Titel Logo
Neues aus Ensdorf
Ausgabe 32/2022
Amtliche Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Parken in engen Straßen

Falschparker sind für alle lästig: für andere Verkehrsteilnehmer, für Ordnungsdienste, für Fahrradfahrer. Aber vor allem gefährden sie massiv Einsätze von Feuerwehr und Rettungsdienst, riskieren damit schlichtweg Menschenleben. Warum? Löschfahrzeuge und Drehleitern kommen nicht durch zugeparkte Straßen bis zum Einsatzort, Drehleitern können als Rettungsmittel nicht vor dem Brandobjekt platziert werden, Hydranten werden zugeparkt - es gibt da unzählige Erklärungen.

Bei Einsatzfahrten oder auch bei Übungen kommt es immer wieder vor, dass die Feuerwehr mit ihren Feuerwehrfahrzeugen "steckenbleibt". Die Ursache ist oft, dass Fahrzeuge bei engen Straßen "gedankenlos" geparkt werden. Teilweise werden die Autos auch wechselseitig abgestellt, sodass es auch dort für die LKW´s kein Durchkommen mehr gibt.

Es gibt in der Straßenverkehrsordnung hierzu eindeutige Vorschrift:

Nach § 12 (1) StVO ist das Halten an engen und unübersichtlichen Stellen unzulässig.

Eng ist eine Straße, wenn neben dem haltenden Fahrzeug der zur Durchfahrt frei bleibende Raum nicht mindestens 3 Meter beträgt. Ist die Durchfahrbreite von mindestens 3 Meter durch das haltende Fahrzeug nicht gegeben, dann darf an dieser engen Stelle nicht geparkt, auch nicht kurzzeitig gehalten werden.

Wertvolle Zeit geht den Einsatzkräften verloren, wenn sie sich erst mühsam (Zentimeter für Zentimeter) den Weg suchen müssen oder gar Umwege nötig werden. Fehlende Zeit, in der ein Feuer nicht gelöscht werden kann oder Menschenleben in Gefahr sind.

Parken Sie also Engstellen bitte nicht zu. Fahrzeuge sollten in engen Straßen immer versetzt geparkt werden und lassen Sie genügend Platz für LKW´s. Lieber das Auto etwas weiter weg abstellen und einige Meter zu Fuß zurück zur Wohnung/zum Haus gehen.

Bedenken Sie: Der nächste Rettungseinsatz könnte bei Ihnen sein!