Für die Benutzung des Freibades und dessen Einrichtungen mit Ausnahme der Blockhütte gelten ab 01.05.2023 in den einzelnen Tarifen folgende Preise:
| Einzelkarte – Frühschwimmertarif (3 Stunden nach Öffnung) | 3,50 Euro |
| Erwachsene: Einzelkarte 4,50 Euro | |
| Erwachsene: Zwölferkarte (behält die Gültigkeit auch im Folgejahr) | 45,00 Euro |
| Ermäßigung*: Einzelkarte 2,00 Euro | |
| Ermäßigung*: Zwölferkarte (behält die Gültigkeit auch im Folgejahr) | 20,00 Euro |
| Einzelkarte – Spätschwimmertarif (3 Stunden vor Schließung) | 3,50 Euro |
| Einzel-Familienkarte *² | 9,00 Euro |
| Saisonkarte Erwachsene | 90,00 Euro |
| Saisonkarte Ermäßigung* | 50,00 Euro |
| Saisonkarte Familie *² | 160,00 Euro |
*Ermäßigung gilt für Kinder und Jugendliche von 7 bis 18 Jahren, Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende, Personen im freiwilligen sozialen Jahr und Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligengesetzes, Inhaber/innen einer Ehrenamtskarte (z. Bsp. RETTcard Landkreis Saarlouis), der Jugendleiterkarte (Juleica) sowie Schwerbehinderte mit einem GdB ab 50 v. H.
*² Eltern, Alleinerziehende, Pflegeeltern, sorgeberechtigte Großeltern, Stiefeltern, mit mindestens einem minderjährigen Kind in einem Haushalt lebend. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch
Freien Eintritt in das Freibad haben:
• Kinder unter 7 Jahren (in Begleitung und unter Aufsicht Erwachsener)
• Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit Merkmal B im Ausweis
Reinigungskosten
Bei Verunreinigung des Bades oder der Einrichtungen wird eine Gebühr
in Höhe des tatsächlichen Aufwandes erhoben, mindestens 25,00 €
Beantragung des Sozialpasses bei der Gemeinde Ensdorf
Die Inhaber/innen des Sozialpasses und ihre eingetragenen Familienmitglieder erhalten bei Vorlage des Ausweises die ermäßigten Eintrittspreise bzw. eine Ermäßigung in Höhe von 50% auf die Familiensaisonkarte.
Antragsberechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz in Ensdorf mit einem geminderten Einkommen (Grundsicherung nach SBG II, Sozialhilfe nach SGB XII, Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz, Bafög). Bei Vorlage ihres Leistungsbescheides und einem Lichtbild wird dieser im Bürgerbüro (Zimmer 110) zu den allgemeinen Öffnungszeiten ausgestellt.
Nutzen Sie auch hier die Vorteile der Terminvereinbarung!