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Neues aus Ensdorf
Ausgabe 22/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Wahlbekanntmachung zur Europa- und Kommunalwahl am 9. Juni 2024

1.

Am 09. Juni 2024

finden die Wahlen

a)

in der Bundesrepublik Deutschland

-

zum Europäischen Parlament

und

b)

im Saarland

-

zum Kreistag des Landkreises Saarlouis

-

zum Gemeinderat der Gemeinde Ensdorf

statt.

Die Wahlen dauern von 8.00 bis 18.00 Uhr.

2.

Die Gemeinde ist in zwei Wahlbereiche, vier Wahlbezirke und zwei Briefwahlbezirke (1005, 2006) eingeteilt:

Wahlbezirk 1001:

An der Schleuse, Bernardsweg, Bommersbachweg, Großstr., Hohlstr., Lauternweg, Mathisstr., Provinzialstr., Ruppsweg, Sarkertstr., Schanzenstr., Schwarzstr., Tiefenbachstr., Verbindungsweg

Wahlraum:

Schulturnhalle der Grundschule, Parkstraße 16 (barrierefrei)

Wahlbezirk 1002:

Alte Schulstr., Am Pfarrgarten, An der Bahn, Auf der Linde, Auf Nauwies, Didierstr., Flurgäßchen., Griesbornerstr., Haldengäßchen, Haldenstr., Hoffstr., Kapellenweg, Kurt-Kessler Str., Mittelstr., Mühlenweg, Neustr., Nußgartenstr., Parallelweg, Petryweg, Römerweg, Saarlouiser Str., Saarstr., Schäferweg, Schmittgasse, Speßbergstr., Stöckerweg, Unten am Mühlenweg, Untere Langenbüsch, Weiherbachstr., Zum Güterbahnhof

Wahlraum:

Schulturnhalle der Grundschule, Parkstraße 16 (barrierefrei)

Wahlbezirk 2003:

Ainestorfstr., Am Kirschgarten, Am Rech, Am Schwalbacher Berg, Anne-Frank-Str., Auf Haid, Auf Pinkhans, Bertramsweg, Blumenstraße, Brechtweg, Frankenweg, Ginsterweg, Goetheweg, Görlitzer Str., Gustav-Stresemann-Str., Heineweg, Im Kies, Im Flachsfeld, Im Sand, In der Birkenlängt, Königsberger Str., Kurt-Schumacher-Str., Marienburgstr., Markusstr., Mathias-Erzberger-Str., Ringstr., Schillerweg, Schonstr., Seiwertstr., Sophie-Scholl-Str., Taubentalstr., Torgauer Str., Walter-von-Rathenau Str., Werdorfstr., Zum Hasenberg

Wahlraum:

Schulturnhalle der Grundschule, Parkstraße 16 (barrierefrei)

Wahlbezirk 2004:

Ahornweg, Akazienweg, Am Ameisenberg, Ameisenstr., Am Hagelsrech, Amselweg, Am Weiherarm, Bei Fußenkreuz, Buchenweg, Drosselweg, Erlenstr., Fichtenweg, Finkenweg, Fuchsbrunnenstr., Gerstenfeldstr., Großgerstenfeldstr., Habichtsweg, Hanfstr., Hierystr., Im Rosselwald, Im Sportzentrum, Kleingerstenfeldstr., Kornstr., Kronenstr., Lärchenweg, Meisenweg, Pappelweg, Parkstr., Prälat-Anheier-Str., Schlichterstr., Starenweg, St. Barbara Str., Stürmerstr., Tannenweg

Wahlraum:

Schulturnhalle der Grundschule, Parkstraße 16 (barrierefrei)

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 28. April 2024 bis 19. Mai 2024 übersandt worden sind, sind die Wahlbezirke und die Wahlräume angegeben, in denen die Wahlberechtigten zu wählen haben.

Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15.00 Uhr in den Räumen des Rathauses, Provinzialstr. 101a zusammen.

3.

Die Wahlberechtigten können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.

Die Wahlberechtigten haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren gültigen Identitätsausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums für die Wahl, zu der er wahlberechtigt ist, einen entsprechenden Stimmzettel ausgehändigt, und zwar

1.

für die EUROPAWAHL

einen grauen Stimmzettel,

2.

für die GEMEINDERATSWAHL

einen gelben Stimmzettel,

3.

für die KREISTAGSWAHL

einen grünen Stimmzettel

Jeder Wähler hat für jede Wahl eine Stimme.

Bei der Europawahl enthält der Stimmzettel jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerberinnen und Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung der oder des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.

Bei der Gemeinderatswahl und der Kreistagswahl enthalten bei Verhältniswahl die Stimmzettel die zugelassenen Wahlvorschläge in der Reihenfolge ihrer öffentlichen Bekanntgabe unter Angabe des Namens der Partei oder Wählergruppe, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese sowie des Familiennamens, des Vornamens und des Berufes der ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber jeden Wahlvorschlages.

Die Wähler geben ihre Stimme in der Weise ab, dass sie auf jedem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welchem Wahlvorschlag die Stimme gelten soll.

Die Stimmzettel müssen von den Wählern in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

In der Wahlkabine darf nicht gefilmt oder fotografiert werden.

4.

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5.

Wer einen Wahlschein hat, kann

a)

durch Stimmabgabe an der

1.

Europawahl in einem beliebigen Wahlbezirk des Landkreises Saarlouis (§6 Absatz 5 EuWG)

2.

Kreistagswahl in einem beliebigen Wahlbezirk seines Wahlbereiches (§65 Absatz2, § 67 KWG)

3.

Gemeinderatswahl in einem beliebigen Wahlbezirk seines Wahlbereiches (§ 15 Abs. 3 KWG)

oder

b)

durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde/ vom Gemeindewahlleiter die amtlichen Stimmzettel, die amtlichen Wahlumschläge sowie die amtlichen Wahlbriefumschläge beschaffen und die Wahlbriefe mit den Stimmzetteln (in verschlossenen Wahlumschlägen) und den unterschriebenen Wahlscheinen so rechtzeitig der auf den Wahlbriefumschlägen angegebenen Stelle zuleiten, dass sie dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen. Die Wahlbriefe können auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6.

Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Ensdorf, den 27. Mai 2024
Der Gemeindewahlleiter
Jörg Wilhelmy