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Neues aus Ensdorf
Ausgabe 26/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Ensdorf für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.Juni 1997 (Amtsbl.I S.682), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18.01.2023 (Amtsbl.I S.204) hat der Gemeinderat am 20.04.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird festgesetzt

1.

im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

dem Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

im Saldo der Erträge und

Aufwendungen auf

2.

im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

den Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

dem Saldo

aus Investitionstätigkeit auf

den Einzahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

den Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

dem Saldo

aus Finanzierungstätigkeit auf

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite

für Investitionen wird festgesetzt auf

608.693 EUR

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite

zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf

8.600.000 EUR

§ 5

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage

zum Ausgleich des Ergebnishaushalts

wird festgesetzt auf

und / oder

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage

zum Ausgleich des Ergebnishaushalts

wird festgesetzt auf

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B)

2.

Gewerbesteuer

§ 7

Es gilt der vom Gemeinderat am 20.04.2023 beschlossene Stellenplan.

Ensdorf den 21.04.2023
gez. -Siegel-
Jörg Wilhelmy
Bürgermeister

Bekanntmachung des Haushaltes 2023

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Jahr 2023 wird hiermit öffentlich bekanntgegeben.

Die Genehmigung des Landesverwaltungsamtes Saarland – Kommunalaufsicht - für das Haushaltsjahr 2023 hat folgenden Wortlaut:

Genehmigung

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Ensdorf genehmige ich gem. § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetztes (KSVG)

- den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von

608.693,-- Euro

St. Ingbert, 16.06.2023
Im Auftrag
gez. Thomas Frey
(Siegel)

Auslegung des Haushaltsplanes 2023

Der Haushaltsplan der Gemeinde Ensdorf für das Haushaltsjahr 2023 liegt zur Einsichtnahme vom 03. bis einschließlich 10. Juni 2023 im Rathaus Ensdorf, Erdgeschoss Zimmer 108, während den Dienststunden öffentlich aus.

Um terminliche Voranmeldung unter der Tel. 06831-504-120 wird gebeten.

Ensdorf, den 27.06.2023
gez. Jörg Wilhelmy
Bürgermeister

Für vorstehend bekannt gemachte Satzung gilt Folgendes:

Nach § 12, Abs. 6, Satz 1 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.01.2023 (Amtsbl.I S.204) wird auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Ensdorf, den 27.06.2023
gez. Jörg Wilhelmy
Bürgermeister