Hierzu haben Sie mehrere Möglichkeiten:
| 1. | Auf der Internetseite der Gemeinde unter www.gemeinde-ensdorf.de ist die Beantragung eines Wahlscheines und damit der Briefwahlantrag möglich. |
| 2. | Den Antrag können Sie auch mit dem Vordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung schriftlich stellen |
| 3. | oder mit dem persönlichen QR-Code, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, gelangen Sie mit der Kamera-App des Handys in das Onlinewahlportal. |
Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen auf dem Postweg übersandt oder überbracht.
Sie können die Briefwahlunterlagen auch persönlich bei der Gemeinde Ensdorf abholen oder direkt vor Ort wählen.
Für die direkte Briefwahl im Briefwahlbüro ist ein Personalausweis oder Reisepass und die Wahlbenachrichtigung nötig.
Öffnungszeiten des Briefwahlbüros:
montags und mittwochs von 8:00 bis 13:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr,
dienstags von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr,
donnerstags 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 17:00 Uhr
freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr.
Beachten Sie bei der Bevollmächtigung Dritter:
Eine Aushändigung der Briefwahlunterlagen an Dritte ist nur zulässig, wenn
| - | eine schriftliche Vollmacht über die Berechtigung zur Empfangnahme durch Dritte vorliegt und |
| - | der Bevollmächtigte schriftlich gegenüber der Gemeinde versichert, dass er nicht mehr als 4 Wahlberechtigte vertritt. |