Für alte Führerscheine (grau, rosa oder Karte) besteht eine Umtauschpflicht. Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein eingetauscht werden.
Alle Papierführerscheine und älteren Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (Feld 4b auf der Vorderseite des Kartenführerscheines) müssen ersetzt werden.
Sollten Sie noch keinen EU-Kartenführerschein besitzen und ab dem 01.01.1971 oder später geboren sein, muss ihr Führerschein bis zum 19. Januar 2025 in einen Kartenführerschein umgetauscht werden.
Bis wann müssen Sie den Führerschein umtauschen?
Wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr:
| Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
| Vor 1953 | 19. Januar 2033 |
| 1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 |
| 1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
| 1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
| 1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr.
Das Ausstellungsjahr finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.
| Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
| 1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
| 2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
| 2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
| 2008 | 19. Januar 2029 |
| 2009 | 19. Januar 2030 |
| 2010 | 19. Januar 2031 |
| 2011 | 19. Januar 2032 |
| 2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Benötigt werden hierfür folgende Unterlagen:
• ein aktuelles biometrisches Passfoto
• der bisherige Führerschein
Führerscheininhaber, deren Führerschein nicht von der Gemeinde Ensdorf ausgestellt wurde, bitten wir über die Ausstellungsbehörde eine Führerscheinkarteikartenabschrift an uns senden zulassen (buergeramt@gemeinde-ensdorf.de oder per Fax: 06831/504-168).
Die Gebühr zum Umtausch eines grauen oder rosanen Führerscheines beträgt 25,30 Euro.
Für weitere Rückfragen und eine evtl. Termin-Vereinbarung können Sie sich gerne unter den Telefonnummer 06831/ 504- 132, oder -134 mit uns in Verbindung setzen.
Es besteht auch die Möglichkeit einer Online-Terminbuchung über die Homepage der Gemeinde Ensdorf unter www. gemeinde-ensdorf.de.
Wir bitten um Antragsstellung bis spätestens zum 30.11. des jeweiligen Jahres