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Neues aus Ensdorf
Ausgabe 28/2024
Aus unserer Gemeinde
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Freibad am Saarpolygon

Eintritt und Preise

Für die Benutzung des Freibades und dessen Einrichtungen mit Ausnahme der Blockhütte gelten ab 01.05.2024 in den einzelnen Tarifen folgende Preise:

Die *Ermäßigung gilt für Kinder und Jugendliche von 7 bis 18 Jahren, Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende, Personen im freiwilligen sozialen Jahr und Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligengesetzes, Inhaber/innen einer Ehrenamtskarte (z. Bsp. RETTcard Landkreis Saarlouis), der Jugendleiterkarte (Juleica) sowie Schwerbehinderte mit einem GdB ab 50 v. H. unter Vorlage des entsprechenden Ausweises.

Eltern, Alleinerziehende, Pflegeeltern, sorgeberechtigte Großeltern, Stiefeltern, mit mindestens einem minderjährigen Kind in einem Haushalt lebend. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch volljährige Kinder in einem Haushalt lebend berücksichtigt werden (z. Bsp. Ausbildung, Schüler u. Schülerinnen, Studierende).

Personen im Besitz eines Sozialpasses der Gemeinde Ensdorf erhalten bei Vorlage des Ausweises die ermäßigten Eintrittspreise b eine Ermäßigung in Höhe von 50% auf die Familiensaisonkarte.

Freien Eintritt in das Freibad haben:

• Kinder unter 7 Jahren (in Begleitung und unter Aufsicht Erwachsener)

• Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit Merkmal B im Ausweis

• DLRG; DRK und Feuerwehr mit Ausweis nach Einsatz

• einheimische Schulklassen (unter Leitung einer Lehrperson)

Reinigungskosten

Bei Verunreinigung des Bades oder der Einrichtungen wird eine Gebühr

in Höhe des tatsächlichen Aufwandes erhoben, mindestens  —  25,00 €

Beantragung des Sozialpasses bei der Gemeinde Ensdorf

Die Inhaber/innen des Sozialpasses und ihre eingetragenen Familienmitglieder erhalten eine Eintrittsermäßigung beim Besuch des Freibades in Ensdorf in Höhe von 50 Prozent des Eintrittspreises.

Antragsberechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz in Ensdorf mit einem geminderten Einkommen (Grundsicherung nach SBG II, Sozialhilfe nach SGB XII, Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz, Bafög). Bei Vorlage ihres Leistungsbescheides und einem Lichtbild wird dieser im Bürgerbüro (Zimmer 110) zu den allgemeinen Öffnungszeiten ausgestellt.

Nutzen sie auch hier die Vorteile der Terminvereinbarung!