I. Einwohnerfragestunde
Der Bürgermeister eröffnet die Einwohnerfragestunde.
Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, beendet der Bürgermeister die Einwohnerfragestunde.
II. Sitzung des Gemeinderates
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Damen und Herren.
Er stellt fest, dass fristgerecht und ordnungsgemäß eingeladen worden und die Beschlussfähigkeit gegeben sei; Vertretungen bzw. Entschuldigungen von Ratsmitgliedern seien angezeigt.
Der Bürgermeister bittet um Änderung der Reihenfolge der Tagesordnung. Die TOP’s 5 und 6 sollen getauscht werden. Gegen die Vorgehensweise liegen keine Einwände vor.
Verlauf der Sitzung
A) Öffentlicher Teil
TOP 1: Genehmigung der Niederschrift der 34. Sitzung des Gemeinderates vom 10.04.2024
Der Bürgermeister informiert, dass die Niederschrift über die 34. Sitzung des Gemeinderates vom 10.04.2024 den Ratsmitgliedern über die dipolis-app am 18.07.2024 zur Verfügung gestellt worden sei.
Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
Gegen die Niederschrift über die 34. Sitzung des Gemeinderates vom 10.04.2024 werden keine Einwände erhoben.Die Niederschrift ist somit angenommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 2: Genehmigung der Niederschrift der 35. Sitzung des Gemeinderates vom 25.04.2024
Der Bürgermeister stellt fest, dass die Niederschrift über die 35. Sitzung des Gemeinderates vom 25.04.2024 den Ratsmitgliedern über die dipolis-app am 11.07.2024 zur Verfügung gestellt worden sei.
Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
Gegen die Niederschrift über die 35. Sitzung des Gemeinderates vom 25.04.2024 werden keine Einwände erhoben.Die Niederschrift ist somit angenommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 3: Genehmigung der Niederschrift der 36. Sitzung des Gemeinderates vom 27.06.2024
Der Bürgermeister teilt mit, dass die Niederschrift über die 36. Sitzung des Gemeinderates vom 27.06.2024 den Ratsmitgliedern über die dipolis-app am 21.08.2024 zur Verfügung gestellt worden sei.
Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
Gegen die Niederschrift über die 36. Sitzung des Gemeinderates vom 27.06.2024 werden keine Einwände erhoben.Die Niederschrift ist somit angenommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 4: Genehmigung der Niederschrift der Konstituierenden Sitzung des Gemeinderates vom 11.07.2024
Der Bürgermeister informiert weiter, dass die Niederschrift über die Konstituierende Sitzung des Gemeinderates vom 11.07.2024 den Ratsmitgliedern über die dipolis-app am 17.09.2024 zur Verfügung gestellt worden sei.
Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
Gegen die Niederschrift über die Konstituierende Sitzung des Gemeinderates vom 11.07.2024 werden keine Einwände erhoben.Die Niederschrift ist somit angenommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 5: Kinderland international - Beteiligung der Gemeinde Ensdorf
Der Bürgermeister erläutert kurz die Vorlage und verweist auf den einstimmigen Beschluss aus dem vorberatenden Ausschuss. Im Juli 2024 sei die Kindertageseinrichtung „Kinderland international“ des Kinderlands im Kreis Saarlouis gGmbH eröffnet worden. Es handele sich um eine Einrichtung mit 24 Krippenplätzen (Alter 8 Wochen - 3 Jahre) und 98 Kita-Plätzen (3-6 Jahre), die täglich eine Betreuungszeit von 7:00 - 17:00 Uhr vorhalte und eine international ausgerichtete Förderung anbiete. Investitionskosten hielten sich im überschaubaren Bereich. Von besonderem Interesse sei, nach welchen Qualitätsmaßstäben die Einrichtung beabsichtige, Kinder sowohl für Krippe oder insbesondere für Kindergarten, aufzunehmen. Die Geschäftsführerin Frau Jung habe bereits im Ausschuss entsprechende Details erläutert.
Frau Jung, Geschäftsführung und Pädagogische Leitung der Kinderland international, bedankt sich für die Einladung. Sie erläutert das Projekt und führt explizite Erläuterungen zur Vorlage aus. Das pädagogische Angebot richte sich laut Vereinbarung an Kinder, die
| - | in einer bilingualen Familie aufwachsen oder |
| - | deren Eltern bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der in einer Kooperation mit der Kinderland im Kreis gGmbH steht oder |
| - | die eine Empfehlung durch den ASD des Jugendamtes nachweisen können oder |
| - | die eine Empfehlung durch die Beratungsstelle IQXXL (Beratungsstelle für Hochbegabung im Saarland) nachweisen können oder |
| - | die soziokulturelle und internationale Philosophie der Einrichtung leben. |
Frau Jung gibt einen weiteren Überblick über die Kosten. Sie hebt hervor, dass der Platz von der Kommune nur gezahlt werden müsse, wenn dieser auch definitiv genutzt werde. Sie ergänzt zu ihrem Vortrag aus der Ausschusssitzung weitere Zahlen. Die Einrichtung habe einen Bauanteil mit einem Gesamtvolumen von 4,8 Mio. €. Die Besonderheit sei, dass es zwei Bauabschnitte gegeben habe. Der erste Bauabschnitt sei über Fördergelder des Bundes finanziert worden. Insgesamt seien somit lediglich für den zweiten Bauabschnitt 3,2 Mio. € Investitionskosten angefallen, welche den Grundstock für die Berechnung der platzbezogenen Beiträge bildeten, die die Kommune vornehme. Ebenso fließe der voraussichtliche Personalkostenanteil von 1,6 Mio. € mit in diese Berechnung ein. So ergebe sich ein kommunaler Anteil für einen Krippenplatz in Höhe von 534,20 € und ein kommunaler Anteil im Kindergartenbereich in Höhe von 249,20 €. Sie gibt weitere Informationen zu einem weiteren Schwerpunkt der „Kinderland international“, die englische Sprache umzusetzen.
Herr Lauer, SPD, lobt das schöne Projekt. Es sei sehr spannend, welches Angebot für die Kinder vor Ort bereitgehalten werde. Ebenso positiv sei hervorzuheben, wie die Eltern vor Ort mit eingebunden werden sollen. Man sei für jeden einzelnen Platz, welcher für die Kinder zur Verfügung gestellt werde und durch ein Ensdorfer Kind belegt werden könne, dankbar. Seine Fraktion stimme diesem Projekt zu.
Herrn Wilhelm, Linke/Grüne, bedankt sich für den Vortrag. Auf seine Nachfrage hin, ob auch Kinder aus bildungsfernen Familien ebenfalls in die Kindertageseinrichtung aufgenommen würden, wird von Frau Jung bejaht. Diese Kinder sollten der Grundidee nach genau die gleichen Chancen haben wie andere. Das gleiche gelte für Kinder von alleinerziehenden Elternteilen.
Frau Röhlen, CDU, stellt fest, dass die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln von Ensdorf aus unzureichend sei. Es werde in jedem Fall ein Auto benötigt.
Herr Wilhelm, Linke/Grüne, kritisiert, dass die Einrichtung im Juli eröffnet worden sei - gleichzeitig sei dann auch bereits im Juli mit den Bürgermeistern über einen Vertrag gesprochen worden. Er hätte es präferiert, wenn die Gremien in den Gemeinden bereits früher über das Vorhaben informiert worden wären. Das Vertragswerk erst im September zu präsentieren halte er für ungünstig.
Frau Jung bestätigt das schlechte Zeitmanagement. Sie verweist u. a. auf die enge Personaldecke in ihrem Bereich während der Bauzeit. Die Einrichtung werde voraussichtlich im November noch einmal für alle Bürgermeister und interessierte Gemeinderatsmitglieder vorgestellt werden.
Der Bürgermeister verabschiedet sich bei Frau Jung und bedankt sich bei ihr für die Erläuterungen.
Nachdem keine weiteren Fragen mehr vorliegen, wird sodann folgender Beschluss gefasst:
1.) Der Gemeinderat beschließt die grundsätzliche Zustimmung über die Beteiligung der Gemeinde Ensdorf zur Aufnahme von Kindern in die Kindertageseinrichtung „Kinderland international“ der Kinderland im Kreis Saarlouis gGmbH.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 6: Abschlussbetriebsplan für die Bergehalde und den Flotationsabsinkweiher DuhamelGenehmigungsplanung zur standsicherheitstechnischen, brandtechnischen und entwässerungstechnischen Sanierung des HaldenkörpersStellungnahme der Gemeinde
Der Bürgermeister begrüßt Herrn Krantz von der RAG MI, Herrn Boes und Frau Gärtner von der LA Plus (LA Landschaftsagentur). Er informiert, dass das laufende bergrechtliche Abschlussbetriebsplanverfahren für die Bergehalde Duhamel und den Absinkweiher zu dem Ergebnis geführt habe, dass der Haldenkörper hinsichtlich standsicherheitstechnischer, brandtechnischer und entwässerungstechnischer Belange umfangreicher Sanierungsmaßnahmen bedürfe. Er nimmt Bezug auf die vorberatende Bauausschusssitzung, in welcher insbesondere Herr Mechenbier von der RAG MI ausführlich und voll umfänglich über die anstehende Sanierungsmaßnahme berichtet habe. Ebenfalls habe Herr Decker vom Oberbergamt Erklärungen zum Verfahren gegeben. Er bittet Herrn Krantz, RAG MI, um kurze Projektvorstellung. Herr Boes, LA Plus, werde rund um den Naturschutz und der Ausgleichsmaßnahmen detaillierte Information geben; Frau Gärtner von der LA Plus Informationen zum Thema Fauna. Eine hierzu vom Planungsbüro CDM Smith sowie von der CAD-Werkstatt im Auftrag der RAG AG erstellte Genehmigungsplanung beinhalte konkrete Sicherungsmaßnahmen zur standsicherheitstechnischen Neumodellierung übersteiler Randböschungen, zur Sicherung eines Warmbereiches an der Westflanke des Haldenkörpers sowie eine grundlegende Überarbeitung des Entwässerungskonzepts.
Herr Krantz, RAG MI, erläutert das Projekt, die Aufgabenstellung und den Sanierungsentwurf der Halde anhand der beigefügten PowerPoint Präsentation. Weiter gibt er zu den Themen Entwässerung und Haldenbrand voll umfängliche Informationen.
Kurz zusammengefasst nachstehend einige Erklärungen zu den wichtigsten Themen.
• Aufgabenstellung
Herr Krantz, RAG MI, erklärt, dass es um die Entlassung aus der Bergaufsicht gehe. Hierbei handele es sich um ein geordnetes, formelles Verfahren unter der Federführung des Bergamtes. Das Verfahren werde - nach Zustimmung durch den Gemeinderat - zentral durchgeführt und im Nachgang würden die Fachbehörden entsprechend beteiligt. Für die bergrechtlichen Verfahren sei das Umweltministerium zuständig und nicht das LUA (Landesumweltamt). Das LUA werde in Teilen - insbesondere zum Thema Absinkweiher und Oberflächenentwässerung - befragt werden. Herr Krantz hält fest, dass der Absinkweiher als Stauanlage nach DIN 19700 klassifiziert sei und hier andere Anforderungen vorhanden seien wie die für die eigentliche Bergehalde. Man müsse sich mit Themen wie Wiedernutzbarmachung der Fläche nach BBergG beschäftigen. Nach Beendigung der Bergaufsicht werde die Fläche wieder für die Bevölkerung geöffnet werden und somit zugänglich sein - insofern müsse jegliches Gefahrenpotenzial nachweislich gutachterlich und fachbehördlich festgestellt und erledigt sein. Er zeigt weitere Details anhand der dem Protokoll beigefügten PowerPoint Präsentation.
Die Standsicherheit der Halde definiere sich beispielsweise über Neigungswinkel der einzelnen Böschungen. Aus gutachterlicher Sicht seien die in rot markierten Bereiche zu steil in der Vergangenheit angeschüttet worden. Diese müssten nun im Rahmen der Sanierung abgeflacht werden. Dies bedeute umfangreiche Abtrags- und Auftragsmaßnahmen.
• Sanierungsentwurf
Er führt weiter aus, dass hier erkannt werden könne, dass nach Beendigung der Maßnahme mehr Bermen vorhanden seien, es eine geordnete Situation gebe und die Entwässerungsanlage deutlich gegenüber dem aktuellen Zustand ausgebaut sei. Es gebe eine Sammelstelle im süd-westlichen Bereich sowie ein neues Regenrückhaltebecken. Künftig würden die Wässer alle an einem Punkt gesammelt werden und entsprechend durch einen Neubau Oberflächenwasserkanal bis in die Vorflut abgeleitet werden. Er zeigt auf die abgeflachten Böschungsneigungen nach der Sanierung anhand der Präsentation.
Darüber hinaus werde ein neues Wegekonzept für die Halde benötigt, welches der nachhaltigen Bewirtschaftung diene. Aktuell sei der Knotenpunkt (Haupttraffic) „Bei Fußenkreuz“. Er führt weitere Erklärungen hierzu aus. Ziel werde sein, alle Besucherinnen und Besucher für die Halde über die Tagesanlage auf die Fläche zu leiten. Die Wegeführung werde sich anhand des Baufortschritts immer leicht verändern und am Ende der Sanierung werde es noch einmal einen „neuen“ Weg nach oben geben. Es werde eine asphaltierte Hauptauffahrt, ähnlich der heutigen Haldenauffahrt geben, um einen sicheren Flucht- und Rettungsweg vom Fuße der Halde bis zum Polygon gewährleisten zu können.
Die Fläche des Absinkweihers werde teilweise als Ausgleichsraum genutzt. Ziel sei, dass am Ende der Sanierung die Tiere ihr „altes Feld“ erobern könnten. Für die Energieversorgung der Aufbereitungsanlage eine PV-Anlage gebaut werden solle. Er führt weitere Erläuterungen zu den Neigungsböschungen aus. Anhand der PowerPoint Präsentation zeigt er einzelne Abschnitte des neuen Haldenkörpers.
• Haldenbrand
Herr Krantz, RAG MI, informiert weiter, dass im Rahmen der Sanierung sogenannte Baustelleneinrichtungsflächen auf der Fläche vorhanden sein müssten - eine für die AzGa (Anlage zur Grubenwasseraufbereitung) und eine für die Haldensanierung. Er erklärt, dass für die Haldenbrandsanierung sogenannte inerte Massen angefahren werden müssten, welche den Sauerstoffeintrag in die Halde unterbinden würden und der Haldenbrand somit nach einem längeren Zeitraum zum Erlöschen gebracht werden könne. Die Antransporte der inerten Massen fänden über die Bergetransportstraße statt und würden über Tor 2 einfahren - dies bedeute, dass das Ensdorfer Gebiet verkehrlich nicht belastet werde. Er verweist auf eine Planzeichnung im Jahr 2031, die den Endzustand der Bergehalde zeigt. Anhand der Präsentation erklärt er die technische Zeichnung und Temperaturzeichnungen zum Thema Haldenbrand und führt diesbezüglich weitere Erklärungen aus.
Herr Lauer, SPD, fragt bezüglich der Entwässerung über die Regenrinnen nach, ob bei den Planungen auch die mittlerweile verstärkt vorhandenen Starkregenereignisse mitberücksichtigt worden seien.
Herr Krantz, RAG MI, antwortet, dass es zwei Betrachtungsweisen gebe. Zum einen die gesetzliche aus dem ABP Verfahren, welche eine HQ 10 Betrachtung vorgebe. Hier sei der sogenannte Übergabepunkt am Absetzbecken gemeint und ab welchem Punkt dieser/s versage und es somit zu einer Überflutung komme. Er hält fest, dass dieses HQ 10 Ereignis selbstverständlich erfüllt werde. Im Rahmen der Aufforderung vom LUA sei im Nachgang zu der Ahrtalkatastrophe ein sogenanntes Starkregenkonzept für eine HQ 100 Betrachtung entwickelt und angefertigt worden. Aktuell betrachte die RAG den Entwässerungsaspekt mit besonderem Augenmerk und werde im Rahmen der Ausführungsplanung nach der Genehmigung den Ausbaustandard der Entwässerungsanlage so anheben, dass eine Reserve vorhanden sei.
Der Bürgermeister verweist auf den von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorschlag. Hier habe die Verwaltung sowohl zum Thema Entwässerung als auch zum Thema Gefährdungsanalyse Starkregenereignis entsprechende Monita eingebracht.
Herr Boes, LA Plus, begrüßt die Gemeinderatsmitglieder und gibt weitere Informationen zum Thema Grünkonzept der Bergehalde. Die Landschaftsagentur Plus (LA Plus) fertige zusätzlich zum Abschlussbetriebsplanverfahren einen landschaftspflegerischen Begleitplan und es würden alle Begrünungs- und Aufforstungsmaßnahmen behandelt werden. Anhand der dem Protokoll beigefügten PowerPoint Präsentation erläutert er die beabsichtigten Themen wie Waldausgleich, Ausgleichsbilanzierung und das Thema der Fauna. Hier habe die LA Plus mit externen Gutachtern zusammengearbeitet. Im Anschluss an die Erläuterungen von Herrn Boes gibt Frau Gärtner von der LA Plus weitere explizierte Erklärungen zum Thema Fauna.
Der Bürgermeister stellt fest, dass diese Maßnahme nicht geräuschlos an dem Ort vorbeigehen werde. Er bittet Herrn Krantz, RAG MI, noch um Erläuterungen, welche Herausforderungen speziell auf die Anliegerinnen und Anlieger zukommen würden.
Herr Krantz, RAG MI, informiert, dass die Maßnahme nur durch große Baugerätschaften (Dumper - diese unterlägen nicht der 40 t Grenze und können bis zu 100 t laden) zu stemmen sei. Diese würden jedoch nur innerhalb der Baufläche bewegt würden. Die Dumper hätten den Vorteil, dass durch ihre Größe mehr Massen transportiert werden könnten. Von daher könne Maschinenlärm auf die Anlieger zukommen, wobei in der Ausschreibung darauf geachtet werde, dass die Maschinen den neuesten technischen Standards genügten - gerade was die Emissionswerte angehe. Hinsichtlich der Staubbelastung werde partiell maßgeblich mit Wasser genetzt werden. Hier müsse jedoch eine Dosierung gefunden werden, damit der Staub maximal gebunden werden könne. Man versuche größtmögliche Rücksicht zu nehmen und auf Einwände der Bevölkerung hin schnellstmöglich zu reagieren.
Er teilt weiter mit, dass die RAG an einem Kommunikationskonzept (Internet, Nottelefon etc.) arbeite um für die Einwohner ansprechbar zu bleiben. Hinsichtlich des Themas Verkehr wiederholt er, dass lediglich das Anfahren der Fremdmassen für die Haldenbrandsanierung geplant sei. Darüber hinaus rechne er mit keinerlei Verkehr aus der Sanierungsmaßnahme selbst im Ort. Dies bedeute, dass die Baugeräte (Dumper) einmalig angefahren und sich anschließend nur auf dem eigenen Gelände bewegen würden.
Der Bürgermeister merkt an, dass unter dem Stichwort Touristische Destination Saarpolygon sowohl der Verein BergbauErbeSaar als auch die Gemeinde ein Interesse daran hätten, dass der Zugang zum Saarpolygon hin soweit als möglich gesichert sei. Es sei bereits kommuniziert worden, dass im Rahmen von verschiedenen Bauabschnitten es zu Einschränkungen kommen könne. Er bittet um entsprechend rechtzeitige Kommunikation, dass das Saarpolygon grundsätzlich zugänglich sei. Ein weiteres Thema sei das bereits im Bauausschuss angesprochene Thema Haldenflieger. Hier sei die Kontaktaufnahme RAG MI und Haldenflieger vereinbart worden, um gegebenenfalls auch während der Bauphase Alternativen aufzuzeigen. Er bittet um Wortmeldungen.
Herr Greff, CDU, merkt an, dass Herr Krantz von einem voraussichtlichen Ende in 2031 gesprochen habe. Er fragt nach, wann nach heutigem Sachstand die Baumaßnahme letztendlich starten werde.
Herr Krantz, RAG MI, antwortet, dass die europaweite Ausschreibung in 2025 erfolge und die Baumaßnahme dann in 2026 starte.
Frau Röhlen, CDU, teilt mit, dass von Seiten ihrer Fraktion keine weiteren detaillierten Fragen mehr zum Verfahren vorhanden seien. Sie betont, dass ihrer Fraktion sehr daran gelegen sei, dass die Belange der Anlieger im Bereich der Halde ernst genommen würden. Es gebe sehr große Bedenken hinsichtlich Staub- und Lärmbelästigung. Ebenfalls bestünden Ängste nach der Entgrünung der Halde hinsichtlich eines Temperaturanstiegs, da das Gestein sich doch sehr stark aufheizen könne. Sie halte es für sehr wichtig, dass die RAG MI einen Ansprechpartner für die Einwohner zur Verfügung stelle, an den sie sich wenden könnten, damit Sorgen und Ängste ausgeräumt werden könnten. In der Bevölkerung würde die Maßnahme nicht gut ankommen.
Sie resümiert, dass diese Maßnahme vor dem Hintergrund der Standsicherheit der Halde vorgenommen werden müsse und endet mit der Feststellung, dass viele Einwohner nur nörgelten - sich selbst zu informieren sei den Meisten jedoch auch zu viel.
Der Bürgermeister hält fest, dass entgegen dem ursprünglich vor einigen Jahren vorgestellten Konzept der schwarzen Halde, es nun eine perspektivisch deutliche Verbesserung geben werde. Er bittet Herrn Krantz, RAG MI, darum, dass das von ihm angesprochene Kommunikationskonzept umgesetzt werden solle und einen Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen.
Herr Lauer, SPD, stellt hinsichtlich der bereits unzähligen Sitzungen und diesbezüglichen vorgestellten Konzepten fest, dass Politik die Kunst des Kompromisses sei. Sowohl Gemeinderat und Verwaltung hätten sich eingebracht. Er bedankt sich bei den Anwesenden der RAG MI, dass die Einbringungen zum großen Teil auch umgesetzt worden seien. Er schlägt eine Informationsveranstaltung für die Ensdorferinnen und Ensdorfer vor - ähnlich wie bei dem Thema „Grubenwasseranlage“ - bei der die beabsichtigte Planung auch vorgestellt werden könne. Lärm, Schmutz, Verkehr - dies alles komme auf den Ort zu - aber es handele sich hier auch um ein Mammutprojekt, von dem man sich jedoch erhoffe, dass der Ort hiervon zukünftig im touristischen Sinne profitieren werde. Er hebt noch einmal hervor, dass die Begrünung der Halde eines der wichtigsten Themen für seine Fraktion sei. Man sei sich auch bewusst, dass diese „Aufforstung“ Zeit in Anspruch nehme. Insgesamt sei die jetzt vorgestellte Maßnahme sehr viel erfreulicher als die ursprünglich geplante Variante der schwarzen Halde. Er spricht davon, dass Rat und Verwaltung die Bauphase aktiv nutzen sollten um dann auch die touristische Nutzung gezielter planen zu können - somit könne auch die Gemeinde hiervon profitieren.
In der Vergangenheit habe seine Fraktion diese Maßnahme oft kritisiert. Mit dem aktuellen Stand zeige sich seine Fraktion insgesamt zufrieden. Herr Lauer, SPD, bedankt sich zum Abschluss der Maßnahme - die SPD-Fraktion werde der Maßnahme zustimmen.
Der Bürgermeister, gibt weitere Informationen bezüglich einer beabsichtigten touristischen Nutzung auf dem Haldenplateau. Es sei nicht beabsichtigt, dort ähnliche Veranstaltungen vorzunehmen wie z. B. auf der Alm in Reden. Der Ansatz bleibe verfolgenswert, dort Maßnahmen umzusetzen, welche in der von der RAG MI beauftragten Tourismuspotenzialanalyse beinhaltet seien.
Herr Lauer, SPD, ergänzt, dass beispielsweise durch ein attraktives gastronomisches Angebot - sowohl direkt um die Halde herum als auch im Ort - eine Aufwertung der Region stattfinden könne. Evtl. könne auch der Campingplatz miteingebunden werden.
Herr Wilhelm, Grüne/Linke, bedankt sich bei den Vortragenden der RAG und LA Plus.
„Die hier heute dargestellte Maßnahme zur Standsicherheit der Bergehalde ist ein Muss um diese aus der Bergaufsicht entlassen zu können und Gefahren für die Zukunft weitestgehend abwenden zu können. Auch zur weiteren Nutzung im touristischen Bereich ist dies notwendig.
Daher gilt es aber trotz allem, das Beste für die Einwohner der Gemeinde Ensdorf und die Flora und Fauna an dieser Stelle zu tun. Das im ersten Aufschlag vorgeschlagene Konzept der „Schwarzen Halde“ war so nicht akzeptabel. Der nun in den Unterlagen vorgelegte landschaftspflegerische Begleitplan lässt aber jetzt durchaus ab Seite 56 darauf hoffen, dass mittelfristig wieder eine grüne Halde entsteht und auch während der Maßnahme Rückzugsbereiche für die dort lebende Tierwelt erhalten bleiben. Das ohne Zutun keine oder nur sehr schwer eine Ansiedlung von Fauna stattfindet, sieht man noch heute auf der Ostseite der Haldenanlage, die in den letzten Jahrzehnten keine ökologische Aufwertung erfahren durfte.
Nicht zu verschweigen sollte man aber auch, dass der Eingriff trotz allem einen massiven Eingriff in das Klein- und Mikroklima unserer Gemeinde bedeutet und dieses in den kommenden Jahren beeinflussen kann. Dies gibt der Begleitplan aber auch mehr als deutlich zu verstehen.
Kritisch zu betrachten ist natürlich auch, dass nicht mehr des zu erbringenden ökologischen Ausgleich in der Gemeinde Ensdorf erbracht wird.
Alles in allem werden wir den vorgeschlagenen Einwänden der Gemeinde selbstverständlich folgen und bedanken uns ausdrücklich für die hier erbrachte Arbeit, diese zu erarbeiten.“
Der Bürgermeister bedauert ebenfalls, dass der ökologische Ausgleich nicht vollumfänglich im Gemeindegebiet stattfinde. Knapp 900 000 Ökopunkten von knapp 1,4 Mio. Ökopunkten seien jedoch erfreulicherweise die Sanierung des Lochbaches gut investiert worden.
Herr Seger, CDU, bedankt sich für die umfangreiche Präsentation bei allen Beteiligten. Er hält fest, dass die Haldensanierung notwendig und unumgänglich sei. Spätestens nach den Rutschungen in Richtung Hülzweiler sei dies für alle sichtbar geworden. Zum Sachstand Naturschutz seien bereits viele Informationen gegeben worden. Es würde abschnittsweise gearbeitet werden, Ausgleichsflächen für die Tiere während der Maßnahme seien vorhanden oder die Rekultivierung finde in einem anderen Maße als ursprünglich angedacht statt. Er hält fest, dass sehr viele Landes- und Naturschutzbehörden in die Pläne mitinvolviert seien. Vor diesem Hintergrund solle diesen Plänen Vertrauen geschenkt werden. Er fasst noch einmal die drei Aspekte zusammen, welche der CDU im Vorfeld wichtig seien und dies bereits zum Ausdruck gebracht hätten.
1. Schutz der Anwohner vor den Emissionen
2. Starkregenereignis
3. Nachfolgenutzung
Insgesamt konstatiert er, dass die Situation nach der Sanierung deutlich besser sein werde als vor der Sanierung. Die CDU-Fraktion werde den Beschlussvorschlag unterstützen.
Herr Becker, FWGE e.V., spricht den Anwesenden ebenfalls seinen Dank für die Präsentation aus. Er teilt mit, dass nach anfänglichem Entsetzen über die Aussicht auf eine schwarze Bergehalde im Nachgang eine Vereinbarung über die Wiederbegrünung aus den 80er Jahren „aufgetaucht“ sei. In der Folge hätten alle Ratsmitglieder viele Einlassungen eingebracht, welche auch größtenteils gut berücksichtigt worden seien.
Seine Fraktion werde dem Beschlussvorschlag ebenfalls folgen.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorhanden sind, wird folgender Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat beschließt das Verfassen einer Stellungnahme zur vorgelegten Genehmigungsplanung zur Sanierung der Bergehalde und des Absinkweihers Duhamel mit den folgenden aufgeführten Forderungen, Anregungen und Bedenken.Wege:
| - | Im Bereich der Hauptzufahrt sind zwingend ausreichend Ausweichbuchten einzuplanen. |
| - | Die einzelnen Wege sind miteinander zu verknüpfen. Der Hauptzugang zur Halde und zum Saarpolygon soll zukünftig hauptsächlich über die Tagesanlage erfolgen. |
Stützwand:
Eine Stützwand stellt einen dauerhaften Betriebspunkt dar, der einer regelmäßigen Überprüfung bedarf. Die Genehmigungsplanung (GP) enthält keine Information, warum statt einer Stahlbetonstützwand, außer aus optischen Gründen, eine Gabionenstützwand gewählt wurde und welche Dauerhaftigkeit eine Gabionenstützwand aufweist.Die Gemeinde fordert die Überprüfung, ob eine Stützwand aus Stahlbeton hier nicht besser geeignet ist. Sollten keine guten Gründe dagegensprechen, ist die Errichtung einer Stahlbetonwand vorzusehen.
Entwässerung:
Die gesamten Entwässerungsanlagen stellen einen dauerhaften Betriebspunkt dar.
| - | Das zur Bemessung angesetzte Regenereignis ist in Bezug auf die immer häufigerauftretenden starken Regenereignisse zu prüfen. Das Ergebnis ist der Gemeindemitzuteilen. |
| - | Es wird um Mitteilung gebeten, mit welchen „Reserven“ im Bereich der Entwässerungsanlagen durch die geplante Begrünung der Halde zu rechnen ist. |
| - | Das geplante Regenrückhaltebecken südwestlich der Halde sowie der geplante Entwässerungsgraben am Haldenfuß sind so anzuordnen, dass der geplanteMischwasserkanal hiervon nicht überdeckt wird. |
| - | Es wird um Mitteilung gebeten, wie die Hänge während der Bauzeit bzw. bis zum Anwachsender Begrünung vor Rutschungen gesichert werden. Es ist sicherzustellen, dass in derbetreffenden Zeit Gefährdungen ausgeschlossen werden. |
| - | Auch während der Bauzeit ist dafür zu sorgen, dass anfallendes Oberflächenwasserordnungsgemäß abgeleitet wird und es nicht zu Beeinträchtigungen oder Gefährdungenkommt. |
| - | Gemäß Anlage 2.5 wurde bei den Einzugsgebieten nicht die komplette derzeitige Tagesanlage angesetzt (weiß dargestellter Bereich). Der betreffende Bereich ist noch zuergänzen bzw. in die Berechnung mit aufzunehmen. |
| - | Die Entwässerungsanlage sind so wartungsarm wie möglich auszuführen. |
| Bauablauf: | |
| - | Während der Bauzeit sollte es für die Bevölkerung, die Behörden und die anliegendenGemeinden einen ständigen Ansprechpartner bei der RAG AG geben, der bei Problemen,Beschwerden, Rückfragen usw. kontaktiert werden kann. |
| - | Von der RAG ist regelmäßig über den aktuellen Stand der Arbeiten und die geplantennächsten Schritte zu informieren. |
| - | Sämtliche Emissionen (u.a. Lärm und Staub) sind während der Bauzeit soweit wie möglich zu reduzieren. Die Benetzung der Ausbaubereiche zur Staubreduktion sollte standardmäßigeingeplant werden. Die aktuellen gesetzlichen Vorgaben sind zwingend einzuhalten. |
| - | Die Nutzung der L 345 „Bei Fußenkreuz“ darf nur in zwingend erforderlichen Fällen erfolgen. |
| - | Der vorab errichtete neue Mischwasserkanal darf zu keinem Zeitpunkt der Bauausführungbeeinträchtigt oder beschädigt werden. Vor Beginn der Arbeiten ist der Kanal zu verfilmen und sein Zustand zu dokumentieren. Dies ist bis zum Abschluss der Arbeiten im Kanalbereichmindestens jährlich zu wiederholen. |
| - | Die Andienung der Halde hat ausschließlich, bis auf begründete Ausnahmen, über die Tagesanlage zu erfolgen. |
| Landschaftspflegerischer Begleitplan: | |
| Aus den Unterlagen geht nicht hervor, wie lange es bis zur Entwicklung der Anspritzbegrünung dauern wird bzw. um welche Saat es sich handelt. In jedem Fall ist eine standortgerechte, schnell anwachsende Begrünung vorzusehen. | |
| Brandtechnische Sanierung: | |
| - | Generell sind in allen Bereichen Maßnahmen zur Staubreduzierung zu ergreifen. |
| - | Die Gehölzanpflanzungen im Brandsanierungsbereich dürfen die Dichtung nicht beschädigen bzw. beeinträchtigen. |
| - | Es ist der Gemeinde mitzuteilen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit dercBrandbereich aus der Bergaufsicht entlassen werden kann, bzw. wann mit einer Entlassungaus der Bergaufsicht zu rechnen ist. |
| - | Stoffliche Belastungen der Luft mit einhergehenden Gefährdungen oder erheblichen Beeinträchtigungen der Anwohner sind während der Durchführung der Arbeitenauszuschließen. |
| Gefährdungsanalyse Starkregenereignis: | |
| - | Es ist der Gemeinde mitzuteilen, warum ausschließlich die Halde und nicht die rundumliegenden Flächen mit beregnet wurden, deren Abfluss ebenfalls in Richtung Halde führt (z.B. Tiefenbachstraße). |
| - | Gemäß den Berechnungen kommt es bei Starkregen zur Beeinträchtigung der AzGa, der Tagesanlage und ca. 10 Anwesen in der Tiefenbachstraße. Hier sind bei den Planungen Maßnahmen zur Minimierung der Gefahren / Beeinträchtigungen durch vorzusehen. |
| - | Es ist der Gemeinde mitzuteilen, wie die RAG-eigene, westlich der Tiefenbachstraße gelegene Fläche umgestaltet werden müsste um die Situation bei Starkregen potentiell zu verbessern und ob aus dieser Maßnahme auch eine Verbesserung der Situation für die betreffenden Anwesen in der Tiefenbachstraße resultiert. Ggfls. sollte diese Maßnahme im Zuge der Sanierung durchgeführt werden. |
| Ableitung Oberflächenwasser der Bergehalde Duhamel zur Saar: | |
| - | Der Kanal ist so zu dimensionieren, dass die anfallenden Regenabflussmengen der kompletten Entwicklungsfläche ohne zusätzlich erforderliche bauliche Maßnahmen abgeleitetwerden können. |
| - | Die Gemeinde weist darauf hin, dass die angedachte Zufahrt zu Baugrube 2 über den Lauternweg von der Provinzialstraße aus mit großem, erforderlichem Gerät bzw. LKW nichtmöglich ist. Die Baugrube kann auch nur schwer über die Wohnstraße angedient werden.Die Zufahrt zur Baugrube 2 ist zu überplanen. |
| - | Die wasserrechtliche Genehmigung des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA)zur Einleitung der Oberflächenwässer in die Saar, sowie sämtliche Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden, sind der Gemeinde vorzulegen. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Bürgermeister verabschiedet die Herren Krantz, RAG MI, Herrn Boes und Frau Gärtner von der LA Plus und bedankt sich für die Erläuterungen des Tagesordnungspunktes.
TOP 7: Umbau + Erweiterung Kita St. Marien EnsdorfVergabe von BauleistungenUnterrichtung nach § 61 KSVGFeuerwehrzufahrt
Der Bürgermeister erklärt, dass die Vergabe aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme - wie in der Gemeinderatssitzung am 11.07.2024 besprochen - gemäß § 61 KSVG bereits erfolgt sei.
Nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, wird folgender Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat nimmt die Beauftragung der Firma Kempf 2 GmbH & Co. KG Tief- & Straßenbau, Saarbrücken, für das Gewerk Feuerwehrzufahrt für die Maßnahme „Umbau + Erweiterung Kita St. Marien Ensdorf“ zum Angebotspreis von 176.125,95 € zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 8: 2. Erweiterung Gewerbegebiet "An der Schwalbacher Straße"Abstimmung weitere Vorgehensweise
Der Bürgermeister fragt nach Wortmeldungen.
Nachdem keine Fragen vorhanden sind, wird folgender Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, sich in Abstimmung mit der Forstbehörde und dem Vorhabenträger um die vertragliche Festlegung des Zeitraums und der Absicherung des Waldausgleichs sowie um die Verlängerung des notariell gesicherten Rückabwicklungsrechtes zu bemühen.
Abstimmungsergebnis: ja 20 (CDU, SPD, FWGE e.V.)enthalten 2 (Grüne/Linke)
TOP 9: Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang gemäß § 9 der Abwassersatzung
Der Bürgermeister erklärt, dass ein Antrag der Firma Amprion GmbH vorliege. Es liegen keine Rückfragen vor.
Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat beschließt, das geplante Betriebsgebäude für die Dauer von 3 Jahren gemäß § 9 der Abwassersatzung vom Anschluss- und Benutzungszwang zu befreien.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 10: 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Gemeinde Ensdorf
Der Bürgermeister informiert, dass mit Schreiben vom 23.07.2024 der Saarländische Städte-und Gemeindetag mitgeteilt habe, dass eine Erweiterung im Haftungstatbestand der Vergnügungssteuersatzung ratsam sei. In Zeiten der schlechten finanziellen Situation der saarländischen Städte und Gemeinden sei es von einer noch größeren Bedeutung, dass die Abgaben, die von den Kommunen erhoben und den kommunalen Kassen zufließen würden, auch tatsächlich durchgesetzt werden könnten.
Es gebe einen einstimmigen Beschluss aus dem Finanzausschuss.
Nachdem keine Wortmeldungen von Seiten des Gemeinderates vorhanden sind, lässt der Bürgermeister über den Tagesordnungspunkt abstimmen.
Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat beschließt, den 1. Nachtrag des § 4 Abs. 2 Satz 2 der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Gemeinde Ensdorf in vorliegender Form.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 11: Mitteilungen und Anfragen
Frau Röhlen, CDU, hält fest, dass in sämtlichen Nebenstraßen im Ort die Rechts-vor-links-Regel gelte. Sie bittet darum, dass wieder die weißen Balken auf den Asphalt angebracht/aufgemalt werden sollten. Hierauf sei ihre Fraktion angesprochen worden. Gerade im Bereich des Starenweges vor der Sporthalle sei die Situation durch die Bepflanzung sehr unübersichtlich. In diesem Bereich komme es öfters zu problematischen Situationen.
Herr Heckmann, Verwaltung, antwortet hierauf, dass das Kraftfahrtbundesamt bereits vor Jahren die Information gegeben habe, dass solche Maßnahmen nur flächendeckend im Ort umgesetzt werden sollten. Im Falle, dass eine solche Markierung nur an einigen Stellen auf den Asphalt aufgezeichnet werde, führe bei den Autofahrerinnen und Autofahrern zu Irritationen.
Der Bürgermeister sagt zu, dass man sich beim Kraftfahrtbundesamt über die aktuelle rechtliche Situation erkundigen wolle.
Herr Ney, CDU, schlägt vor, dass an den Gefahrenpunkten ein Schild aufgestellt werden solle.
Der Bürgermeister teilt mit, dass die Verwaltung sich die neuralgischen Punkte anschauen müsse. Es könne kontrolliert werden, wer durch seine Bepflanzung möglicherweise die Sichtweise in den angesprochenen Bereichen behindere.
Darüber hinaus informiert der Bürgermeister, dass er Anfang der Woche ein Schreiben aus dem Innenministerium erhalten habe. Der Staatssekretär habe mitgeteilt, dass die Anträge der Gemeinde nach § 8 Abs. 4 und 5 auf Ausnahme von den Regelungen im Zusammenhang mit Saarlandpakt bzw. auf Anerkennung der Notlage anerkannt worden seien. Eine Genehmigung des Haushalts sei für die nächsten Tage avisiert worden. Der Sanierungsrat habe grünes Licht signalisiert; es bedürfe noch der Unterschriften im Umlaufverfahren.
Herr Rust, SPD, weist auf die Querrillen auf den Straßen durch die Arbeiten der Deutschen Glasfaser (DGF) hin. Einige dieser Rillen seien gut überfahrbar - es gebe jedoch noch in einigen Bereichen schwierig zu überfahrende Lücken. Gerade für Fahrradfahrer sei die Sturzgefahr in dunkleren Tagesrandzeiten sehr hoch. Er bittet um Rücksprache mit den Verantwortlichen, dass diese Bereiche mit Steinen aufgefüllt würden, da die Rillen ca. 15 cm tief seien.
Frau Woll, Verwaltung, antwortet, dass bereits im Ausschuss mitgeteilt worden sei, dass sobald die Verwaltung von den Gefahrenstellen Kenntnis besitze, diese Information direkt an die Deutsche Glasfaser weitergeleitet werde.
Sie bittet darum, diese Querungen/Gefahrenstellen der Verwaltung explizit mitzuteilen. Die Information werden dann umgehend der DGF angezeigt.
Herr Wilhelm, Grüne/Linke, stellt fest, dass der Rat in öffentlicher Sitzung beschlossen habe, dass die Grundschule ihren Namen ändern solle. In dieser Sitzung habe seine Fraktion rechtzeitig darauf hingewiesen, dass die Gesetzeslage diesen vorgeschlagenen Namen nicht zulasse. Herr Wilhelm kritisiert, dass der Bürgermeister die Mitteilung über den Änderungsantrag in einer darauffolgenden Sitzung des Finanzausschusses im nichtöffentlichen Teil durch den Ersten Beigeordneten habe mitteilen lassen. Er hätte sich die Mitteilung des Ergebnisses durch den Bürgermeister am heutigen Abend im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung gewünscht.
Der Bürgermeister äußert, dass die Fraktion Grüne/Linke einerseits beklage, dass Themen zu spät weitergeleitet würden; nun sei die Information durch den Ersten Beigeordneten so früh als möglich weitergegeben worden. Er hält fest, dass egal wie die Vorgehensweise der Verwaltung sei, es scheinbar für die Fraktion Grüne/Linke nicht richtig sei.
Herr Lauer, SPD, teilt bezüglich des Wortbeitrags von Seiten Grüne/Linke sein Unverständnis mit. Im Laufe der Diskussionen rund um den Schulnamen hätte er bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass es besser gewesen sei, den gewünschten Namen der Schulgemeinschaft einfach an das Ministerium weiterzugeben und abzuwarten - anstatt dieses Thema sowohl im Ausschuss als auch im Gemeinderat tot zu diskutieren. Er fasst zusammen, dass in der Sache diskutiert werden könne - Besserwisserei werde nicht benötigt.
Herr Wilhelm, Grüne/Linke, verweist auf den § 18 des Schulordnungsgesetzes und stellt fest, dass dieser der Verwaltung und dem Bürgermeister, der sich im Verwaltungsrecht gut auskenne, sicherlich bekannt gewesen sei und es somit falsch gewesen sei, den Beschluss so zu fassen.
Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, beendet der Bürgermeister den öffentlichen Teil und verabschiedet Herrn Straßel von der Saarbrücker Zeitung.