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Neues aus Ensdorf
Ausgabe 25/2025
Amtliche Mitteilungen
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Verkehrsrechtliche Anordnung anlässlich der diesjährigen Kirmes

Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (Bundesgesetzblatt I, S. 367) in der zurzeit gültigen Fassung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs folgendes angeordnet:

• In der Zeit von

Dienstag, dem 01.07.2025, 07.00 Uhr bis Mittwoch, dem 09.07.2025, 18.00 Uhr

wird das Parkdeck am Marktplatz von der Saarlouiser Straße und der Alten Schulstraße her

• in der Zeit von

Dienstag, dem 01.07.2025, 07.00 Uhr bis Mittwoch, dem 09.07.2025, 18.00 Uhr,

der Parkplatz am Marktplatz von der Provinzialstraße kommend

• in der Zeit von

Freitag, dem 04.07.2025 07.00 Uhr bis Dienstag, dem 08.07.2025, 18.00 Uhr,

der Parkplatz von der Alten Schulstraße kommend zum Markplatz hin (teilweise)

• und in der Zeit

von Donnerstag, dem 03.07.2025, 07.00 Uhr bis Mittwoch, dem 09.07.2025, 12.00 Uhr,

der Dorfplatz gegenüber der Kirche

für den gesamten Fahrzeugverkehr – ausgenommen Anliegerverkehr zum Be- und Entladen gesperrt.

Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.

Zuwiderhandlungen können gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in der zurzeit geltenden Fassung mit einer Geldbuße geahndet werden.

Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

Die Anwohner, deren Zufahrten gesperrt sind, bitte ich um Verständnis.


Ensdorf, 16.06.2025
gez.:
Jörg Wilhelmy
Bürgermeister