A) Vormerkung:
Im Jahr 2023 hat die Gemeinde Ensdorf die Steuer-/Abgabebescheide für die Grundsteuer A + B, die Landwirtschaftskammerbeiträge sowie die Hundesteuer als Dauerbescheide erstellt und zugesandt.
Für die Folgejahre ergehen daher nur dann neue Bescheide, wenn seit der Bekanntmachung der Bescheide abgabenrechtlich relevante Änderungen eingetreten sind.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Gemeinde Ensdorf noch immer etliche Bescheide über Hausverkäufe oder Änderungen der Messbeträge aus 2022 und 2023 nicht vorliegen, da die Sachbearbeitung zur Grundsteuerreform 2025 bei den Finanzämtern momentan Vorrang hat.
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass sich die Hebesätze für die Grundsteuer A + B sowie die Hundesteuer für das Jahr 2024 gegenüber dem Jahr 2023 bisher nicht verändert haben. Auch bezüglich des Landwirtschaftskammerbeitrages ist gegenüber dem Jahr 2023 keine Veränderung eingetreten.
Für die Grundsteuer erlaubt das Gesetz eine Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung anstatt durch individuellen Bescheid für diejenigen Steuerschuldner, die im Kalenderjahr die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung treten für diese Steuerschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Von der Möglichkeit der öffentlichen Festsetzung der Grundsteuer macht die Gemeinde Ensdorf Gebrauch.
B) Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2024
Gemäß § 27 Abs. 3 S. 1 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBL. I, S. 965) zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16.12.2022 wird hiermit die Grundsteuer A + B für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2024 die gleichen Steuern wie für das Jahr 2023 zu entrichten haben, öffentlich festgesetzt.
Die Steuern/Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn:
Die Steuern und Abgaben sind grundsätzlich in vierteljährlichen Raten zu folgen Terminen fällig:
am 15.02.2024, 15.05.2024, 15.08.2024 und 15.11.2024
Steuer-/Abgabenbeträge bis zu einem jährlichen Gesamtbetrag von 15 Euro werden am 15.08.2024
und
Steuer-/Abgabenbeträge bis zu einem jährlichen Gesamtbetrag bis zu 30 Euro werden am 15.02.2024 und 15.08.2024
fällig.
Sollte eine jährliche Zahlung ausdrücklich vereinbart worden sein, wird der Gesamtbetrag zum 01.07.2024 fällig.
Die Höhe der jeweils fälligen Beträge ist aus dem letzten Steuerbescheid ersichtlich.
Sollte der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt worden sein, werden die Beträge zur jeweiligen Fälligkeit durch die Gemeindekasse von dem Konto eingezogen. Andernfalls sind die fälligen Beträge unter Angabe des Kassenzeichens auf eines auf dem Dauer-Abgabenbescheid angegebenen Konten zu überweisen oder einzuzahlen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Festsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat – vom Tage der Bekanntmachung angerechnet – Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Ensdorf, Abt. Steuern u. Abgaben, Provinzialstraße 101 a, 66806 Ensdorf einzulegen.
Der Widerspruch kann auch innerhalb der genannten Frist ebenfalls beim Kreisrechtsausschuss des Landkreises Saarlouis, Kaiser-Friedrich-Ring 33, rechtswirksam eingelegt werden.
Hinweis: Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Dies bedeutet, dass angeforderte Beträge auch bei Einlegung eines Widerspruchs fristgerecht zu entrichten sind.
C) Besondere Hinweise:
Die Landwirtschaftskammerbeiträge sowie die Hundesteuer haben sich in der Gemeinde Ensdorf für das Jahr 2024 gegenüber dem Jahr 2023 nicht verändert. Die Bescheide für das Jahr 2023 gelten als Dauerbescheide gemäß § 12a Abs. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) auch für die Folgejahre.
Daher werden für das Jahr 2024 keine neuen Bescheide versandt. Die Steuern und Abgaben sind analog zu den Grundsteuern am 15.02.2024, 15.05.2024, 15.08.2024 sowie 15.11.2024 fällig. Die Höhe der jeweils fälligen Beträge ist aus dem Abgabenbescheid 2023 zu ersehen.
Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/-innen der Finanzabteilung, Abt. Steuern und Abgaben der Gemeinde Ensdorf unter der Telefonnummer 06831/504-125 zur Verfügung.