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Neues aus Ensdorf
Ausgabe 27/2026
Amtliche Mitteilungen
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Verkehrsrechtliche Anordnung anlässlich der diesjährigen Kirmes

Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (Bundesgesetzblatt I, S. 367) in der zurzeit gültigen Fassung wird aus Anlass der Kirmes in Ensdorf folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:

In der Zeit von Dienstag, dem 30.06.2026, 07.00 Uhr bis Mittwoch, dem 08.07.2026, 18.00 Uhr

 

wird das Parkdeck am Marktplatz von der Saarlouiser Straße und der Alten Schulstraße her

in der Zeit von  Dienstag, dem 30.06.2026, 07.00 Uhr bis Mittwoch, dem 08.07.2026, 18.00 Uhr,

 

wird der Parkplatz am Marktplatz von der Provinzialstraße kommend

in der Zeit von Freitag, dem 03.07.2026 07.00 Uhr bis Dienstag, dem 07.07.2026, 18.00 Uhr,

 

der Parkplatz von der Alten Schulstraße kommend zum Marktplatz hin (teilweise)

und in der Zeit  von Donnerstag, dem 02.07.2026, 07.00 Uhr bis Mittwoch, dem 08.07.2026, 15.00 Uhr,

 

der Dorfplatz gegenüber der Kirche

für den gesamten Fahrzeugverkehr – ausgenommen Anliegerverkehr zum Be- und Entladen gesperrt.

Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.

Zuwiderhandlungen können gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in der zurzeit geltenden Fassung mit einer Geldbuße geahndet werden.

Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

Die Anwohner, deren Zufahrten gesperrt sind, bitte ich um Verständnis.

Ensdorf, 16.06.2026
gez.:
Jörg Wilhelmy
Bürgermeister