A) Öffentlicher Teil
| TOP 1: | Genehmigung der Niederschrift der 2. Sitzung des Gemeinderates vom 10.10.2024 |
Der Bürgermeister teilt mit, dass die Niederschrift über die 2. Sitzung des Gemeinderates vom 10.10.2024 den Ratsmitgliedern über die Dipolis-app am 17.12.2024 zur Verfügung gestellt worden sei.
Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
Gegen die Niederschrift über die 2. Sitzung des Gemeinderates vom 10.10.2024 werden keine Einwände erhoben.Die Niederschrift ist somit angenommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| TOP 2: | Wahl eines besonderen Vorsitzenden (AW) |
Der Bürgermeister informiert, dass gemäß § 25e der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) in Verbindung mit § 99 KSVG und § 42 Abs. 3 KSVG aus der Mitte des Ausschusses bzw. Gemeinderates für die Feststellung der Jahresrechnung 2022 und 2023 des Abwasserwerkes ein besonderer Vorsitzender zu bestellen sei. Hierzu bitte er um Vorschläge.
Herr Greff, CDU, schlägt Nikolas Seger, CDU, vor.
Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat bestellt Nikolas Seger, CDU, zum besonderen Vorsitzenden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| TOP 3: | Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2022 einschließlich des Lageberichts zum 31.12.2022 des Abwasserwerkes der Gemeinde Ensdorf |
Herr Seger, CDU, verweist auf die beiden einstimmigen Beschlüsse aus dem vorberatenden Finanzausschuss zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2022 des Abwasserwerkes der Gemeinde Ensdorf sei zur Prüfung dem Wirtschaftsprüfer Markus Hafner vorgelegt worden. Herr Hafner habe den Bericht im vorberatenden Werksausschuss erläutert. Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat beschließt wie folgt:
1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 des Abwasserwerkes der Gemeinde Ensdorf wird in Aktiva und Passiva der Bilanz mit Euro 11.897.824,12 festgestellt.
2. Die Gewinn- u. Verlustrechnung zum 31.12.2022 wird mit Erträgen in Höhe von Euro 1.117.052,89 und Aufwendungen von Euro 1.342.334,57 festgestellt. Der hieraus resultierende Jahresverlust beträgt Euro 225.281,68.
3. Der ausgewiesene Jahresverlust in Höhe von Euro 225.281,68 vermindert den Gewinnvortrag in Höhe von Euro 568.146,18 auf Euro 342.864,50.
Die allgemeine Rücklage weist dann einen Betrag in Höhe von Euro 5.037.082,06 auf. Der Gewinnvortrag wird auf die neue Rechnung 2023 vorgetragen.
Abstimmungsergebnis zu 1-3: einstimmig
4. Dem Werkleiter Jörg Wilhelmy wird Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis zu 4: einstimmig
| TOP 4: | Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2023 einschließlich des Lageberichts zum 31.12.2023 des Abwasserwerkes der Gemeinde Ensdorf |
Herr Seger, CDU, teilt mit, dass der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2023 des Abwasserwerkes der Gemeinde Ensdorf zur Prüfung dem Wirtschaftsprüfer Markus Hafner vorgelegt worden. Herr Hafner habe den Bericht im vorberatenden Werksausschuss erläutert.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat beschließt wie folgt:
1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 des Abwasserwerkes der Gemeinde Ensdorf wird in Aktiva und Passiva der Bilanz mit Euro 12.102.091,59 festgestellt.
2. Die Gewinn-u. Verlustrechnung zum 31.12.2023 wird mit Erträgen in Höhe von Euro 1.320.686,88 und Aufwendungen von Euro 1.316.402,24 festgestellt. Der hieraus resultierende Jahresgewinn beträgt Euro 4.284,64.
3. Der ausgewiesene Jahresgewinn in Höhe von Euro 4.284,64 erhöht den Gewinnvortrag in Höhe von Euro 342.864,50 auf Euro 347.149,14. Die allgemeine Rücklage weist dann einen Betrag in Höhe von Euro 5.041.366,70 auf. Der Gewinnvortrag wird auf die neue Rechnung 2024 vorgetragen.
Abstimmungsergebnis 1-3: einstimmig
4. Dem Werkleiter Jörg Wilhelmy wird Entlastung erteilt
Abstimmungsergebnis zu 4: einstimmig
| TOP 5: | Wirtschaftsplan EGO Saar 2025 |
Der Bürgermeister verweist auf den Diskussionsverlauf im vorberatenden Finanzausschuss.
Herr Bickelmann, Grüne/Linke, trägt zum Thema vor:
eGoSaar Wirtschaftsplan 2025
„In seinen Regionalforen zum Wirtschaftsplan 2025 stellte der eGoSaar wie in den vergangenen Jahren einen bunten Strauß teilweise sehr anspruchsvoller und langlaufender Projekte vor.
Auf der einen Seite stehen positiv wahrgenommene Projekte wie Beratungen und Dienstleitungen zum eigenwirtschaftlich und geförderten Breitband- und Mobilfunknetzausbaus oder die Auswahl und Einführung bewährter Fachverfahren (z. B. Behördenpostfach), mit geringem Integrationsaufwand in eine Verwaltung.
Auf der anderen Seite stehen langwidrige Digitalisierungsvorhaben (z. B. Online-Zugangsgesetz) mit hohen Anforderungen an Prozess- und Softwareintegration, die häufig zu Unzufriedenheit unter den Mitgliedern führen.
Ursache sind nach unserer Einschätzung als Ergebnis der diesjährigen Regionalforen:
| • | die unterschiedliche Ausgangslage in den einzelnen Landkreisen und Kommunen, so dass sich die mühsam erarbeiteten Erkenntnisse aus den Pilotprojekten nicht so einfach übertragen lassen. |
| • | dass vielen Mitgliedern keine ausreichenden Ressourcen zur Verfügung stehen, also auch auf eine hochwertige Beratung und Betreuung angewiesen sind. |
Um Pannen wie in bei der vergangenen Kommunal-und Europawahl vorzubeugen, kooperiert der eGoSaar inzwischen mit einem Rechenzentrum im Saarland. Dies ist nicht über den Tellerrand hinausgeschaut. Die kommunalen Verwaltungen benötigen nicht nur punktuelle Beratung, sondern auch speziell für zunehmende Cloud-Lösungen ein professionelles Service Application Management, also eine kompetente Betreuung über den ganzen Lebenszyklus eines IT-Systems. Es ist für uns keine Strategie erkennbar, wie der eGoSaar bei den Verwaltungsspitzen Vertrauen aufbauen will, so dass sie ihre Systeme und Daten dem eGoSaar anzuvertrauen. Die im Wirtschaftsplan beschlossenen Maßnahmen bestehen aus einer 6%-prozentigen Anhebung der Mitgliedsbeiträge und bis auf weiteres die noch offenen Stellen nicht zu besetzten. Reicht dies aus? Nein, dies ist für uns der falsche Weg. Der eGoSaar hat in erster Linie kein Kosten- sondern ein Qualitätsproblem gemessen an seinen anspruchsvollen Aufgaben.
Entweder ist dem eGoSaar nach dem Prinzip Hoffnung weiter zu vertrauen, dass er und seine Mitglieder aus den Pilotprojekten eine Lernkurve durchlaufen oder er führt wie andere offensichtlich erfolgreichere Bundesländer einen grundlegenden Strategiewechsel durch.
Baden-Württemberg oder Hessen konsolidieren ihre IT- Angebote in großen kommunalen IT-Dienstleistungsunternehmen mit einem umfassenden, aber standardisierten Produkt- und Dienstleistungsportfolio, getrennt nach großen und kleinen Mitgliedern. Darin enthalten sind auch Software-Entwicklung und -integration sowie ein leistungsfähiger Rechenzentrumsbetrieb. Diese Angebote erhöhen die Beratungsqualität und senken die operativen Kosten.
Dazu sollte der eGoSaar eine strategische Partnerschaft einem leistungsstarken kommunalen Dienstleister suchen. Unsere Fraktion sieht den eGoSaar strategisch in einer Sackgasse und fordert den genannten Strategiewechsel ein. Daher lehnen wir den Wirtschaftsplan ab.“
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat genehmigt die Zustimmung des Bürgermeisters zum Wirtschaftsplan 2025 des eGo Saar.
Abstimmungsergebnis:
ja 18 (CDU, SPD, FWGE e.V.)
nein 1 (Grüne/Linke)
| TOP 6: | Widmung von Straßen |
Der Bürgermeister nimmt Bezug auf die vorberatende Bauausschusssitzung. In dieser sei ausgiebig über das Thema berichtet und Sachstandsbericht von Seiten der Verwaltung gegeben worden.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat beschließt die Allgemeinverfügung zur Widmung verschiedener Straßen anhand der Beschlussempfehlung des Fachausschusses in vorgelegter Form und deren Bekanntmachung im amtlichen Mitteilungsblatt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| TOP 7: | Mitteilungen und Anfragen |
Es liegen von Seiten des Gemeinderates keine Anfragen vor.
Ehrenämter
Der Bürgermeister informiert über den Sachstand der 3 ausgeschriebenen Stellen für ehrenamtliche Zwecke. Die Zahl der Bewerber sei „überschaubar“. Für die beiden Ämter des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen und des Beauftragten für Senioren liege jeweils eine Bewerbung vor, für das Amt des Integrationsbeauftragten würden 2 Bewerbungen vorliegen. Er fragt nach, in welcher Form die Vorstellung der Bewerber erfolgen solle.
1. Persönliche Vorstellung der betreffenden Personen im Finanzausschuss oder Gemeinderat
2. Sollen Vorstellungsgespräche wie bei üblichen Einstellungen stattfinden?
3. Ist die reine Papierlage ausreichend?
Er erklärt weiter, dass der Gemeinderat den Integrationsbeauftragten ernenne, wohingegen der Seniorenbeauftragte per Gesetz gewählt werden müsse. Den Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen bestelle ebenfalls der Gemeinderat. Der Bürgermeister werde im nichtöffentlichen Teil die Namen der Bewerber bekannt geben.
Herr Lauer, SPD, schlägt die gleiche Vorgehensweise wie in der Vergangenheit vor. Hier sei die reine Papierform ohne Bewerbungsverfahren ausreichend gewesen.
Herr Herrmann, FWGE e.V., schließt sich Herrn Lauer, SPD, an; die reine Papierform sei ausreichend.
Herr Seger, CDU, äußert, dass die Papierform bei jeweils einem Bewerber (Senioren- und Behindertenbeauftragter) ausreichend sei. Bei den beiden Bewerbern um das Amt des Integrationsbeauftragten präferiere seine Fraktion die persönliche Vorstellung der Bewerber.
Herr Bickelmann, Grüne/Linke, unterstützt die Sichtweise von Herrn Seger, CDU.
Der Bürgermeister sagt die Einladung der beiden Interessentinnen für das Ehrenamt als Integrationsbeauftragte/r für die nächste Sitzung des Finanzausschusses zu.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Der Bürgermeister verabschiedet Herrn Straßel, Saarbrücker Zeitung, und beendet den öffentlichen Teil.