Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (Bundesgesetzblatt I, S. 367) in der zurzeit gültigen Fassung wird aus Anlass der Kirmes in Ensdorf folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:
| • | in der Zeit von | Dienstag, dem 01.07.2025, 07.00 Uhr bis |
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| Mittwoch, dem 09.07.2025, 18.00 Uhr, |
| wird der Parkplatz am Marktplatz von der Provinzialstraße kommend | ||
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| • | in der Zeit von | Freitag, dem 04.07.2025 07.00 Uhr bis |
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| Dienstag, dem 08.07.2025, 18.00 Uhr, |
| der Parkplatz von der Alten Schulstraße kommend zum Markplatz hin (teilweise) | ||
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| • | und in der Zeit | von Donnerstag, dem 03.07.2025, 07.00 Uhr bis |
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| Mittwoch, dem 09.07.2025, 15.00 Uhr, |
| der Dorfplatz gegenüber der Kirche | ||
für den gesamten Fahrzeugverkehr - ausgenommen Anliegerverkehr zum Be- und Entladen gesperrt.
Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.
Zuwiderhandlungen können gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in der zurzeit geltenden Fassung mit einer Geldbuße geahndet werden.
Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Die Anwohner, deren Zufahrten gesperrt sind, bitte ich um Verständnis.