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Neues aus Ensdorf
Ausgabe 31/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Ensdorf für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. I S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.11.2025 (Amtsbl. I S. 1086), hat der Gemeinderat am 02.04.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird festgesetzt

1.

im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

15.113.960 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

16.645.420 EUR

im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf

-1.531.460 EUR

2.

im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

3.109.040 EUR

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

3.808.770 EUR

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf

-699.730 EUR

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

2.352.700 EUR

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

571.990 EUR

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf

1.780.710 EUR

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf

699.730 EUR

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf

 4.500.000 EUR

§ 5

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt

auf 1.531.460 EUR.

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)

370 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) bebaute

und unbebaute Grundstücke

630 v. H.

​​

2.

Gewerbesteuer

440 v. H.

§ 7

Es gilt der vom Gemeinderat am 02.04.2026 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Im gegebenen Fall:

Es gilt der vom Gemeinderat am 02.04.2026 beschlossene Haushaltssanierungsplan bzw. Sanierungshaushalt.

Nachrichtlich:

Die Hebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Ensdorf sind durch Hebesatzung vom 03.04.2025 für die Haushaltsjahre ab 2025 ff. festgesetzt.

Ensdorf den 03.04.2026

 (Siegel)

Bürgermeister/in

Bekanntmachung des Haushaltes 2026

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Jahr 2026 wird hiermit öffentlich bekanntgegeben.

Die Genehmigung des Landesverwaltungsamtes Saarland - Kommunalaufsicht - für das Haushaltsjahr 2026 hat folgenden Wortlaut:

Genehmigung

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2026 der Gemeinde Ensdorf genehmige ich gem. § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetztes (KSVG)

den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von

699.730,- €

St. Ingbert, 01.07.2026
Im Auftrag
gez. Niko Markatos  (Siegel)

Auslegung des Haushaltsplanes 2026

Der Haushaltsplan der Gemeinde Ensdorf für das Haushaltsjahr 2026 liegt zur Einsichtnahme vom 03. August bis einschließlich 10.August 2026 im Rathaus Ensdorf, Erdgeschoss Zimmer 108, während den Dienststunden öffentlich aus.

Um terminliche Voranmeldung unter der Tel. 06831-504-120 wird gebeten.

Ensdorf, den 27.07.2026
gez. Jörg Wilhelmy
Bürgermeister

Für vorstehend bekannt gemachte Satzung gilt folgendes:

Nach § 12 Abs. 6 Satz 1 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.11.2025 (Amtsbl. I S. 1086) wird auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Ensdorf, den 27.07.2026
gez. Jörg Wilhelmy
Bürgermeister