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Neues aus Ensdorf
Ausgabe 31/2024
Amtliche Mitteilungen
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Auszug aus der Niederschrift über die 35. Sitzung des Gemeinderates vom 25.04.2024

Verlauf der Sitzung

TOP 1:

Genehmigung der Niederschrift der 32. Sitzung des Ausschusses für Finanz, Personal- und Verwaltungsangelegenheiten vom 07.03.2024

Der Bürgermeister informiert, dass die Niederschrift über die 32. Sitzung des Ausschusses für Finanz-, Personal- und Verwaltungsangelegenheiten vom 07.03.2024 den Ratsmitgliedern über die Dipolis-app am 10.04.2024 zur Verfügung gestellt worden sei.

Sodann wird folgender Beschluss gefasst:

Gegen die Niederschrift über die 32. Sitzung des Ausschusses für Finanz-, Personal- und Verwaltungsangelegenheiten vom 07.03.2024 werden keine Einwände erhoben.Die Niederschrift ist somit angenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP 2:

Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Aufbereitung von Grubenwässern am Standort Duhamel

Sonderbetriebsplanantrag zur Errichtung und zum Betrieb der AufbereitungsanlageStellungnahme der Gemeinde

Der Bürgermeister begrüßt zu den beiden nächsten Tagesordnungspunkten Herrn Dr. Drobniewski und Frau Becks von der RAG.

Herr Dr. Drobniewski fasst die TOP’s 2 und 3 zusammen und gibt ausführliche Erläuterungen anhand einer Bildschirmpräsentation. Er führt unter anderem aus, dass die Bauausführung ab März 2025 vorgesehen sei. Das Datum könne sich jedoch wegen der vorgeschriebenen Kampfmittelsondierung um ein halbes Jahr verschieben.

In der Zeit von Mai bis September 2027 könnte ein Probebetrieb stattfinden. Er weist darauf hin, dass ein Anstieg des Grubenwassers ab dem 2. Halbjahr 2025 für ca. 3 Jahre geplant sei, erfahrungsgemäß würde es jedoch etwas länger dauern.

Herr Seger, CDU, weist darauf hin, dass eine Wunschvorstellung seiner Fraktion die gewesen sei, eine attraktive begehbare Anlage zu bekommen. Dies hätte jedoch die komplette Fläche in Anspruch genommen. Seiner Fraktion sei es bereits in der Vorberatung wichtig gewesen, dass das Wasser vor Einlauf und nach Ablauf aus der Anlage einer Vollanalyse unterzogen werde und so auch die Wasserqualität des eingeleiteten Wassers sichergestellt sei. Man habe nochmals darauf hingewiesen, dass bei der Emissionsbetrachtung nicht nur die aktuellen Wohnbebauungen eine Rolle spielen, sondern auch das zu entwickelnde urbane Gebiet als auch der Bereich jenseits der Tiefenbachstraße. Dies sei auch seitens der Verwaltung mit aufgenommen worden. Seiner Fraktion sei wichtig, diese Flächen künftig zu entwickeln. In der letzten Gemeinderatssitzung sei es bereits angesprochen worden, dass die Wärmeversorgung der Anlage über das Grubenwasser laufe. Es sei hier sinnvoll, eine Nahversorgung des urbanen Gebietes stattfinden zu lassen. Weiterhin bedanke er sich bei Herrn Dr. Drobniewski über die Zusage, die Zuwegung zur Baustelle nicht über Tor 4, sondern über Tor 2 laufen zu lassen. Er hoffe darauf, dass man für das Gebäude und den Schacht eine attraktive Lösung für das touristische Umfeld finden werde.

Herr Dr. Drobniewski antwortet, dass sich das Gebäude, das sich um den Schacht gruppiere, in das gesamte Areal einfügen müsse. Er führt aus, dass man die funktionale Achse, also Repräsentanz, Maschinenhaus und Schacht, so gestalten wolle, dass man eine Zusammengehörigkeit erkennen könne.

Der Bürgermeister merkt ebenfalls an, dass der Masterplan etwas ganz Anderes, wesentlich Attraktiveres, ausweise.

Herr Becker, FWGE, fragt nach, wie eine mögliche Geruchsbelästigung durch Schwefel vermieden werden solle.

Herr Dr. Drobniewski gibt Erklärungen über das Zusammenwirken von Luftsauerstoff mit Eisen-2-chlorid und erläutert die Reaktion von Eisen mit Schwefel.

Herr Rust, SPD, fragt nach, wie hoch die Temperatur des „neuen Wassers“ sei, das in die Saar eingeleitet werde und um wieviel Grad es sich bei der Temperatur von 3 Kelvin handele.

Herr Dr. Drobniewski antwortet, dass die geringste Temperatur 5 Grad und die höchste Temperatur 25 Grad betrage. Im Winter dürfe die Temperatur nicht über 8 Grad liegen und im Sommer nicht über 28 Grad.

Herr Wilhelm, B90/Grüne, liest einen Wortbeitrag seiner Fraktion vor:

„Ich möchte die Tagesordnungspunkte zwei und drei zusammenfassen, um uns hier etwas Zeit zu sparen. Das Vorgehen, das hier erneut an den Tag gelegt wird, kann von uns in der Art und Weise nicht unterstützt werden. Ohne endgültige Rechtssicherheit in der Sache soll erneut im voreiligen Gehorsam über bauliche Maßnahmen am Standort Ensdorf entschieden werden. Die von der RAG vorgelegten Pläne zur Errichtung einer Wasseraufbereitungsanlage für Grubenwasser enthält für uns zurzeit auch zu viele Lücken zum Schutz der Ensdorfer Bürgerinnen und Bürger sowie der Umwelt, auch wenn die Verwaltung auf einige Punkte versucht einzuwirken. Es ist nach unseren Einschätzungen zufolge mit einer Lärmbelastung im Bereich der offenen Filteranlagen zu rechnen, hier lohnt ein Blick nach Reden, wo in der dortigen Anlage Wasser frei austritt. Auch das Thema Geruch sollte hier nicht unterschätzt werden. Das Ausfällen von Eisen und anderen Stoffen geht nicht geruchlos einher. Auf den Einsatz weiterer chemischer Stoffe der Aufbereitung kann ich zurzeit noch nicht eingehen, da die Erkenntnisse noch nicht vorliegen. Wie viel Wert die RAG auf Umwelt legt, wird auch am Beispiel der Bergehalde sichtbar. Im Rahmen der Pläne für die Standsicherheit der Anlage plant man einen Kahlschlag an dieser Stelle und wirft eine Wiederaufforstung weit von sich. Der ökologische Ausgleich soll stattdessen an anderer Stelle erbracht werden. Wie aus den Unterlagen zu erfahren ist, soll auch zukünftig das Tor vier zum Betreiben der Aufbereitungsanlage herangezogen werden. Vor einigen Jahren hörte sich dies noch etwas anders an. Hier wurde das Tor vier inklusive der Zufahrt dazu errichtet, um Baumaterial auf die Baustelle zu bringen. Hier sollten dazu ein bis zweimal die Woche LKWs fahren. Neu ist nun, dass zukünftig die gesamte Anlage über dieses Tor betrieben wird und dadurch die Ensdorfer Bürgerinnen und Bürger noch zusätzlich mit Verkehr belastet werden. Hier sei die Maßnahme des LfS im Bereich der Brücke Fraulautern erwähnt, die das Ganze auch noch massiv tangieren wird. Auch die immer wieder gerne heran gezogene Transparenz und Ehrlichkeit im Verfahren birgt ihre Schatten. War doch vor einigen Jahren Tenor, dass nach Fertigstellung des Torhauses vier das Haupttor für Publikumsverkehr geöffnet wird, Argument zu dieser Zeit war, dass durch Nutzung des Tores vier die Schachtanlage vom übrigen Bereich getrennt werden könne. Unseres Wissens ist bis heute ein freies Passieren des Bereiches nicht möglich. Auch bei der Sanierungsmaßnahme am Lochbach wurde diesem Rat nicht mitgeteilt, dass die eingesetzten ökologischen Punkte der Maßnahme schon im Vorgriff auf die Umgestaltung der Bergehalde genutzt werden. Abschließend sei gesagt, dass zu Punkt zwei die Anmerkungen der Verwaltung positiv zu bewerten sind, wir das gesamte Vorgehen allerdings ablehnen. Zu Tagesordnungspunkt drei sehen wir zur Zeit keinen Grund einer Zustimmung, Bau von Gebäuden für eine Anlage, die noch nicht rechtssicher ist, Zustimmung zu geben.“

Der Bürgermeister sieht den Beitrag der Fraktion B90/Grüne eher als ideologischen Beitrag. Er merkt an, dass „voreilige Maßnahmen“ dem Unternehmen überlassen seien. Er widerspreche Herrn Wilhelm in Bezug auf die ökologischen Ausgleichspunkte, die im Zuge der Lochbachsanierung getroffen worden seien, dass diese niemals mit Maßnahmen in Zusammenhang gebracht worden seien, die rund um das Bergwerk passieren. Er merkt an, dass sich gerade deshalb die RAG engagiert habe. Insofern wolle er damit diese Punkte richtigstellen.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen ergehen, lässt der Bürgermeister über den geänderten Beschlussvorschlag aus der Sitzung des Gemeinderates abstimmen.

Sodann wird folgender Beschluss gefasst:

Der Gemeinderat beschließt das Verfassen einer Stellungnahme zum vorgelegten Sonderbetriebsplanantrag zur Errichtung und zum Betrieb der Aufbereitungsanlage mit den im Folgenden aufgeführten Anregungen und Bedenken.

Bauwasserhaltung / Drainage

Hierzu heißt es in den Planunterlagen:Eine ggfls. erforderliche Grundwasserabsenkung um bis zu maximal 1 m wird nur im unmittelbaren Baugrundbereich erwartet. Im Randbereich des Absenktrichters der geplanten Absenkung (Reichweite ≤ 20m) befinden sich keine setzungsempfindlichen Gebäude oder baulichen Anlagen. Negative Folgen für die nächstgelegene Bebauung ({{gt}} 65m) in nördlicher Richtung ist nicht zu erwarten.In 2024 wird ebenfalls der neue Gemeindekanal von der Tiefenbachstraße bis in die Provinzialstraße im Bereich des Geländes der RAG gebaut. Es ist zu prüfen, bzw. auszuschließen, dass die erforderlichen Wasserhaltungsmaßnahmen negative Auswirkungen auf den Kanal haben werden.Verkehr

Hierzu heißt es in den Planunterlagen:Im Kapitel 7, Bauplanung Allgemein wird ausgeführt, dass die zukünftige Hauptzufahrt zur AzGA über die Einfahrt am Tor 4 vorgesehen ist. Die Ausfahrt von dem Gelände über das Tor 4 könne nur in Fahrtrichtung links (vorgeschriebene Fahrtrichtung links) nach Süden in Richtung Ensdorf erfolgen. Die Wendemöglichkeit bestehe nach 800 m am nächsten Kreisverkehr auf der Provinzialstraße. Während der Bauphase solle zudem das Tor 2 im nördlichen Bereich (Anbindung an L 343) als Zufahrtsmöglichkeit genutzt werden.Dies wiederspricht den Ausführungen in Kapitel 7 – Bauplanung Verkehrsanlagen, Infrastruktur. Hier wird ausgeführt, dass die Zufahrt während der Bauphase in 2 Phasen unterteilt wird und ausschließlich über die im Westen verlaufende Provinzialstraße - Haupttor und Tor 4 –erfolgen soll.

Die vorhandene Zufahrt zu Tor 4 ist derzeit so ausgelegt, dass ein Ausfahren auf die Provinzialstraße Richtung Fraulautern möglich ist. Die Zufahrt wurde damals auf Wunsch der Gemeinde so ausgebildet, das die LKW ohne Beeinträchtigung der Gegenfahrbahn in der Provinzialstraße ein- und ausfahren können. Des Weiteren wurde im Bereich der Zufahrt eine Ausweichbucht auf dem Gelände der RAG AG errichtet um gefährliche Situationen im Bereich der Provinzialstraße zu vermeiden.Die in 2020 gebaute Zufahrt entspricht nicht den vorgelegten Planunterlagen (siehe Lageplan Straßenbau 71-21152-4-000-520-010), bzw. wurde in der Planung nicht übernommen. Die Ausweichbucht soll wohl komplett entfallen.

Verkehr in der Bauphase:

Seitens der Gemeinde wird darauf bestanden, dass die vorhandene, in 2020 gebaute Zufahrt so bestehen bleibt und der Baustellenverkehr in Richtung Fraulautern, über den Ostring und anschließend die vorhandene Bergetransportstraße in Richtung Autobahn A 8 abgeleitet wird und in keinem Fall durch die Ortslage von Ensdorf. Oder direkt über Tor 2 und die Bergetransportstraße.

Verkehr während des Betriebes:

Die Anzahl der neu zu errichtenden Parkplätze ist ggfls. noch einmal zu überprüfen (Parkplätze auch für externe Firmen bzw. Besucher).

Entwässerung

Hierzu heißt es in den Planunterlagen:Das Ableiten von Niederschlagswasser der Verkehrsflächen und der Dachflächen erfolgt in einem geschlossenen Entwässerungssystem. Über Sammelkanäle wird das Niederschlagswasser der Vorflut zugeführt. Als Vorflut wird ein Übergabeschacht mit Anschluss an das vorhandene Absetzbecken der ehemaligen mechanischen Kläranlage im Süden geplant. Von dort aus gelangt das Wasser zunächst in einen Gemeindekanal und über einen EVS-Kanal dann in die Saar. Ebenfalls das Wasser erforderlicher Bauwerksdrainagen sowie die Wässer aus der erforderlichen Bauwasserhaltung während des Bauzeitraum der AzGA.

Die Anbindung für die Ableitung von Sanitärabwasser der AzGA erfolgt am Schacht Nr. 69/2 der Bestandsleitung nördlich am Betriebsgebäude (Kanal der RAG). Abgeführt wird Schmutzwasser aus dem Betriebsgebäude und dem Gebäude Schlammbehandlung.

Die Dimension des Gemeindekanals hinter dem Klärbecken in der Provinzialstraße stimmt nicht mit den Angaben auf dem Lageplan Entwässerung überein. Die Planung endet mit der Einleitung des Wassers in das Absetzbecken. Die ausreichende Dimensionierung des gemeindeeigenen Regenwasserkanals ist zu überprüfen.

Es ist mitzuteilen, wo die Anbindung der Abwasserleitung der RAG AG an den Gemeindekanal erfolgt.

Emissionen und Immissionen

Das geplante Urbane Gebiet auf dem Gelände der RAG MI (Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 21.03.2024) wie auch der im Flächennutzungsplan als potenzielle Wohnbaufläche ausgewiesene Bereich in der Tiefenbach wurden hier nicht berücksichtigt. Es ist nachzuweisen, dass bei der angestrebten Nutzung der Flächen die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden. Andernfalls sind zusätzliche Maßnahmen in der AzGA einzuplanen.

Energie

Das Thema der Wärmeversorgung soll nach Möglichkeit mit aufgenommen werden, damit nach Realisierung des urbanen Gebietes die Nahversorgung hierdurch gegebenenfalls gewährleistet werden kann.SonstigesDarüber hinaus wird die Bitte an die RAG gerichtet, die Industrieanlage auf dem Gelände städtebaulich ansprechend zu gestalten.

Abstimmungsergebnis: ja 17 (CDU, SPD, FWGE) nein 5 (B90/Grüne, Die Linke)

TOP 3:

Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Aufbereitung von Grubenwässern am Standort Duhamel

hier: Antrag auf Baugenehmigung

Herr Dr. Drobniewski gibt nähere Erläuterungen zu dem Tagesordnungspunkt anhand einer Bildschirmpräsentation.

Frau Woll, Verwaltung, weist darauf hin, dass die Stellungnahme der Feuerwehr Ensdorf mit der der UBA identisch gewesen sei.

Sodann wird folgender Beschluss gefasst:

Der Gemeinderat beschließt, das städtebauliche Einvernehmen gemäß §36 BauGB zu vorgelegtem Bauvorhaben herzustellen.

Abstimmungsergebnis: ja 17 (CDU, SPD, FWGE) nein 5 (B90/Grüne, Die Linke)

Der Bürgermeister bedankt sich bei Herrn Dr. Drobniewski und Frau Becks und verabschiedet diese aus der Sitzung.

TOP 4:

ÖR Vereinbarung zur Umsetzung der landesweiten systematischen Geräte- und Medienausleihe (LMS) an Grundschulen

Frau Röhlen, CDU, fragt nach, wie es sich mit der Kostenregelung für eine eventuelle Ersatzbeschaffung für die Gemeinde verhalte.

Der Bürgermeister antwortet, dass die Haftpflicht über die Eltern der jeweiligen Schüler abgedeckt sei, alles Weitere sei über die Elektronikversicherung über die Gemeinde bei der GVV-Versicherung abgedeckt.

Herr Neyses, B90/Grüne, teilt mit, dass die Eltern nichts zahlen müssten, da diese I-Pads in der Schule verbleiben und nicht personengebunden seien. Die Eltern seien nur haftbar bei grober Fahrlässigkeit oder bei absichtlicher Beschädigung.

Der Bürgermeister merkt an, dass er von diesen Fällen gesprochen habe. Er erklärt, dass die Anzahl der Schadensfälle bei den Tablets, die während der Corona-Pandemie angeschafft worden seien, eher gering sei.

Herr Lauer, SPD, fragt nochmals nach, ob die Tablets tatsächlich in der Grundschule verbleiben.

Der Bürgermeister bejaht dies.

Herr Wilhelm, B90/Grüne, erklärt, dass die Kosten auf die Gemeinde zurück gewälzt werden und sowohl das Land als auch der Kreis keine Verantwortung für die Bildung der Kinder vor Ort und der Ausstattung mit Materialien zeige.

Der Bürgermeister antwortet daraufhin, dass diese Aussage pauschal so nicht richtig sei. Der Kreis zeige schon Verantwortung, aber es sei Sache des Schulträgers, gewisse Folgekosten zu übernehmen.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt der Bürgermeister abstimmen.

Sodann wird folgender Beschluss gefasst:

Der Gemeinderat der Gemeinde Ensdorf beschließt den Abschluss der ÖR Vereinbarung zur Umsetzung der landesweiten systematischen Geräte- und Medienausleihe (LMS) an Grundschulen mit dem Landkreis Saarlouis.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP 5:

Mitteilungen und Anfragen

Der Bürgermeister bezieht sich auf eine Frage aus der Gemeinderatssitzung vom 10.04.24 von Herrn Ney bzw. Herrn Wilhelm bezüglich des Rückschnitts von Bäumen. Dazu führt er folgendes aus:

Der Rückschnitt der Eichen am Rand des Spielplatzes sei am 03.04.24 erfolgt, die Abnahme der Arbeiten am 08.04.24. Mit der Abnahme sei die fachgerechte Ausführung des Schnittes bestätigt worden. Beauftragt damit sei die Firma „Die Baumpfleger“, ein kompetenter (ausgebildete und zertifizierte Baumpfleger) Fachbetrieb aus Marpingen. Der Überhang der Kronen auf einen darunter verlaufenden Weg (Verkehrssicherung) und auf das Nachbargrundstück (Nachbarschaftsrecht) sei entfernt worden. Laut Baumkontrolle seien die Äste im Kronenbereich teilweise trocken gewesen. Die „wild“ gewachsenen Bäume würden nur 1,8 bis 3 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt stehen – ein Mindestabstand von 4 Metern sei bei dieser starkwüchsigen Baumart erforderlich. Vor Beginn der Arbeiten würden die Baumpfleger die Krone auf etwaigen Nestbau überprüfen, was in diesem Fall aufgrund der fehlenden Belaubung einfach gewesen sei. Werde ein Nest (auch im Bau) vorgefunden, werden die Arbeiten eingestellt. Im Gegensatz zum Verbot des Rückschnitts von Hecken unterliege die Entnahme von Ästen aus Bäumen - gegebenenfalls sogar die Fällung von Bäumen - nicht dem generellen Verbot für die Monate März bis einschließlich September. Selbstverständlich seien auch hier Aspekte wie der Nestbau zu berücksichtigen.

Des Weiteren führt der Bürgermeister aus, dass die Zeder im Kirchenpark kurz nach Unterzeichnung des Kaufvertrages sämtliche Nadeln verloren habe und diese nun gefällt werden müsse. Sie werde aber durch zwei neue Bäume ersetzt werden.

Der Bürgermeister bezieht sich weiterhin auf eine Anfrage von Herrn Schütz, SPD, aus der Gemeinderatssitzung vom 10.04.2024 bezüglich der Tischtennisplatte im Park und führt aus, dass die Tischtennisplatte irreparabel beschädigt und vor einigen Wochen abgebaut worden sei. Die Beschaffung einer neuen Platte sei im Haushalt berücksichtigt. Es würden 3 Angebote vorliegen, bei denen die Preisunterschiede marginal seien. Eine Bestellung könne sobald wie möglich erfolgen. Da das nicht vandalismussichere Alugitter die Schwachstelle der Konstruktion sei, werde beim gewählten Ersatzmodell das Alugitter durch einen abgerundeten Betonkeil ersetzt.

Herr Seger, CDU, weist auf die Verkehrssituation in der Griesborner Straße hin und dass bereits darüber gesprochen worden sei, zur Entschärfung der Situation an verschiedenen Stellen Baken aufzustellen. Er bitte jedoch weiterhin darum, in der nächsten Sitzung des Bauausschusses am 07.05.2024 darüber zu sprechen, inwieweit es möglich sei, an verschiedenen Stellen Parkflächen auszuweisen, da die Autofahrer dann automatisch langsamer fahren würden.

Daraufhin antwortet Frau Woll, Verwaltung, dass dann auch die Anwohner auf der Straße parken müssten. Deshalb würden die Anlieger davon Abstand halten.

Herr Seger, CDU, bittet darum, ordentliche Parkflächen auszuweisen.

Der Bürgermeister weist auf eine Beschwerde eines Radfahrers hin, der ihm eine „bitterböse“ Antwort auf seine E-Mail geschrieben habe.

Frau Woll, Verwaltung, weist darauf hin, dass sie bereits ein Angebot für die Griesborner Straße angefordert habe.

Der Bürgermeister ergänzt, dass dort manche Anwohner sehr rührig seien.

Herr Becker, FWGE, fragt nach, welche Erkenntnisse man durch die Messungen des Blitzpanzers gewonnen habe. Des Weiteren bittet er die Verwaltung um Überprüfung, ob man bei dem Autohändler im Kapellenweg Parkflächen ausweisen könne.

Der Bürgermeister antwortet zu Frage zwei von Herrn Becker, dass es sich hier um einen neuralgischen Punkt handele, aber man sich einer gewissen „Ohnmacht“ gegenübersehe.

Zu Frage eins führt der Bürgermeister aus, dass die Höchstgeschwindigkeit bei der Messung bei 45 km/h gelegen habe.

Herr Becker, FWGE, fragt weiterhin, ob es möglich sei, einen kleineren Blitzpanzer anzuschaffen oder etwas ähnliches, damit dieses Gerät für die Autofahrer nicht direkt sichtbar sei.

Der Bürgermeister antwortet, dass der Rat dann einen Vorschlag machen könne, wie man ein solches Gerät finanzieren solle bzw. wie man es personell umsetzen könne.

Frau Schmidt, SPD, fragt nach, wie der Sachstand bei der Direktorenvilla sei und wann es dort weitergehe.

Der Bürgermeister antwortet, dass der Eigentümer mit Klage gegen den Bebauungsplan gedroht habe. Seitdem habe die Verwaltung nichts mehr gehört.

Herr Bickelmann, B90/Grüne, bezieht sich auf die durchgeführten Verkehrskontrollen und merkt an, dass die Verwaltung den Verkehr nicht genügend kontrollieren würde.

Der Bürgermeister antwortet daraufhin, dass der Rat die Verwaltung dann doch bitte mit mehr Personal ausstatten solle, damit man dieser Tätigkeit regelmäßig nachgehen könne.

Des Weiteren hebt er hervor, dass die Verwaltung die Verkehrssituation in der Straße Am Güterbahnhof mittlerweile im Griff habe.

Herr Herrmann, FWGE, weist darauf hin, dass oberhalb seines Grundstückes im Schäferweg anscheinend jemand gegen die Gabione gefahren sei und fragt nach, ob man diese evtl. entfernen könne.

Der Bürgermeister bietet an, dass der Bauhof die Gabione wieder ordnungsgemäß hinstellen könne.

Herr Herrmann, FWGE, bittet darum, die Gabione so hinzustellen, dass er dahinter noch saubermachen könne.

Der Bürgermeister sagt zu, diese Information an den Bauhof weiterzuleiten.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, beendet der Bürgermeister den öffentlichen Teil der Sitzung und leitet zum nichtöffentlichen Teil über.