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Neues aus Ensdorf
Ausgabe 21/2026
Amtliche Mitteilungen
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Auszug aus der Niederschrift über die 14. Sitzung des Gemeinderates vom 11.02.2026

Verlauf der Sitzung

A) Öffentlicher Teil

TOP 1:

Genehmigung der Niederschrift der 11. Sitzung des Gemeinderates vom 09.10.2025

Der Bürgermeister teilt mit, dass die Niederschrift über die 11. Sitzung des Gemeinderates vom 09.10.2025 den Ratsmitgliedern über die Dipolis-app am 18.12.2025 zur Verfügung gestellt worden sei.

Sodann wird folgender Beschluss gefasst:

Gegen die Niederschrift über die 11. Sitzung des Gemeinderates vom 09.10.2025 werden keine Einwände erhoben.Die Niederschrift ist somit angenommen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

TOP 2:

2. Nachtrag zur Änderung der Abwassersatzung

Der Bürgermeister erläutert zu dem Tagesordnungspunkt, dass künftig Hauseigentümer nicht mehr für Sanierungen von Kanalanschlüssen jenseits ihrer Grundstücksgrenze bis zum Hauptanschluss herangezogen werden sollen. Diese Regelung sei bereits in anderen Gemeinden etabliert und habe in der Vergangenheit auch in der eigenen Gemeinde zu Diskussionen geführt.

Nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, lässt der Bürgermeister abstimmen.

Sodann wird folgender Beschluss gefasst:

Der Gemeinderat beschließt auf einstimmige Beschlussempfehlung des Ausschusses für Werksangelegenheiten und öffentliche Einrichtungen die Änderung der Abwassersatzung in vorgelegter Form.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

TOP 3:

Ausgabenübertragung gem. § 14 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung

Nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, lässt der Bürgermeister über den Tagesordnungspunkt abstimmen.

Sodann wird folgender Beschluss gefasst:

Der Gemeinderat beschließt die Übertragung von Ausgabeansätzen lt. Anlage in Höhe von 2.465.493 € gem. § 14 Abs. 4 Satz 2 EigVO.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

TOP 4:

Förderrichtlinie Aktion Wasserzeichen

Der Bürgermeister erläutert, dass die Absicht der Gemeinde bzw. des Rates bestehe, weiterhin an der Aktion Wasserzeichen des MUKMAV teilzunehmen.

Herr Bickelmann, Grüne/Linke, erkundigt sich nach der bisherigen Resonanz der Bürgerinnen und Bürger in Ensdorf in den letzten Jahren.

Der Bürgermeister erläutert, dass die Resonanz sehr gering sei und dass lediglich zwei Nutznießer von dem Programm haben profitieren können mit einer jeweiligen Förderung von knapp 5000 Euro. Er führt aus, dass sich die Maßnahmen auf das Thema Dachbegrünung bezogen hätten. Darüber hinaus habe es eine größere Maßnahme gegeben, die sich auf die Trennung von Regenwasser und die Dachentwässerung bezogen habe.

Sodann wird folgender Beschluss gefasst:

Der Gemeinderat beschließt, das Förderprogramm „Aktion Wasserzeichen“ wieder aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

TOP 5:

Vergabe von Bauleistungen

Umverlegung Fernwärmeanschluss Grundschule Ensdorf

Der Bürgermeister merkt an, dass versucht worden sei, die Kosten zu reduzieren, jedoch sei der aktuelle Betrag von rund 178.000 Euro als endgültig anzusehen.

Da keine Wortmeldungen vorliegen, lässt der Bürgermeister darüber abstimmen.

Sodann wird folgender Beschluss gefasst:

Der Gemeinderat beschließt die Beauftragung der GWBS Gas- und Wasserwerke Bous-Schwalbach GmbH mit der Umverlegung des Fernwärmeanschlusses der Grundschule Ensdorf für einen Betrag in Höhe von 178.132,22 €.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

TOP 6:

Landesentwicklungsplan LEP Saarland 2030

Offenlage 2. Entwurf sowie Stellungnahme der Gemeinde Ensdorf

Der Bürgermeister erklärt, dass das Land eine zweite Runde zur Stellungnahme eingeleitet habe und die Gemeinde Ensdorf fristgerecht reagieren müsse. Er weist darauf hin, dass frühere Eingaben der Gemeinde nicht berücksichtigt worden seien, jedoch keine neuen Argumente seit Ende 2023 vorlägen. Der Bürgermeister betont, dass die Gemeinde in enger Abstimmung mit der RAG stehe, da das RAG-Gelände ebenfalls betroffen sei. Ziel sei es, die Stellungnahmen inhaltlich abzustimmen, um eine einheitliche Intention zu verfolgen.

Frau Woll, Verwaltung, berichtet, dass die RAG im Verfahren um eine Stellungnahme gebeten worden sei und inzwischen Kontakt zur Gemeinde aufgenommen habe. Sie empfiehlt, die Stellungnahme der Gemeinde um zwei Punkte zu ergänzen. Erstens solle die Gemeinde auf die Stellungnahme der RAG zum zweiten Entwurf des LEP Saarland verweisen, da diese die Bedenken der Gemeinde zur Ausweisung eines Vorranggebietes für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen teile. Zweitens solle ebenfalls auf die Stellungnahme der RAG verwiesen werden, die die Ausweisung eines regionalen Grünzuges im Gemeindegebiet kritisch sehe, insbesondere in Bezug auf das Heidengelände und die Absinkweiher sowie die daraus resultierenden bauplanungsrechtlichen Konsequenzen. Diese Ergänzungen seien von der Verwaltung vorbereitet worden.

Der Bürgermeister bestätigt, dass die vorgeschlagenen Ergänzungen den Ton der bisherigen Stellungnahme treffen und die Entwicklungsschritte für das betroffene Gelände unterstützen. Er fragt, ob es Bedenken gegen dieses Vorgehen gebe.

Herr Seger, CDU, begrüßt das Vorgehen der Verwaltung und der RAG ausdrücklich und betont, dass die gegenseitigen Verweise die Erfolgschancen des Anliegens erhöhen könnten. Er dankt der Verwaltung und der RAG für die Zusammenarbeit und hebt hervor, dass die Verwaltung bereits 2023 ausführliche Eingaben zum ersten Entwurf des LEP ausgearbeitet habe. Herr Seger äußert weiterhin, dass nahezu keine der von der Gemeinde eingebrachten Eingaben in den vorliegenden Entwurf übernommen worden seien, abgesehen von einer Änderung in der Planzeichnung. Er betont, dass es sich bei den Eingaben nicht nur um Wünsche der Gemeinde handele, sondern auch um sachliche Fakten, die unberücksichtigt geblieben seien. Zudem kritisiert er, dass die Abwägungssynopse seitens des Innenministeriums nicht übermittelt worden sei, was den Eindruck erwecke, dass die Eingaben insgesamt nicht bearbeitet worden seien. Er verweist darauf, dass ähnliche Erfahrungen auch aus anderen Gemeinden berichtet würden. Er fordert das Innenministerium auf, seiner Verpflichtung nachzukommen und die Eingaben ordnungsgemäß zu bearbeiten. Er hebt hervor, dass die Berücksichtigung der Eingaben für das Entwicklungspotenzial der Gemeinde von großer Bedeutung sei, da deren Nichtbeachtung künftige Optionen einschränken oder erschweren könnte. Abschließend appelliert er eindringlich, dass die Eingaben im nächsten Entwurf Berücksichtigung finden sollten.

Der Bürgermeister bedankt sich für die Ausführungen von Herrn Seger.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Thema gewünscht werden, schlägt der Bürgermeister vor, mit den von Frau Woll vorgetragenen Ergänzungen eine Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan (LEP) gegenüber dem Innenministerium abzugeben.

Sodann wird folgender Beschluss gefasst:

Der Gemeinderat beschließt den Versand der vom Ausschuss für Bauwesen, Friedhofs- und Grundstücksangelegenheiten, Natur- und Umweltschutz sowie Verkehrsfragen empfohlenen Stellungnahme nach Anlage 10 an die Landesplanung mit weiteren Ergänzungen:

Seitens der Gemeinde Ensdorf bestehen für den 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes LEP Saarland 2030 folgende Anmerkungen und Bedenken, welche bereits in den Stellungnahmen vom 22.11.2023 und 08.12.2023 der Gemeinde zum vorgelegten 1. Entwurf des LEP formuliert wurden:

Bedingt durch die bevorstehende Konversion der großen Industrieflächen des ehemaligen Kraftwerksgeländes Ensdorf als auch der Tagesanlage Duhamel ist in den nächsten Jahren mit einer Neuansiedlung von größeren Industrie- und Gewerbebetrieben auf Gemeindegebiet zu rechnen. Auch im näheren Umland der Kommune (Erweiterung Gewerbegebiet Lisdorfer Berg) stehen starke Entwicklungen dieser Art im Raum, welche einen verstärkten Zuzug von Fachpersonal erwarten lassen. Daher meldet die Gemeinde Ensdorf im Zuge der Neuaufstellung des LEP einen gesteigerten Wohnungsbedarf an, der über die Klassifizierung der Kommune im vorgelegten Plan hinausgeht – selbst wenn sich dieser Bedarf zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkret beziffern lässt.

Die Gemeinde Ensdorf lehnt die Klassifizierung der Tagesanlage Duhamel als VG Vorrang-gebiet für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen wie im Entwurf dargestellt ab, da dies der für diese Flächen angedachten städtebaulichen Entwicklung zuwiderläuft.

Die Gemeinde beabsichtigt vielmehr diese Flächen in den nächsten Jahren zu einem urbanen Quartier zu entwickeln mit einer verträglichen Mischnutzung aus Gewerbe und Wohnen.Um entsprechende Übernahme in die Planzeichnung wird gebeten.

Wir verweisen in dem Zuge auch auf die seitens der RAG MI vorgebrachte Stellungnahme zum 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes LEP Saarland 2030, welche die vorgebrachten Bedenken der Gemeinde Ensdorf zur Ausweisung eines VG an besagter Stelle aus gleicher Sachlage heraus teilt.

Auf der Planzeichnung ist ein Regionaler Grünzug im nordöstlichen Gemeindegebiet ausgewiesen. Dieser schließt auch das „Sportzentrum“ der Gemeinde Ensdorf mit RKV-Gelände, Sporthalle, Stadion, Freibad etc mit ein. Dieser Bereich wurde bereits im Januar 2019 aus dem Landschaftsschutzgebiet ausgegliedert.

Wir bitten hier um Ausgliederung dieser Flächen aus dem Regionalen Grünzug, für die Neuauflage des Flächennutzungsplanes der Gemeinde ist es vorgesehen diese Fläche als Sondergebiet auszuweisen.Ebenso ergeht hier erneut der Verweis auf die Stellungnahme der RAG MI zum 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes LEP Saarland 2030, welche die Ausweisung eines Regionalen Grünzuges an besagter Stelle im Gemeindegebiet (zuzüglich Haldengelände + Absinkweiher) und den sich daraus ergebenden bauplanungsrechtlichen Konsequenzen ebenfalls kritisch sieht.

Es fällt weiter auf, dass das Wohngebiet Ensdorf Süd 2 mit seiner Fläche von fast 3 Hektar nicht als Siedlungsfläche auf den Planzeichnungen dargestellt ist. Wir bitten um eine Übernahme und Korrektur der Planzeichnung. Für die Gemeinde Ensdorf ist ein Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung VBR im südöstlichen Bereich festgelegt zwischen dem Bereich Ensdorf Süd 2 und Südterrasse Richtung Schwalbach.

Diese als VBR gekennzeichneten Flächen sind die derzeit einzigen Potenzialflächen für Wohnnutzung, die der Gemeinde Ensdorf zur Verfügung stehen. Zudem überlagern sich hier die VBR-Flächen mit Flächen für den Grundwasserschutz und Grünzüge. Für das flächenmäßig kleine Gemeindegebiet stellt dies eine große Inanspruchnahme von Potenzialfläche dar. Daher legt die Gemeinde hier ein Veto ein und wünscht die Kennzeichnung dieser Fläche als Siedlungsgebiet. Dies entspricht auch der Darstellung im aktuellen FNP der Gemeinde.

Wir regen hier eine ähnliche Vorgehensweise wie bei der als Sonderfall definierten Fläche zu einem Kohlevorkommen in Elm an: nachrichtliche Kartierung des Rohstoffvorkommens jedoch keine landesplanerische Festlegung als VBR.

Zwar wurde die Planzeichnung des LEP im Bereich des ehemaligen Kraftwerks Ensdorf korrigiert, jedoch wurden diese Korrekturen nicht in den Umweltbericht übernommen: die Fläche wird nicht als Konversionsfläche Kraftwerk geführt, die Untersuchungen und Festsetzungen rund um das durchgeführte Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes in diesem Bereich wurden nicht übernommen. Dementsprechend fällt die Klassifizierung dieser Fläche negativ ins Gewicht. Wir bitten um Aktualisierung, nachrichtliche Übernahme und Korrektur in den Umweltbericht zum LEP.

Ferner wurde im Abschnitt „3.05 Kulturelles und naturräumliches Erbe und touristische Entwicklung“ die Nennung des Standortes Ensdorf-Duhamel mit dem Saarpolygon unter der Aufzählung „Denkmäler des Steinkohlebergbaus“ ersatzlos gestrichen. Hiermit ist die Gemeinde nicht einverstanden und bittet auch weiter um Nennung des Standorts wie im1. Entwurf des LEP.

Leider musste die Gemeinde bei der Durchsicht der Unterlagen zum 2.Entwurf des LEP feststellen, dass die vormals vorgebrachten Anmerkungen und Bedenken der Kommune zum 1. Entwurf des LEP nicht gebührend berücksichtigt wurden und die Gemeinde hierzu nicht durch Zusendung einer Abwägung o. ä. informiert wurde.

Daher fordert die Gemeinde nun, dies im Rahmen der 2. Offenlage durch Übernahme der formulierten Anmerkungen sowie einer schriftlichen Rückmeldung zu den vorgebrachten Punkten in Verbindung mit der Zusendung der die Belange der Gemeinde betreffenden Abwägung zu vorgelegter Planung zu tun.

Gerne steht die Verwaltung hier auch zu einem klärenden Gespräch zur Verfügung.

Die Gemeinde wünscht darüber hinaus auch weiterhin am Verfahren zur Aufstellung des Landesentwicklungsplanes beteiligt zu werden.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

TOP 7:

Wirtschaftsplan EGO Saar 2026

Herr Bickelmann, Grüne/Linke, äußert sich kritisch zu dem vorgelegten Wirtschaftsplan. Er führt aus, dass der eGo Saar weiterhin nach dem „Prinzip Hoffnung“ agiere, indem er darauf setze, dass Mitglieder Pilotprojekte initiieren und Lernkurven durchlaufen, bevor andere Kommunen sich diesen anschließen könnten. Er hebt hervor, dass in anderen Bundesländern IT-Angebote konsolidiert würden, wodurch Vertrauen bei den Kommunen aufgebaut werde. Dort würden einheitliche Produkte und Dienstleistungen für kleine und große Kommunen entwickelt, die standardisiert und kostengünstig seien. Diese würden in einem zentralen Rechenzentrum angeboten, was sowohl die operativen Kosten senke als auch den Aufbau von Know-how fördere. Aufgrund dieser Aspekte sehe seine Fraktion den Wirtschaftsplan kritisch und lehne ihn ab.

Der Bürgermeister verweist darauf, dass er bereits in der vorberatenden Ausschusssitzung betont habe, dass Kritik am eGo berechtigt sei. Er erklärt, dass der eGo diese Kritik aber auch ernst nehme und in der Vergangenheit Maßnahmen ergriffen habe, um auf die geäußerten Bedenken zu reagieren. Insbesondere hätten Austrittsbeschlüsse oder deren Ankündigungen dazu geführt, dass die Geschäftsführung, der Aufsichtsrat sowie die Verbandsversammlung der Bürgermeister den Umgang mit den Gemeinden und den Verantwortlichen in den IT-Bereichen überdacht hätten. Er berichtet, dass in den letzten Monaten ein zuvor nicht stattgefundener Dialog aufgenommen worden sei. Zudem seien die von den Gemeinden beauftragten Dienstleister stärker eingebunden worden, um ein kooperatives Miteinander zu fördern. Der Bürgermeister betont weiterhin, dass er derzeit keine Alternative zum eGo Saar sehe und dieser seine Existenzberechtigung habe, sofern er die ihm zugedachten Aufgaben erfülle.

Sodann wird folgender Beschluss gefasst:

Der Gemeinderat genehmigt die Zustimmung des Bürgermeisters zum Wirtschaftsplan 2026 des eGo Saar.

Abstimmungsergebnis:

ja 22 (CDU, SPD, FWGE) 

nein 3 (Grüne/Linke)

TOP 8:

Antrag der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen/ Die Linke:

Fahrbahnverengung mit Überquerungshilfe zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Straße "Am Schwalbacher Berg"

Herr Bickelmann, Grüne/ Linke, trägt den Antrag seiner Fraktion vor.

Herr Lauer, SPD, äußert, dass der Antrag grundsätzlich sympathisch sei, jedoch bezweifle er, dass eine Verkehrsinsel oder andere Hindernisse die Problematik nachhaltig lösen könnten. Seiner Ansicht nach werde an Hindernissen zwar gebremst, danach jedoch wieder beschleunigt. Er schlage daher eine dauerhafte Temporeduzierung vor. Er erinnert daran, dass in der Vergangenheit bereits versucht worden sei, eine Überquerungshilfe in Form eines Zebrastreifens in Höhe der Haltestelle Fuchsbrunnenstraße zu installieren. Eine damalige Verkehrszählung habe jedoch ergeben, dass kein Bedarf bestehe, da die Ampel am Friedhof als zumutbarer Übergang angesehen werde. Er spricht sich daher gegen die Investition in eine Maßnahme aus, die seiner Meinung nach wenig Erfolg verspreche.

Herr Wilhelm, Grüne/ Linke, bedankt sich bei der Verwaltung für die bereitgestellten Zahlen und erklärt, dass seine Fraktion diese noch einmal prüfen werde. Er betont, dass seiner Meinung nach Bedarf an der Stelle bestehe und kritisiert, dass an anderen Orten, wie etwa in der Straße

Bei Fußenkreuz, Zebrastreifen für weniger frequentierte Übergänge eingerichtet worden seien, während an der Bushaltestelle Fuchsbrunnen keine vergleichbare Maßnahme umgesetzt werde.

Herr Seger, CDU, erklärt, dass nach Prüfung der Verwaltungsvorlage seitens seiner Fraktion eine weitere Begutachtung nicht erforderlich sei. Sollte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit einem neuen Vorschlag aufkommen, werde man diesen prüfen.

Sodann fasst der Bürgermeister zusammen, dass die Situation am Schwalbacher Berg als höchst unbefriedigend angesehen werde. Er verweist auf die Historie des Antrags und frühere Maßnahmen, wie den Einsatz eines mobilen Blitzers, die jedoch nicht den gewünschten Erfolg gebracht hätten. Er betont, dass die antragstellende Fraktion das Thema noch einmal zur Beratung mitnehmen werde.

Die Fraktion Grüne/ Linke zieht ihren Antrag zurück, um die Sachlage neu zu bewerten. Sie wird sich ggf. nochmals zu dem Thema bei der Verwaltung melden.

TOP 9:

Antrag der CDU-Fraktion:

Schnellstmögliche Realisierung eines Dorfgemeinschaftshauses als Anbau am Bergmannsheim

Herr Seger, CDU, bedankt sich zunächst bei der Verwaltung für die umfangreiche Vorbereitung und die Bereitstellung der angefragten Fakten, die eine Entscheidungsgrundlage für die heutige Abstimmung über die Standortfrage ermöglichen. Er weist darauf hin, dass es seitens seiner Fraktion in der Vergangenheit gute Argumente für ein Dorfgemeinschaftshaus in der Dorfmitte gegeben habe, so dass man in die Prüfung des Standortes Bergmannsheim eingestiegen sei. Nach Abwägung gebe es viele Argumente für und gegen die jeweiligen Standorte Bergmannsheim und Schwimmbad. Da es innerhalb seiner Fraktion unterschiedliche Meinungen gebe, habe seine Fraktion die Abstimmung zu einer „Gewissensfrage“ erklärt, womit jedes Fraktionsmitglied seine persönliche Meinung vertreten könne. Sodann bittet er darum, die Standortfrage zur Abstimmung zu stellen.

Herr Lauer, SPD, äußert sich zustimmend zur Notwendigkeit, eine Entscheidung zu treffen, da die Diskussion bereits seit zwei Jahren andauere. Er betont, dass die gestiegenen Baukosten zusätzlichen Handlungsbedarf erzeugen. Nach Gesprächen mit dem Pächter favorisiere seine Fraktion den Standort Schwimmbad, da dieser weniger Probleme hinsichtlich der Parkplatzsituation, der Bauzeit und des Betriebsablaufs mit sich bringe. Er verweist darauf, dass der Pächter zwar den Standort Bergmannsheim nicht direkt abgelehnt habe, jedoch Bedenken geäußert habe.

Herr Masurek, FWGE, schließt sich den Ausführungen von Herrn Lauer an und betont, dass es an Alternativen mangele und eine Entscheidung dringend erforderlich sei. Seine Fraktion unterstütze deshalb ebenfalls den Standort Schwimmbad.

Der Bürgermeister reflektiert die bisherigen Überlegungen und erinnert daran, dass er ursprünglich das Pfarrhaus als Standort favorisiert habe, was jedoch nicht realisierbar gewesen sei. Er zeigt Verständnis für die Argumente der CDU-Fraktion zugunsten eines Standorts mit zentraler Lage, betont jedoch, dass die Ortsrandlage des Schwimmbadgebäudes aufgrund der vorhandenen Infrastruktur, wie dem Sportzentrum, dem Campingplatz und den Sportanlagen, keinen Nachteil darstelle. Zudem sieht er potenzielle finanzielle Vorteile durch die Nutzung anderer Fördermittel für den Standort Schwimmbad.

Herr Wilhelm, Grüne/ Linke, wünscht der Gemeinde viel Glück bei der Umsetzung des Projekts am Standort Schwimmbad, weist jedoch darauf hin, dass die Baukosten möglicherweise höher ausfallen könnten als geplant.

Herr Lauer, SPD, regt an, die Abstimmung geheim durchzuführen, da die CDU-Fraktion die Entscheidung als Gewissensfrage betrachtet habe.

Der Bürgermeister erklärt, dass kein Geschäftsordnungsantrag auf geheime Abstimmung vorliege, sodass die Abstimmung offen durchgeführt werden könne.

Der Bürgermeister stellt weiterhin klar, dass der ursprüngliche Antrag der CDU-Fraktion als erledigt gelte und die Abstimmung auf die Standortfrage fokussiert sei.

Der Bürgermeister lässt sodann über die Standortfrage abstimmen.

Sodann wird folgender Beschluss gefasst:

Der Gemeinderat beschließt, die Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses am Standort Schwimmbad weiter zu verfolgen und im Haushalt 2026 die entsprechenden Mittel für die weiteren Planungen einzustellen.

Abstimmungsergebnis:ja 16 (CDU, SPD, FWGE)nein 8 (CDU, Grüne/Linke)enthalten 1 (Grüne/Linke)

Der Bürgermeister bedankt sich bei den Ratsmitgliedern für die Entscheidungsfindung und erklärt, dass die Umsetzung des Projekts nun beginnen könne.

TOP 10:

Mitteilungen und Anfragen

Leitbaken bei Ruhland-Kallenborn

Der Bürgermeister bezieht sich auf eine Nachfrage von Herrn Seger, CDU, aus der Bauausschusssitzung vom 29.01.2026 bezüglich Anbringens von Reflektoren an den Leitbaken bei Ruhland-Kallenborn und erklärt, dass es nach Information seitens der Ortspolizeibehörde wiederholt zu Beschädigungen der Leitbaken komme, weil diese überfahren würden. Nach Auffassung der Verwaltung erhöhe dies die Verkehrssicherheit, jedoch sei die rechtliche Verpflichtung nicht abschließend geklärt. Daher habe man entschieden, Rücksprache mit der Kreispolizeibehörde zu halten, um zu klären, ob es sich um eine Empfehlung oder eine verbindliche Pflicht handele. Der Bürgermeister erinnert an frühere Entscheidungen des Gremiums, bei denen aus Kostengründen auf eine regelmäßige Erneuerung verzichtet worden sei. Er betont die Notwendigkeit, eine belastbare Entscheidung zu erhalten, um entweder die Pflicht zur Erneuerung unabhängig von den Kosten zu erfüllen oder in angemessenen Abständen eine Erneuerung vorzunehmen.

Bodenschwelle vor Großsporthalle

Herr Lauer, SPD, weist darauf hin, dass sich eine Bodenschwelle vor der Großsporthalle löse und sich hochdrücke. Er bittet die Verwaltung um Überprüfung.

Schäden auf Fahrradweg am Grubengelände

Herr Rust, SPD, weist darauf hin, dass er auf dem Fahrradweg am Grubengelände in Fahrtrichtung Fraulautern – in Höhe des Brückenabrisses – mehrere Löcher festgestellt habe. Er bittet die Verwaltung um Überprüfung und Behebung der Schäden.

Der Bürgermeister bestätigt, dass es sich um den Bereich am Grubengelände handele, wo die Senke beginne, und notiert den Hinweis.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen ergehen, beendet der Bürgermeister den öffentlichen Teil der Sitzung und leitet zum nichtöffentlichen Teil über.