Titel Logo
Neues aus Ensdorf
Ausgabe 28/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Widmung einer Straße in der Gemeinde Ensdorf

Zur Vervollständigung des Straßenbestandsverzeichnisses gem. § 3 Abs. 2 saarländisches Straßengesetz (SStrG) in Verbindung mit der dazu erlassenen Rechtsverordnung vom 04.07.1968 (Amtsblatt, S 634),

hat der Gemeinderat in seiner 9. Sitzung am 03.07.2025 beschlossen, die Grundstücke

Flur 9,

Parzelle 342/8, 342/12, 343/8, 344/17, 373/25, 373/29 teilweise in der Einmündung zur Mathias-Erzberger Straße

Flur 10

Parzelle 7/7, 10/12, 11/12, 13/4, 14/14, 14/11, 15/3, 16/9, 16/6, 23/5, 26/2, 27/10,

28/7, 28/19, 28/22, 28/20

als Straße mit dem Namen:

Gustav-Stresemann-Straße,

zu widmen und gemäß § 6 des Saarländischen Straßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.1977 (Amtsblatt S. 969), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 08. Dezember 2021 (Amtsbl. S. 2629) im Rahmen der jeweils geltenden Straßenvorschriften innerhalb der verkehrsüblichen Grenzen uneingeschränkt dem Gebrauch durch jedermann durch den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr als Gemeinde-straßen zu widmen. Sie erhält hiermit die Eigenschaft einer öffentlichen Straße gem. § 2 SStrG und wird somit unter o.g. Bezeichnung dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Eine Übersichtkarte der v.g. Straßenflächen liegt im Rathaus, Zimmer 307 für die Dauer von vier Wochen nach der Veröffentlichung, während der allgemeinen Öffnungszeiten, zur Einsichtnahme aus.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Widmung steht Ihnen der Rechtsbehelf des Widerspruchs gem. § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGo) vom 19. März 191 (BGBl. I, S.686) in Verbindung mit dem Gesetz Nr. 719 (Saarl. Ausführungsgesetz zur VwGO vom 05. Juni 1960, Amtsblatt S. 558) in der jeweils zurzeit geltenden Fassung zu.

Der Widerspruch kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung erhoben werden, über den der Kreisrechtsauschuss in Saarlouis (Landratsamt, Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6, 66740 Saarlouis) entscheidet. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Ensdorf (Rathaus, Zimmer 112) zu erheben.

Ensdorf, den 09.07.2025
gez.
Jörg Wilhelmy
Bürgermeister