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Neues aus Ensdorf
Ausgabe 26/2023
Amtliche Mitteilungen
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Hinweise zur Waldbrandgefahr

Durch die langanhaltende Trockenperiode sind Böden und die darüberliegende Vegetation stark ausgetrocknet, dadurch steigt in den Sommermonaten die Gefahr von Waldbränden. Zur Warnung veröffentlicht der Deutsche Wetterdienst von März bis Oktober je Tag und Ort einen sogenannten Waldbrandgefahrenindex (https://www.dwd.de/DE/leistungen/waldbrandgef-/waldbrandgef.html) mit fünf Gefährdungsstufen. Die niedrigste Stufe 1 bedeutet eine „sehr geringe Gefahr“. Bei der höchsten Stufe 5 ist eine „sehr hohe Waldbrandgefahr“ erreicht.

Damit ein Waldbrand vermieden werden kann, ist folgendes zu beachten:

  • In den Wäldern besteht absolutes Rauchverbot, außerdem ist offenes Feuer verboten
  • Bei Fahrten mit der Bahn oder dem Auto dürfen keine brennenden Zigarettenstummel aus dem Fenster geworfen werden.
  • Glasscherben können wie ein Brennglas wirken und ein Feuer auslösen. Deshalb bitte keine Flaschen im Wald liegenlassen
  • Die Wege zu den Wäldern müssen frei bleiben. Sie sind wichtige Feuerwehrzufahrten und Rettungswege für Einsatzfahrzeuge.
  • Derzeit werden keine Genehmigungen für Feuerwerke erteilt.
  • Mit Kraftfahrzeugen soll nicht auf Waldwegen oder auf Grasflächen gefahren werden. Vom heißen Auspuff bzw. dem Katalysator geht eine erhebliche Brandgefahr aus.

Bei Zuwiderhandlungen ist mit einem Bußgeld in erheblicher Höhe zu rechnen

Weiter zu beachten:

  • Beim Bemerken von Bränden in Wäldern oder Wiesenflächen sollte jeder Bürger für eine schnellstmögliche Alarmierung von Feuerwehr (Notruf 112) oder Polizei (Notruf 110) sorgen.