Titel Logo
Neues aus Ensdorf
Ausgabe 28/2024
Amtliche Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Umtauschpflicht Führerscheine

Für alte Führerscheine (grau, rosa oder Karte) besteht eine Umtauschpflicht. Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein eingetauscht werden.

Alle Papierführerscheine und älteren Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (Feld 4b auf der Vorderseite des Kartenführerscheines) müssen ersetzt werden.

Sollten Sie noch keinen EU-Kartenführerschein besitzen und ab dem 01.01.1971 oder später geboren sein, muss ihr Führerschein bis zum 19. Januar 2025 in einen Kartenführerschein umgetauscht werden.

Bis wann müssen Sie den Führerschein umtauschen?

Wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr:

Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr.

Das Ausstellungsjahr finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.

Benötigt werden hierfür folgende Unterlagen:

• ein aktuelles biometrisches Passfoto

• der bisherige Führerschein

Führerscheininhaber, deren Führerschein nicht von der Gemeinde Ensdorf ausgestellt wurde, bitten wir über die Ausstellungsbehörde eine Führerscheinkarteikartenabschrift an uns senden zulassen (buergeramt@gemeinde-ensdorf.de oder per Fax: 06831/504-168).

Die Gebühr zum Umtausch eines grauen oder rosanen Führerscheines beträgt 25,30 Euro.

Für weitere Rückfragen und eine evtl. Termin-Vereinbarung können Sie sich gerne unter den Telefonnummer 06831/ 504- 132, oder -134 mit uns in Verbindung setzen.

Es besteht auch die Möglichkeit einer Online-Terminbuchung über die Homepage der Gemeinde Ensdorf unter www. gemeinde-ensdorf.de.

Wir bitten um Antragsstellung bis spätestens zum 30.11. des jeweiligen Jahres