Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.Juni 1997 (Amtsbl.I S.682), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18.01.2023 (Amtsbl.I S.204) hat der Gemeinderat am 20.04.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird festgesetzt
| 1. | im Ergebnishaushalt mit | |
| dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 10.599.244 EUR | |
| dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 13.762.016 EUR | |
| im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf | -3.162.772 EUR | |
| 2. | im Finanzhaushalt mit | |
| den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 676.247 EUR | |
| den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.284.940 EUR | |
| dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf | -608.693 EUR | |
| den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 608.693 EUR | |
| den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 343.614 EUR | |
| dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf | 265.079 EUR |
| Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf | 608.693 EUR |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
| Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf | 8.600.000 EUR |
| Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf | 0 EUR |
| und / oder | |
| Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf | 3.162.772 EUR. |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 270 v. H. | |
| b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 465 v. H. | |
| 2. | Gewerbesteuer | 430 v. H. |
Es gilt der vom Gemeinderat am 20.04.2023 beschlossene Stellenplan.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Jahr 2023 wird hiermit öffentlich bekanntgegeben.
Die Genehmigung des Landesverwaltungsamtes Saarland – Kommunalaufsicht - für das Haushaltsjahr 2023 hat folgenden Wortlaut:
Genehmigung
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Ensdorf genehmige ich gem. § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetztes (KSVG)
- den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von
608.693,-- Euro
Der Haushaltsplan der Gemeinde Ensdorf für das Haushaltsjahr 2023 liegt zur Einsichtnahme vom 03. bis einschließlich 10. Juni 2023 im Rathaus Ensdorf, Erdgeschoss Zimmer 108, während den Dienststunden öffentlich aus.
Um terminliche Voranmeldung unter der Tel. 06831-504-120 wird gebeten.
Für vorstehend bekannt gemachte Satzung gilt Folgendes:
Nach § 12, Abs. 6, Satz 1 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.01.2023 (Amtsbl.I S.204) wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.