Öffnungszeiten
Täglich von 10:00 bis 20:00 Uhr
Abweichend hiervon ist das Freibad in den Sommerferien Samstag und Sonntag von 09:00 bis 20:00 Uhr geöffnet!
Einzelkarte - Frühschwimmertarif
(3 Stunden nach Öffnung) — 3,50 Euro
Einzelkarte Erwachsene — 4,50 Euro
Einzelkarte Ermäßigung* — 2,00 Euro
Einzelkarte - Spätschwimmertarif
(3 Stunden vor Schließung) — 3,50 Euro
Einzel-Familienkarte *² — 9,00 Euro
Saisonkarte Erwachsene — 90,00 Euro
Saisonkarte Ermäßigung* — 50,00 Euro
Saisonkarte Familien *² — 140,00 Euro
Die *Ermäßigung gilt für Kinder und Jugendliche von 7 bis 18 Jahren, Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende, Personen im freiwilligen sozialen Jahr und Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligengesetzes, Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte und der Jugendleiterkarte (Juleica) sowie Schwerbehinderte ab 50 Prozent bei Vorlage des entsprechenden Nachweises.
*² Eltern, Alleinerziehende, Pflegeeltern und Großeltern mit mindestens einem Kind in einem Haushalt lebend. Bei Volljährigkeit des Kindes sind entsprechende Nachweise zur Beantragung der Familiensaisonkarte vorzulegen (z. Bsp. Studentenausweise, Schülerausweis etc.).
Saisonkarten können im Rathaus oder im Freibad beantragt werden, das Antragsformular finden Sie auf unserer Internetseite www.gemeinde-ensdorf.de. Die Anträge können im Rathaus (Zimmer 212) abgegeben oder per Email an freibad@gemeinde-ensdorf.de gesendet werden. Die Saisonkarte erhalten Sie an der Freibadkasse.
Tageseintrittskarten sind an der Freibadkasse gegen Bargeld erhältlich oder können im Online-Ticket-Shop online erworben werden. Informationen und den Link zum Online-Ticket erhalten sie auf unserer Internetseite www.gemeinde-ensdorf.de.
Freien Eintritt in das Freibad haben:
12-Karten aus dem Jahr 2019 behalten ihre Gültigkeit und können letztmalig im Jahr 2022 umgetauscht bzw. eingelöst werden.
Sozialpass der Gemeinde Ensdorf
Personen im Besitz eines Sozialpasses der Gemeinde Ensdorf erhalten bei Vorlage des Ausweises eine Ermäßigung in Höhe von 50% des Eintrittspreises (gilt für Einzel- und Saisonkarten).
Antragsberechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz in Ensdorf mit einem gemindertem Einkommen (Grundsicherung nach SBG II, Sozialhilfe nach SGB XII, Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz, Bafög). Bei Vorlage Ihres Leistungsbescheides und einem Lichtbild wird dieser im Bürgerbüro (Zimmer 110) zu den allgemeinen Öffnungszeiten ausgestellt.
Das Freibadteam sowie Bürgermeister Jörg Wilhelmy wünschen allen Gästen einen tollen Sommer, ein riesiges Badevergnügen, Erholung sowie Entspannung in unserem Ensdorfer Bad.