinnen und Bürger die Dokumente nicht abgeholt haben, müssten diese sich anschließend erneut an das Bürgerbüro wenden.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass auch die Pflege und Befüllung der Dokumentenbox berücksichtigt werden müsse.
Herr Greff, CDU, äußert, dass es seiner Fraktion sehr wohl bewusst sei, dass die Effizienzgewinne in der Verwaltung nahezu gegen Null hintendierten. Vielmehr gehe es um den Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger - insbesondere in Bezug auf die Verfügbarkeit von Dienstleistungen rund um die Uhr. Dies sei insbesondere für Berufstätige von Vorteil.
Herr Rust, SPD, erkundigt sich, ob es 19 Fächer gebe, die für 19 Personen vorgesehen seien und in denen jeweils ein spezielles Dokument darin erhalten sei. Er stellt in Frage, ob der Bedarf im Ort vorhanden sei.
Der Bürgermeister erläutert, dass die Zahl 19 nicht zufällig gewählt sei, sondern vom Hersteller aufgrund fachlicher automatisierungsbaulicher Gründe als sinnvoll erachtet werde. Er hält fest, dass die bespielgebenden Gemeinden Mettlach und Tholey viel verzweigter im ländlichen Raum seien als die Gemeinde Ensdorf, welche keine Ortsteile aufweise. Insofern mache es seines Erachtens nach in Gemeinden oder Städten mit Orts- oder Stadtteilen auch mehr Sinn, solche Boxen vorzuhalten.
Er hält fest, dass die Verwaltung ein Gerät präferieren würde, welches über eine VOIS-Schnittstelle verfüge.
Herr Steffen, Verwaltung, weist darauf hin, dass Ausweisdokumente oder Führerscheine häufig länger liegen blieben, bevor sie abgeholt würden.
Er habe bereits ein Angebot erhalten, in dem die kleinste Box für kleine Gemeinden 76 umfasse.
Der Bürgermeister verweist darauf, dass auch die Geschwindigkeit der Bearbeitung durch die Bundesdruckerei entscheidend sei.
Herr Seger, CDU, bittet darum, dass im Rahmen der Prüfung auch untersucht werden solle, ob ein Schließsystem am rückwärtigen Eingang überhaupt erforderlich sei. Er regt an, die Möglichkeit zu prüfen, die zweite Tür je nach Öffnungszeiten einfach abzuschließen. Diese sei dann die Außentür. Somit bliebe die erste Tür rund um die Uhr geöffnet und die zweite Tür zu Schließzeiten geschlossen. Dadurch könnten eventuell Kosten eingespart werden.
Der Bürgermeister erläutert, dass ohnehin die Überlegung bestehe, ein elektronisches Schließsystem für das Haus und die Sporthalle anzuschaffen. Im Haushaltsplan sei für das Jahr 2026 vorgesehen, mit der Sporthalle zu beginnen. Vor diesem Hintergrund erachte er es als sinnvoll, eine Zutrittskontrolle für das Haus zu erwägen und möglicherweise den künftigen Nutzen zu berücksichtigen.
Abschließend stellt er die Frage, wie mit dem Antrag weiter verfahren werden solle.
Herr Greff, CDU, schlägt vor, im Ausschuss zu beschließen, dass die Verwaltung sich weiterhin der Sache annehme, vorausgesetzt, dass es eine Mehrheit für den Antrag gebe.
Der Bürgermeister fragt nach, ob der Antrag in jedem Fall im Haushalt 2026 umgesetzt werden solle oder ob alternativ dieser auch als Arbeitsauftrag betrachtet werden könne, der je nach den Ergebnissen ebenfalls erst im Jahr 2027 umgesetzt werden könnte.
Herr Greff, CDU, erklärt, dass seine Fraktion zufrieden sei, wenn die baulichen Voraussetzungen bis zum Jahresende 2026 geprüft und abgeschlossen sein würden. Es sei ausreichend, wenn die entsprechenden Maßnahmen im ersten Quartal 2027 finalisiert seien.
Es liegen keine Wortmeldungen von anderen Fraktionen mehr vor.
Der Bürgermeister konstatiert, dass ein Vorschlag gemacht worden sei, der die Zustimmung der übrigen Fraktionen finde. Er kündigt an, dass die Verwaltung sich bis zur nächsten Finanzausschusssitzung im März bemühen werde, weitere Details auszuarbeiten, um den Beteiligten zu verdeutlichen, welche Kosten die Erstinvestition sowie insbesondere die Folgeinvestitionen verursachen würden. Zudem sei unter dem Gesichtspunkt, wann der Haushalt beschlossen und genehmigt werde und wann die Maßnahme in Bestellung und Umsetzung gehe, davon auszugehen, dass eine endgültige Umsetzung dieser Maßnahme erst im Jahr 2027 erfolgen könne.
Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
Die Verwaltung soll bis zum nächsten Finanzausschuss am 05.03.2026 die Erst- und Folgekosten, welche für die Anschaffung einer solchen Box notwendig sind, beziffern.
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig |
TOP 4: Mitteilungen und Anfragen
Es liegen keine Mitteilungen und Anfragen vor.
Der Bürgermeister beendet den öffentlichen Teil und leitet zum nichtöffentlichen Teil über.