Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. I S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.11.2025 (Amtsbl. I S. 1086), hat der Gemeinderat am 02.04.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird festgesetzt
| 1. | im Ergebnishaushalt mit | |
| | dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 15.113.960 EUR |
| | dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 16.645.420 EUR |
| | im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf | -1.531.460 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt mit | |
| | den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 3.109.040 EUR |
| | den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 3.808.770 EUR |
| | dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf | -699.730 EUR |
| | den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 2.352.700 EUR |
| | den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 571.990 EUR |
| | dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.780.710 EUR |
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf
699.730 EUR
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf
4.500.000 EUR
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt
auf 1.531.460 EUR.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
| | a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 370 v. H. |
| b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) bebaute und unbebaute Grundstücke | 630 v. H. | |
| | | |
| 2. | Gewerbesteuer | 440 v. H. |
Es gilt der vom Gemeinderat am 02.04.2026 beschlossene Stellenplan.
Im gegebenen Fall:
Es gilt der vom Gemeinderat am 02.04.2026 beschlossene Haushaltssanierungsplan bzw. Sanierungshaushalt.
Nachrichtlich:
Die Hebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Ensdorf sind durch Hebesatzung vom 03.04.2025 für die Haushaltsjahre ab 2025 ff. festgesetzt.
Ensdorf den 03.04.2026
(Siegel)
Bürgermeister/in
Bekanntmachung des Haushaltes 2026
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Jahr 2026 wird hiermit öffentlich bekanntgegeben.
Die Genehmigung des Landesverwaltungsamtes Saarland - Kommunalaufsicht - für das Haushaltsjahr 2026 hat folgenden Wortlaut:
Genehmigung
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2026 der Gemeinde Ensdorf genehmige ich gem. § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetztes (KSVG)
den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von
699.730,- €
Auslegung des Haushaltsplanes 2026
Der Haushaltsplan der Gemeinde Ensdorf für das Haushaltsjahr 2026 liegt zur Einsichtnahme vom 03. August bis einschließlich 10.August 2026 im Rathaus Ensdorf, Erdgeschoss Zimmer 108, während den Dienststunden öffentlich aus.
Um terminliche Voranmeldung unter der Tel. 06831-504-120 wird gebeten.
Für vorstehend bekannt gemachte Satzung gilt folgendes:
Nach § 12 Abs. 6 Satz 1 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.11.2025 (Amtsbl. I S. 1086) wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.