Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (Bundesgesetzblatt I, I S 367) in der zurzeit gültigen Fassung ergeht wegen o.g. Veranstaltung in Ensdorf folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Die Straße „Im Sportzentrum“ wird im Bereich zwischen Einmündung „Prälat-Anheier-Straße“ und der dortigen Sporthalle am 11.06.2026 ab 07:00 Uhr für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt.
Selbiges gilt für den Parkplatz der Großsporthalle.
Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.
Zuwiderhandlungen können gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in der zurzeit geltenden Fassung mit einer Geldbuße geahndet werden.
Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.