Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (Bundesgesetzblatt I, S. 367) in der zurzeit gültigen Fassung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs folgendes angeordnet:
| • In der Zeit von | Dienstag, dem 01.07.2025, 07.00 Uhr bis Mittwoch, dem 09.07.2025, 18.00 Uhr |
| wird das Parkdeck am Marktplatz von der Saarlouiser Straße und der Alten Schulstraße her | |
| • in der Zeit von | Dienstag, dem 01.07.2025, 07.00 Uhr bis Mittwoch, dem 09.07.2025, 18.00 Uhr, |
| der Parkplatz am Marktplatz von der Provinzialstraße kommend | |
| • in der Zeit von | Freitag, dem 04.07.2025 07.00 Uhr bis Dienstag, dem 08.07.2025, 18.00 Uhr, |
| der Parkplatz von der Alten Schulstraße kommend zum Markplatz hin (teilweise) | |
| • und in der Zeit | von Donnerstag, dem 03.07.2025, 07.00 Uhr bis Mittwoch, dem 09.07.2025, 12.00 Uhr, |
der Dorfplatz gegenüber der Kirche
für den gesamten Fahrzeugverkehr – ausgenommen Anliegerverkehr zum Be- und Entladen gesperrt.
Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.
Zuwiderhandlungen können gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in der zurzeit geltenden Fassung mit einer Geldbuße geahndet werden.
Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Die Anwohner, deren Zufahrten gesperrt sind, bitte ich um Verständnis.