I. Einwohnerfragestunde
Der Bürgermeister eröffnet die Einwohnerfragestunde.
Herr Lay, stellt fest, dass in den Medien immer öfter über eine „Kommunale Wärmeplanung“ berichtet werde. Er wolle wissen, was hierunter verstanden werde.
Der Bürgermeister verweist auf eine noch zu erstellende Verwaltungsvorlage für die nächste Bauausschusssitzung. Jede Diskussion um das neue Heizungsgesetz sei nun an das Vorhandensein einer kommunalen Wärmeplanung geknüpft. Er gibt die Auskunft, dass die Gemeinde Ensdorf, welche kleiner als 10.000 Einwohner sei, bislang immer noch von der Erstellung „Kommunale Wärmeplanung“ befreit sei. Dennoch strebe er eine solche Wärmeplanung im Verbund gemeinsam mit den Gemeinden Bous und Schwalbach im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit unter technischer Begleitung durch die GWBS an. Mehr wolle er zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht mitteilen. Er wiederholt, dass das Thema in der nächsten Bauausschusssitzung behandelt werde.
Frau Böhnlein aus der Griesborner Straße fragt bei nach, warum der neue Besitzer des Anwesens der Direktorenvilla berechtigt gewesen sei, solch einen Kahlschlag vorzunehmen. Sämtliche Bäume und Sträucher seien gefällt worden - u. a. auch ein alter Baum mit einem Stammdurchmesser von 1,80 m. Sie bemängelt, dass Ensdorf nicht „grün“ werde, sondern „grün“ verhindere. Hierdurch sei auch der Wert ihres Grundstücks gemindert worden.
Frau Böhnlein teilt mit, dass sie ihre Frage an die Fraktionen richte.
Frau Schmitt, SPD, stellt fest, dass die SPD-Fraktion komplett gegen diesen Kahlschlag gewesen sei. Die Fraktion habe die Bäume erhalten wollen und einen anderen Bebauungsplan für dieses Gebiet bevorzugt. Sie bedauert diesen Kahlschlag.
Herr Greff, CDU, teilt mit, dass niemand in diesem Saal diesen Kahlschlag gewollt habe. Der Gemeinderat habe einen neuen Bebauungsplan, welcher auf dieser Tagesordnung stehe, erstellt. Dieser sollte genau mit dem Ziel, dass die Gemeinde die Hoheit über das Tun und Handeln auf diesem Anwesen besitze, beschlossen werden. Vor dem Hintergrund einzuhaltender Fristen und Verfahren habe dieser Plan nicht schnell genug umgesetzt werden können. In einer vorgenommenen Veränderungssperre sei der Aspekt des Kahlschlags nicht aufgeführt gewesen. Auch er und seine Fraktion bedauern diese Rodung.
Herr Wilhelm, B90/Die Grünen, äußert, dass gerade seine Fraktion auch nicht begeistert gewesen sei. Im Vorfeld habe B90/Die Grünen bereits lange gewarnt, dass solch eine Maßnahme vorgenommen werden könne. Er schließt sich den Ausführungen seines Vorredners Herrn Greff, CDU, an und teilt das Bedauern seiner Fraktion mit.
Frau Böhnlein merkt an, dass der neue Eigentümer aufgefordert werden müsse, wieder aufzuforsten.
Der Bürgermeister bestätigt die Ausführung von Herrn Greff, CDU, dass ein Bebauungsplanverfahren einen gewissen formalen Zwang habe. Bedingt durch eine fehlende Baumschutzsatzung - wohlweislich auch als Meinung von Verwaltung und Gemeinderat - bestünden keine Sanktionsmöglichkeiten. Der Eigentümer sei leider einfach schneller gewesen und habe Fakten geschaffen. Abschließend bedauert auch der Bürgermeister diesen Zustand.
Er verstehe die Sorge von Frau Böhnlein, dass sie einen Wertverlust ihres Anwesens befürchte. Er glaube aber, dass mit den unter Tagesordnungspunkt 5 getroffenen Regelungen, auch eine ansprechende Umgebung für diesen Bereich gefunden werde.
Frau Böhnlein befürchtet, dass auf dem Grundstück nun Hochhäuser gebaut würden.
Der Bürgermeister erklärt, dass der Gemeinderat mit dem zu beschließenden Bebauungsplan die Weichen stelle, welche Möglichkeiten der Investor habe und welche gerade nicht.
Herr Lungwitz stellt fest, dass er bereits in der Bürgermeistersprechstunde sein Anliegen vorgetragen habe. Er habe zum damaligen Zeitpunkt die fehlende Bank im Bereich der Haltestelle am Edeka Markt moniert. Er sei erstaunt, dass in diesem Bereich noch immer keine Bank stehe. Dies sei für Menschen mit Einkäufen sehr beschwerlich, wenn keine Sitzgelegenheit vorhanden sei. Die eigentlich hierfür vorgesehene Bank der Arbeiter Wohlfahrt sei zwischenzeitlich im Bereich des Friedhofs aufgestellt worden.
Der Bürgermeister antwortet, dass seiner Meinung nach doch zwischenzeitlich im Rahmen des Bushaltestellenprogramms eine Sitzgelegenheit in der überdachten Bushaltestelle angebracht worden sei und eine weitere neben der Haltestelle nicht nötig sei.
Frau Woll, Verwaltung, ergänzt, dass die angedachte Sitzgelegenheit der AWO im Bereich des Friedhofs nur deshalb aufgestellt worden sei, weil an dieser Haltestelle überhaupt keine Bank vorhanden sei.
Herr Rust, SPD, merkt an, dass Herr Lungwitz mit diesem Anliegen an ihn herangetreten sei. Er vertrete auch die Auffassung, dass eine Sitzgelegenheit in der überdachten Haltestelle ausreichend sei und nicht noch eine weitere neben der Haltestelle nötig sei.
Dieser Ansicht schließen sich alle Ratsmitglieder an.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, beendet der Bürgermeister die Einwohnerfragestunde.
II. Sitzung des Gemeinderates
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Damen und Herren des Gemeinderates. Er stellt fest, dass fristgerecht und ordnungsgemäß eingeladen worden und die Beschlussfähigkeit gegeben sei.
Verlauf der Sitzung
A) Öffentlicher Teil
TOP 1: Genehmigung der Niederschrift der 25. Sitzung des Gemeinderates vom 09.02.2023
Der Bürgermeister informiert, dass die Niederschrift über die 25. Sitzung des Gemeinderates vom 09.02.2023 den Ratsmitgliedern über die Dipolis-app am 08.05.2023 zur Verfügung gestellt worden sei.
Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
Gegen die Niederschrift über die 25. Sitzung des Gemeinderates vom 09.02.2023 werden keine Einwände erhoben.Die Niederschrift ist somit angenommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 2: Genehmigung der Niederschrift der 26. Sitzung des Gemeinderates vom 30.03.2023
Der Bürgermeister stellt fest, dass die Niederschrift über die 26. Sitzung des Gemeinderates vom 30.03.2023 den Ratsmitgliedern über die Dipolis-app am 31.05.2023 zur Verfügung gestellt worden sei.
Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
Gegen die Niederschrift über die 26. Sitzung des Gemeinderates vom 30.03.2023 werden keine Einwände erhoben.Die Niederschrift ist somit angenommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 3: Bebauungsplanverfahren
1. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie-, Energie- und Ressourcenzentrum Ensdorf - Teilfläche 1“, hier: Abwägung
Der Bürgermeister erklärt, dass sich aus den Festsetzungen des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplans im südlichen Bereich des Industrie-, Energie- und Ressourcenzentrum Ensdorf eine Einschränkung für die geplante industrielle-/gewerbliche Nutzung ergebe. Der vorhandene Gleisbogen schränke die effiziente und wirtschaftliche Bebauung der Flächen ein. Im Rahmen der vorliegenden Planung würden ebenfalls die notwendigen Voraussetzungen für die Erweiterung der vorhandenen Umspannanlage geschaffen.
Der Bürgermeister begrüßt zu dem Tagesordnungspunkt (TOP) Frau Kunz, Frau Ametoglou und Herrn Rexer von der Strukturholding Saar bzw. dem Büro Agsta Umwelt GmbH.
Frau Kunz, Strukturholding Saar, bestätigt, dass aufgrund des Wegfalls der Gleistrassen ein erstes Änderungsverfahren notwendig geworden sei. Hierdurch werde es u. a. auch andere Höhen und andere Lärmkontigentierungen geben. Insgesamt habe die Südfläche noch einmal auf das Projekt „Wolfspeed“ und deren Belange ausgerichtet werden müssen. Frau Kunz zeigt sich sehr erfreut, dass die formale Offenlegung nun habe so schnell erfolgen können. Auch die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen der Behörden konnten sehr schnell abgearbeitet werden. Sie lobt das schnelle Verfahren und erläutert weitere Details anhand einer Power Point Präsentation.
Herr Rexer, Agsta, gibt mittels einer Planzeichnung weitere Auskünfte zu dem Verfahren und zeigt den überplanten Bereich. Wie bereits von Frau Kunz angesprochen, sei ein wesentlicher Punkt die Umladestation der Fa. Amprion. Seinem Kenntnisstand nach habe Amprion bereits die Genehmigung von Seiten des Eisenbahnbundesamtes erhalten. Er gibt weitere Auskünfte zu dem bereits offen gelegten Plan und dem aktuellen Stand. Er lobt die schnelle Reaktion des LuA, Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Fachbereich Emissionsschutz, welches in enger Abstimmung mit dem TÜV ein Lärmgutachten kurzfristig aktualisiert habe. Weiter weist er auf die Bereiche außerhalb der zu bebauenden Fläche nördlich des Kraftwerkes hin - ehemaliges Kohlelager. In diesem Bereich behalte die Synopse ihren rechtlichen Ist-Zustand. Lärmkontingente und Artenschutzmaßnamen blieben von dieser aktuellen Änderung unberührt. Er erläutert weitere Details zu dem Rückbau des Kraftwerkes. Die Auflagen seien an die VSE weitergeleitet worden und er gehe davon aus, dass der Rückbau des Kraftwerkes demnächst erfolgen könne. In Bezug auf das Thema Niederschlagswasser bestehe die Möglichkeit, dieses in den neuen Bachlauf des Schwalbachs einzuleiten und damit auch Wasser in das Naturschutzgebiet einzuleiten. Ziel sei es, dieses Gebiet stärker zu vernässen, um für die dort lebenden Arten einen besseren Lebensraum zu schaffen. Des Weiteren werde auch das Wasser über den alten Bachlauf - zwischen Hochwasserdamm und Saaraue - in Richtung Saar abgeführt werden.
Er verweist weiter auf die ausführlichen Erläuterungen der Deutschen Bahn (DB) für den Bereich Staubemission bezüglich der Umladestation von Amprion. Die Technischen Werke Ensdorf (TWE) hätten darum gebeten, die Trinkwasserversorgung bei der Erschließung der Maßnahme zu berücksichtigen. Herr Rexer weist auf einen Ortstermin mit dem Landesdenkmalamt hin - dieses werde im Rahmen der Erdarbeiten eingebunden.
Darüber hinaus gibt er noch ergänzende Informationen zu dem VSE-Verteilnetz. Diese plane zukünftig das Verlegen von zusätzlichen Leitungen. Abschließend führt er weitere Erläuterungen zu dem Umgang mit den dort kartierten Eidechsen aus.
Der Bürgermeister bedankt sich bei Frau Kunz und Herrn Rexer für die gemachten Ausführungen. Die Synopse der Einlassung der Träger öffentlicher Belange über die Seiten 37 bis 81 der Verwaltungsvorlage zeige, was bei einem Bebauungsverfahren in dieser Größenordnung alles zu beachten sei. Herr Rexer habe die einzelnen Punkte schlagwortartig zusammengestellt und erläutert.
Herr Seger, CDU, fragt bezüglich der Umladestation nach, ob diese später nur noch für das Umspannwerk nutzbar sein werde oder ob der Rest des Gebietes auch weiterhin über die Schiene angeschlossen sei.
Frau Kunz antwortet, dass die Umladestation weitestgehend für Amprion bzw. für Trafoanlandungen der VSE vorgesehen sei. Es bestehe die Möglichkeit, diese Gleistrasse, welche aus dem normalen Gleis Saarbrücken-Saarlouis-Trier ausschere, nochmal nach Süden hin zu verlängern. Wolfspeed habe jedoch keinen Bedarf, Schienentransporte zu nutzen. Insofern werde diese Verladestelle fast zu 100 % nur von Amprion genutzt werden.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass es hoffentlich nur sehr selten vorkomme, dass ein mehrere 100 t schwerer Transformator angelandet werden müsse. Er wiederholt vor der Abstimmung, dass im Rahmen der Abwägung die S. 37 bis 81 entsprechend zu beachten seien.
Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorhanden sind, wird folgender Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat beschließt:
Die im Rahmen des Verfahrens vorgebrachten und soweit abwägungsbeachtlich in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbarkommunen werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend des Beschlussvorschlags beschieden. Der vorliegende Beschluss beinhaltet die Teilabwägung zu den der Synopse zu entnehmenden Belangen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 4: Bebauungsplanverfahren
1. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie-, Energie- und Ressourcenzentrum Ensdorf - Teilfläche 1“, hier: Satzung
Der Bürgermeister nimmt Bezug auf die in der Vorlage gemachten Erläuterungen.
Nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, wird folgender Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat beschließt:
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie-, Energie- und Ressourcenzentrum Ensdorf - Teilfläche 1“, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textteil (Teil B) und Begründung, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der jetzt vorliegenden Form als Satzung beschlossen.Die Verwaltung wird beauftragt den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Bürgermeister teilt ergänzend mit, dass die Europäische Union (EU) in Brüssel die Gelder für das Projekt „Wolfspeed“ vor einer Woche bewilligt habe. Das Projekt könne nun mit 2/3 der bezuschussungsfähigen Kosten des Bundes als auch den Mitteln des Transformationsfonds des Saarlandes subventioniert werden. Er gibt weitere Auskünfte zum Thema Brandschutz und konstatiert, dass ein solcher Bauantrag hochkomplex sei. Auf Seiten des Landkreises sei extra ein Team für die Bearbeitung des Bauantrags zusammengestellt worden. Er bedankt sich bei Frau Ametoglou, Frau Kunz und Herrn Rexer und verabschiedet diese.
Auf Nachfrage von Frau Schmitt, SPD, ob es Informationen gebe, wann der Kühlturm gesprengt werde, antwortet der Bürgermeister, dass er in der kommenden Woche einen Termin mit dem Direktor des Kraftwerks Dr. Blug habe. Weiterhin wolle er noch einen Vororttermin für die Gemeinderatsmitglieder organisieren. In der nächsten Bauausschusssitzung werde er Details hierzu bekannt geben.
TOP 5: Bebauungsplan "Viertel zwischen Provinzialstraße, Griesborner Straße und Kapellenweg, ehemalige Direktorenvillen"
I. Anpassung des Geltungsbereiches
II. Billigung des überarbeiteten Entwurfs
III. Erneute öffentliche Auslegung
IV. Erneute parallele Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden
Der Bürgermeister stellt fest, dass aufgrund der vorgebrachten Einwendungen und Einlassungen die Grundzüge der Planung verändert worden seien. Es sei darüber hinaus auch notwendig gewesen, den Geltungsbereich des B-Plans (Bebauungsplan) noch einmal ein Stück weit anzupassen, da die Häuser entlang des Kappellenweges, welche ursprünglich innerhalb des Geltungsbereiches gelegen seien, dort nicht hineingehörten. Für diesen Bereich gebe es einen eigenen B-Plan. Er verweist auf weitere Details in der Vorlage.
Frau Müller, Kernplan, erläutert den Ratsmitgliedern anhand einer Power Point Präsentation die Details zu dem Tagesordnungspunkt. Sie weist darauf hin, dass dieses Thema bereits mehrfach beraten worden sei. Die Präsentation ist dem Protokoll in der Anlage beigefügt.
Der Bürgermeister erteilt die Auskunft, dass mit der hoffentlich heutigen Beschlussfassung keine Gefahr bestehe, dass die erneute Offenlegung in den Sommerferien vorgenommen werde, in denen die Verwaltung am Nachmittag für den Publikumsverkehr geschlossen sei. Frau Müller, Kernplan, habe sehr überzeugend dargestellt, wie auf die unterschiedlichen Einlassungen der Träger öffentlicher Belange reagiert worden sei. Ausdrücklich verweist er auf die Synopse in der Verwaltungsvorlage Seite 287-305. Der Bürgermeister nimmt kurz Bezug auf die Einwohnerfragestunde. Er gibt den Hinweis, dass Gemeinderat und Verwaltung gerade dafür sorgen wollen, festzulegen, was im Geltungsbereich des Bebauungsplans möglich sei, aber auch was gerade nicht gewollt sei.
Herr Seger, CDU, nimmt Bezug auf ein Bürgeranliegen.
Es sei erklärt worden, dass grundsätzlich die Garage dort stehen und diese auch eine andere Dachform bekommen dürfe. Hauptanliegen des Bürgers sei eine Aufstockung der Garage. Dieses Anliegen habe der Bürger schon einmal genehmigt bekommen. Werde der jetzige B-Plan beschlossen, werde jedoch die Aufstockung in dieser Form nicht mehr möglich sein, da die Garage dann außerhalb des Baufensters liege. Herr Seger, CDU, selbst sehe keine Gründe, warum dem Bürger sein Anliegen verwehrt werden solle. Grundlage des Verfahrens sei doch, dass der Rat und die Verwaltung die städtebauliche Situation habe sichern wollen. Den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort solle möglichst wenig zugemutet werden, was das Thema Bebauung an dieser Stelle angehe. Die Bürger*innen sollten nicht dafür bestraft werden, dass ihre Häuser sich in einem Gebiet befänden, in dem etwas Neues entstehe. Das Gesamtverfahren diene dem Zweck, die Bürger*innen eher zu schützen. Warum solle der Rat dem Bürger das Aufstocken der Garage verwehren. Fachlich stelle er die Frage, warum die Baugrenze an der Stelle ende. Wenn das Gebiet weiter nördlich geplant wäre, hätte man diese Baugrenze ja weiter durchgezogen. Er verstehe die Problematik nicht, warum hier eine Anpassung nicht vorgenommen werden könne.
Frau Müller, Kernplan, gibt den Hinweis, dass eine offene Bauweise festgesetzt sei. Dies bedeute, dass die Gebäude mit einem seitlichen Grenzabstand zu errichten seien. In diesem Fall benötige der Bürger in jedem Fall die Genehmigung des Nachbarn. Grundsätzlich sei eine Erweiterung des Baufensters möglich. Dies sei nun Angelegenheit der Verwaltung und des Rates.
Herr Seger, CDU, konstatiert, dass bei Fassen des jetzt vorgesehenen Beschlusses der Gemeinderat eine Bebauung dann im Vorhinein verhindere. Er wiederholt sein Unverständnis. Wenn der Bebauungsplan nicht geändert worden wäre, hätte der Bürger die Problematik nicht.
Der Bürgermeister teilt mit, dass die diesbezügliche Richtung aufgrund des Beschlusses im Bauausschuss im Sinne der Bauordnung eigentlich klar gewesen sei. Er könne die aktuelle Nachfrage des Eigentümers jedoch nachvollziehen und stellt fest, dass es nun Angelegenheit des Gemeinderats sei, den Bebauungsplan zu beschließen.
Herr Greff, CDU, informiert, dass er sich die Situation vor Ort angeschaut und Verständnis für das Anliegen des Bürgers habe. Seine Fraktion beantrage, die vor Jahren bereits getätigte Zusage für das besagte Anwesen aufrecht zu erhalten.
Frau Müller, Kern Plan, erklärt, dass es nicht ausreichend sei nur das Baufenster zu verändern, sondern auch die Bauweise. Sie fragt nach, ob es rein um die Einlassung zu Punkt 14 gehe oder ob auch ein Zugeständnis für den südlichen Nachbarn gelte.
Herr Neyses, B90/Die Grünen, stimmt dem Wortbeitrag von Herrn Greff, CDU, grundsätzlich zu. Er beantragt für eine Rücksprache mit seinen Fraktionskollegen eine kurze Sitzungsunterbrechung.
Frau Woll, Verwaltung, verweist auf die Einlassung des Bürgers, welche der Synopse beigefügt sei.
Die Sitzung wird von 19:55 Uhr bis 20:05 Uhr unterbrochen.
Herr Wilhelm, B90/Die Grünen, teilt für seine Fraktion mit, dass sie sich der Meinung und somit dem Antrag der CDU anschließen würden.
Auf Nachfrage des Bürgermeisters teilen sowohl die SPD-Fraktion als auch Herr Jenal, Partei Die Linke, mit, dass sie dem Antrag der CDU zustimmen.
Herr Becker, FWGE e.V., stellt fest, dass in den Bauausschüssen oft über Baulinien und das Ortsbild diskutiert werde. Es gehe dem besagten Bürger lediglich darum, die Garage an die selbige des Nachbarn anzugleichen. Dies ergebe dann auch ein einheitliches Bild. Seine Fraktion stimme dem Vorhaben zu und schließe sich dem Antrag an.
Herr Seger, CDU, bedankt sich bei den anderen Fraktionen für die Unterstützung des Antrags der CDU und für die Geschlossenheit des Rates. Es sei der CDU-Fraktion in erster Linie darum gegangen, die Bürgerinnen und Bürger, welche in diesem Bereich bereits Häuser im Eigentum hätten, zu schützen und wegen eines neuen Bauvorhabens nicht zu benachteiligen.
Herr Rust, SPD, äußert, dass seine Fraktion bisher dem gesamten Bebauungsplan immer skeptisch gegenübergestanden habe. Die Einlassung und die jetzige Diskussion habe die SPD jedoch dazu erwogen, dem Vorhaben so zuzustimmen.
Verwaltung und Gemeinderat diskutieren die weitere Vorgehensweise.
Der Bürgermeister schlägt vor, dass auf S. 18 in der Synopse die Einlassung unter B 1 Bürger dahingehend geändert werde, das Baufenster in Richtung Norden bis zur Grundstücksgrenze zu erweitern. Die Erweiterung des Baufensters in Richtung Westen werde nicht weiter fortgeführt.
Mit dieser Ergänzung und unter Ergänzung des Punktes 2 des Beschlussvorschlages lässt der Bürgermeister über den TOP abstimmen.
Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat beschließt:
1. Die im Rahmen des Verfahrens vorgebrachten und soweit abwägungsbeachtlich in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden zur Kenntnis genommen und mit Ausnahme des Punktes B1 auf Seite 18 jeweils entsprechend des jeweiligen Beschlussvorschlags beschieden. Entsprechend der Stellungnahme B1 (Bürger 1, Seite 18) wird das Baufenster im Bereich des Gebäudes Griesborner Straße Hs.-Nr. 14 in Richtung Norden bis zur Grundstücksgrenze erweitert. Von einer Erweiterung des Baufensters in westlicher Richtung wird abgesehen.
Der vorliegende Beschluss beinhaltet die Teilabwägung zu den der Synopse zu entnehmenden Belangen.
2. Der Gemeinderat der Gemeinde Ensdorf billigt den vom Büro Kernplan vorgelegten überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes „Viertel zwischen Provinzialstraße, Griesborner Straße und Kapellenweg, ehemalige Direktorenvillen“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung mit folgender Änderung:
Erweiterung des Baufensters im Bereich des Gebäudes Griesborner Straße Hs.-Nr. 14 in Richtung Norden bis zur Grundstücksgrenze.
3. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13a BauGB, § 13 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf des Planes und der Begründung erneut öffentlich auszulegen.
4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die geänderten Planinhalte berührt sein kann, sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 13a BauGB, § 13 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen.
5. Ort und Dauer der Auslegung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit dem Hinweis, dass Äußerungen zu den geänderten Planinhalten während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail vorgebracht werden können, ortsüblich bekanntzumachen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird angemessen verkürzt (2 Wochen).
6. Die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche Auslegung und die parallele Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Bürgermeister informiert, dass die entsprechende Beschlussausfertigung Kernplan zugestellt werde. Er bitte darum, die Änderungen entsprechend einzuarbeiten. Der B-Plan sei nun so beschlossen und der Geltungsbereich geändert. Somit müsse konsequenterweise auch die beschlossene Veränderungssperre vom Geltungsbereich her angepasst werden. Der Bürgermeister bedankt sich bei Frau Müller, Kernplan und verabschiedet diese.
TOP 6: Bebauungsplan "Viertel zwischen Provinzialstraße, Griesborner Straße und Kapellenweg, ehemalige Direktorenvillen"
Veränderungssperre
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat beschließt die Anpassung des Geltungsbereiches der Veränderungssperre entsprechend dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Viertel zwischen Provinzialstraße, Griesborner Straße und Kapellenweg, ehemalige Direktorenvillen“ nach § 14 BauGB durch Erlass der beigefügten Satzung.
Gleichzeitig tritt die rückwirkend am 27.12.2021 in Kraft getretene Satzung der Gemeinde Ensdorf vom 03.03.2022 über den Erlass einer Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Viertel zwischen Provinzialstraße, Griesborner Straße und Kapellenweg, ehemalige Direktorenvillen“ in Flur 07 in der Gemeinde Ensdorf (gemäß § 16 Abs. 2 BauGB bekannt gemacht durch Veröffentlichung im Nachrichtenblatt der Gemeinde Ensdorf, Ausgabe 10/2022, am 11.03.2022), soweit sie ursprünglich räumlich die Grundstücke des Kapellenwegs umfasste, außer Kraft.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 7: Wahl von Schöffen im Wahljahr 2023
Der Bürgermeister erklärt, dass der Präsident des Landgerichts in Saarbrücken die Anzahl der Haupt- u. Hilfsschöffen für die Gemeinde Ensdorf auf 8 vorzuschlagende Personen festgesetzt habe. Die Verteilung auf die Gemeinden des Bezirks erfolge in Anlehnung an die Einwohnerzahl der Gemeinden. In die Vorschlagslisten des Bezirks seien mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie als erforderliche Zahl von Haupt- und Ersatzschöffen zu bestimmen seien. Durch die Vielzahl an Bewerbungen (25) habe sich der Ausschuss in der Sitzung des Finanzausschusses am 11.05.2023 dafür ausgesprochen, 16 Haupt- und Hilfsschöffen mittels Losverfahren in die Vorschlagsliste aufzunehmen. Es hätten sich 13 Frauen und 12 Männer beworben. Die Verwaltung werde gleiche Zettel mit den Namen der Bewerberinnen und Beweber vorbereiten und in einen Lostopf geben. Diese würden durch eine beauftragte Person auf Vollständigkeit überprüft, gezogen und namentlich vorgelesen. Die Vorschlagsliste sei in der Gemeinde Ensdorf eine Woche lang zu jedermanns Einsicht auszulegen. Der Zeitpunkt der Auslegung werde vorher öffentlich bekannt gemacht. Der Wahlausschuss des Amtsgerichts treffe letztendlich die Entscheidung darüber, wer von den 16 Personen das Schöffenamt als Haupt- bzw. Hilfsschöffe ausübe.
Der Bürgermeister verweist auf die Beratungen im Finanzausschuss. Hier sei angedacht worden, die 16 Personen paritätisch Frau-Mann zu besetzen.
Herr Rust, SPD, spricht sich für diese Vorgehensweise aus.
Herr Wilhelm, B90/Die Grünen, hebt hervor, dass seine Partei Vorreiter für eine paritätische Besetzung sei und spricht sich ebenfalls dafür aus.
Alle übrigen Fraktionen und die Partei Die Linke schließen sich diesem Vorhaben an.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass das Verfahren mit dem Amtsgericht abgestimmt worden sei. Er schlägt für die Durchführung des Losverfahrens die beiden jüngsten Gemeinderatsmitglieder Nicolas Seger, CDU, und Michel Schütz, SPD, vor.
Der Gemeinderat hat mittels Losverfahren folgende Personen (16) als Schöffen vorgeschlagen:
1. Kindel Sabine
2. Wilhelm Thomas
3. Sick Nicole
4. Krellenberg Thomas
5. Flesch Dorothea
6. Axt Armin
7. Dorscheid Heike
8. Müller Andreas
9. Altmeyer Yvonne-Brigitte
10. Schumacher Andreas
11. Erbe Anne-Ruth
12. Bellmann Herbert
13. Tkatsch Barbara
14. Zocchetti Michael
15. Mike Petra
16. Becker Jürgen August
Der Bürgermeister informiert abschließend, dass die Liste in der darauffolgenden Woche öffentlich bekannt gemacht und im Rathaus ausgelegt werde. Im Anschluss hieran werde die Vorschlagsliste an das Amtsgericht weitergeleitet.
TOP 8: Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen: Einwohnerbefragung zum Thema "Erhalt Ensdorfer Freibad"
Herr Wilhelm, B90/Die Grünen, trägt vor:
Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 14. oder 15.06.23
Annahme des Top Einwohnerbefragung nach §§§ 20b KSVG
Anm. der Protokollführung:
Die in rot geschriebenen Wortbeiträge wurden in der Sitzung zu dem schriftlich vorliegenden Antrag zusätzlich vorgetragen.
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Wilhelmy, sehr geehrte Damen und Herren der Fraktionen,
von Seiten meiner Fraktion wird beantragt, dass der Gemeinderat eine Einwohnerbefragung zum Thema „Erhalt Ensdorfer Freibad“ beschließen möge.
Begründung: Laut Text des KSVG im oben erwähnten § 20 kann der Rat bei wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde eine Befragung der Einwohnerinnen und Einwohner durchführen lassen. Diese Wichtigkeit sehen wir im Thema unseres Freibades gegeben. Teile dieses Rates lehnen eine weitere Finanzierung im Bereich der laufenden Kosten bereits ab und thematisieren das mangelnde Interesse der Ensdorfer Bevölkerung bei Erhalt und Nutzung der Anlage. Andere befürworten eher den Betrieb ohne große Investitionen mit dem sprichwörtlichen Schwert des Damokles, welches über dem Bad hängt. Die Befragung gibt daher nicht nur ein Stück Klarheit im Handeln sondern auch ein Stück demokratische Mitbestimmung an die Bürgerinnen und Bürger. Der Haushalt steht in den nächsten Jahren Spitz auf Knopf - und um Investitionen zu tätigen, werden die Gemeinden neben Zuschüssen auch eigene Kraftanstrengungen kosten. Von daher sollte nach unserer Meinung die Bevölkerung mit ins Boot genommen werden, ob die Gemeinde und damit auch der Rat in den kommenden Jahren seine Investitionen und Kraftanstrengungen in das örtliche Freibad bringt - oder ob tatsächlich, wie von einigen im Rat behauptet, kein weiteres Interesse am Erhalt der Einrichtung besteht und damit jegliche Ausgaben auf diesem Posten eingestellt werden.
Auch wenn einige der Meinung sind, nach der Inbetriebnahme von Wolfspeed würde dies mit einem Füllhorn der Güte und eines Steuersegens über die Gemeinde einhergehen, sei gesagt, dass bei solch hohen Investitionssummen mit Einnahmen wohl erst in 5-8 Jahren nach Inbetriebnahme zu rechnen sei.
Sollte sich hier im Hause eine Mehrheit für das angesprochene Thema finden, sollte das Ganze nach der heutigen Zustimmung im zuständigen Fachausschuss weiter beraten und vorangetrieben werden. Ziel sollte sein, den Termin der anstehenden Kommunalwahl 2024, die voraussichtlich im Mai/Juni sein wird, um die Einwohnerbefragung zu erweitern, so werden zusätzliche Kosten weitgehend vermieden“
Der Bürgermeister fragt nach Wortmeldungen.
Herr Becker, FWGE e.V., stellt für seine Fraktion fest, dass diese nie die Aussage getroffen habe, dass kein Interesse am Bad bestehe. Es sei lediglich festgestellt worden, dass Ensdorf sich dieses Bad nicht mehr leisten könne. Fakt sei, dass das Schwimmbad tatsächlich nur von einem Bruchteil Ensdorfer Bürgerinnen und Bürger genutzt werde. Ausgerechnet im Wahljahr werde von Seiten der Fraktion B90/Die Grünen nun eine Bürgerbefragung angestrengt, welche ja auch wiederum kostenintensiv sei. Auch sei die Verwaltung mehr als ausgelastet und diese Befragung sei wieder zusätzlicher Aufwand. Nach dem Wahlkampf könne in ein bis zwei Jahren wieder über dieses Vorhaben gesprochen werden, ob sich die Gemeinde eine solche Vorgehensweise leisten könne. Zum jetzigen Zeitpunkt werde die FWGE e.V. den Antrag nicht befürworten - sie lehne diesen ab.
Herr Wilhelm, B90/Die Grünen, vergleicht den Vorschlag von Herrn Becker, FWGE e.V., die Befragung in 1,5 Jahren durchzuführen, mit der Vorgehensweise des Abrisses der Kegelbahn. Diese hätte bereits vor 10 Jahren zu einem Preis von 90.000 € abgerissen werden können - in diesem Jahr habe die Verwaltung für den Abriss ein Vielfaches zahlen müssen - ca. 200.000 €.
Während der Kommunalwahl biete sich die Möglichkeit, die Befragung kostengünstig durchzuführen. Er könne den Einwand von Herrn Becker, FWGE e.V., nicht nachvollziehen.
Herr Becker, FWGE e.V., korrigiert, dass seine Fraktion auch in 1,5 Jahren sich nicht dafür ausspreche.
Herr Greff, CDU, konstatiert, dass seine Fraktion den Antrag aus zweierlei Gründen ablehnen werde. Er glaube zum einen, dass die CDU nah an der Meinung der Bevölkerung dran sei. Seiner Fraktion werde wiedergespiegelt, dass die überwiegende Mehrheit der Ensdorferinnen und Ensdorfer dieses Freibad weiterhin erhalten wolle. Die CDU sei 2019 mit der Aussage, dass das Bad erhalten bleiben solle, in den Wahlkampf gestartet. Diese Aussage stehe - auch für 2024. Zum anderen lebe man in einer repräsentativen Demokratie und es sollte nicht für alles eine Bürgerbefragung vorgenommen werden. Seine Fraktion benötige keine Bürgerbefragung.
Herr Rust, SPD, stellt fest, dass in Ensdorf mit einer Einwohnerbefragung in 2007 zum Thema Kraftwerk bereits auch mal positive Erfahrungen gemacht worden sind. Er bestätigt, dass dieses Instrument durchaus angewandt werden könne. Auch seine Fraktion habe darüber nachgedacht und habe hierzu ein Schreiben aufgesetzt:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Herr Bürgermeister
liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Einwohnerbefragung ist das höchste Instrument direkter Demokratie, welches uns das KSVG zur Verfügung stellt. Es sollte deshalb sinnvoll zum Einsatz gebracht werden.
Im Vorfeld hatten die Grünen mit uns bzgl. des heutigen Tagesordnungspunktes bereits Kontakt. Da das Schwimmbad bereits seit Jahrzehnten immer wieder im Fokus der Diskussion steht, waren wir nicht abgeneigt von der Idee, unsere Bürgerinnen und Bürger hier mit ins Boot zu holen - auch um die Stimmung der Bevölkerung besser einfangen zu können.
Allerdings sehen wir den jetzigen Zeitpunkt für eine solche Befragung als falsch an. Wir sehen es als sinnlos an eine Einwohnerbefragung zu initiieren ohne belastbares Material zu haben, worüber wir überhaupt abstimmen.
Sich nur die Frage zu stellen, ob das Schwimmbad weiterbetrieben werden soll oder nicht, kann ebenso von uns als Ratsmitgliedern beantwortet werden. Wenn wir unsere Einwohner befragen, dann sollten wir auch echte Alternativen zur Wahl stellen, um eine Richtung zu haben, wohin die Reise gehen soll.
Mehrere Faktoren müssen dabei in Betracht gezogen werden.
Erstens: Wir haben Haushaltsmittel bereitgestellt, um zu eruieren, ob wir ein Naturschwimmbad in Ensdorf realisieren könnten.
Zweitens: Keiner hat eine Idee, noch das Geld, eine mögliche Nachnutzung des Schwimmbadgeländes anzugehen.
Drittens: Die Planungen zur touristischen Erschließung der Bergehalde laufen auf vollen Touren. Das Schwimmbad wird in diesem Zuge immer wieder als wichtige Ergänzung genannt. Solange hier keine endgültigen Entscheidungen gefallen sind, dürfen wir nicht vorschnell über die Zukunft unseres Schwimmbades urteilen.
Der Zeitpunkt dieser möglichen Befragung ist aus unserer Sicht ebenso ungünstig. Nicht nur, dass die eben genannten Faktoren dem Vorhaben widersprechen. Eine Befragung zeitgleich zur Kommunalwahl spart zwar Geld und Ressourcen, wird aber dazu führen, dass ein fairer Wettbewerb der besten Ideen nicht möglich ist, da sich alles um die Schwimmbadfrage drehen wird.
Wir halten fest, dass wir sehr gerne unsere Bürgerinnen und Bürger mit ins Boot holen bei dieser Frage, aber der jetzige Zeitpunkt ist denkbar schlecht gewählt, da sowohl die inhaltliche Grundlage als auch die zeitliche Notwendigkeit fehlt.
Wir werden deshalb diesem Tagesordnungspunkt aus eben genannten Gründen nicht zustimmen.“
Herr Becker, FWGE e.V., ergänzt zu der angesprochenen Bürgerbefragung in 2007, dass es sich hierbei um eine ganz andere „Hausnummer“ gehandelt habe. Hier sei es um den Bau eines Großkraftwerkes gegangen und der Gemeinderat sei zu diesem Zeitpunkt auch sehr stark gespalten gewesen. Bei dieser Angelegenheit sei die Befragung durchaus sinnvoll gewesen. Jetzt seien sich jedoch ¾ des Rates einig, das Schwimmbad weiterhin erhalten zu wollen - somit seien auch ¾ der Wählerinnen und Wähler repräsentiert. Somit werde eine Bürgerbefragung nicht benötigt.
Der Bürgermeister gibt den Hinweis, dass er durchaus ein Freund von plebiszitären Elementen sei. Diese sollten allerdings nicht inflationär genutzt werden. Er verweist auf die Kommentierung nach § 20 b KSVG. Eine entsprechende Einwohnerbefragung und deren Ergebnis hänge auch immer davon ab, wie die Fragestellung formuliert sei und worüber Bürgerinnen und Bürger abzustimmen hätten. Es sei notwendig, auf dem Stimmzettel die Mehrheitsmeinung dieses Rates dann auch zu veröffentlichen. Mindermeinungen dürften nicht abgedruckt werden. Er weist darauf hin, dass neben dem Erfordernis des Vorliegens einer Satzung auch die Position des Rates eindeutig formuliert werden müsse.
Weiter kündigt er in Umsetzung des vorher zitierten Haushaltes 2023 und der entsprechenden Mittelanmeldung für die nächste Sitzung des Werksausschusses, dem Rat einen Vergabevorschlag an.
Herr Becker, FWGE e.V., bittet darum, eine Zählung vorzunehmen, wie viele Besucherinnen und Besucher das Bad bisher besucht hätten.
Der Bürgermeister stellt fest, dass eine Zählung aufhalte und arbeitsintensiv sei. Er erklärt weiter, dass seit Öffnung der Barkasse das online-Geschäft komplett weggebrochen sei. Die Verwaltung werde jedoch versuchen, Zahlen zu ermitteln.
Frau Schmidt, SPD, teilt mit, dass sie regelmäßig das Freibad besuche und berichtet über ihren persönlichen Eindruck, dass erfreulich viele Ensdorferinnen und Ensdorfer das Bad nutzen würden.
Frau Röhlen, CDU, äußert, dass es ihres Erachtens nach keine Rolle spiele aus welchem Ort die Besucher*innen kämen. Es würden ja auch nicht alle Sportstätten - wie z. B. der Fußballplatz - nur von Ensdorferinnen und Ensdorfern genutzt werden.
Herr Wilhelm, B90/Die Grünen, antwortet auf den vorgetragenen Wortbeitrag von Seiten der SPD. Es sei seiner Fraktion klar gewesen, dass belastbare Zahlen vorliegen müssten, bevor eine solche Befragung vorgenommen werde. Er bestätigt, dass ein solches Verfahren sehr langwierig sei. Der Vorlauf habe in 2007 ein ¾ Jahr betragen. Von daher habe seine Fraktion den Zeitpunkt des Antrages jetzt gewählt, damit bei der Kommunalwahl in 2024 die Befragung durchgeführt werden könne. Bis zu diesem Zeitpunkt hätten auch belastbare Zahlen aus dem Gutachten vorgelegen.
Herr Herrmann, FWGE e.V., nimmt Bezug auf die Aussage von Frau Röhlen, CDU. Die Ensdorfer Bürgerinnen und Bürger finanzierten das Schwimmbad - der Fußballverein finanziere sich selbst. Es sei nicht von Bedeutung, ob auf dem Platz 20, 30 oder 50 Ensdorferinnen und Ensdorfer spielten.
Der Bürgermeister entgegnet, dass das Stadion sich ebenfalls im Eigentum der Gemeinde befinde. Hier gebe es zwar einen Pachtvertrag mit dem Verein, jedoch entstünden auch in diesem Bereich jährliche Verpflichtungen für die Gemeinde.
Herr Wilhelm, B90/Die Grünen, beantragt, dass über den Antrag abgestimmt werden solle.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, wird sodann folgender Beschluss gefasst:
Abstimmungsergebnis: ja 5 (4 B90/Die Grünen, 1 Die Linke)nein 19 (10 CDU, 5 SPD, 4 FWGE e.V.)Somit ist der Antrag abgelehnt.
TOP 9: Mitteilungen und Anfragen
Schwimmbad/Wildschweinproblematik
Frau Schmidt, SPD, lobt die Containerlösung im Schwimmbad. Sie würde von allen Seiten nur Positives hören. Es sei eine eindeutige Verbesserung zu den Jahren zuvor.
Weiterhin teilt sie mit, dass in der Sitzung des Geschichtskreises das Freibad als Suchanfrage über Google eingegeben worden sei. Eine uralte Seite mit einem Beitrag aus 2022 und alten Informationen sei aufgerufen worden. Sie bittet darum, dass diese „abgeschaltet“ werde.
Frau Schmitt, Verwaltung, erwidert, dass diese Problematik bekannt sei. Ein Drittanbieter habe Informationen von der Homepage kopiert und nicht aktualisiert. Als Gemeinde könne dies nicht unterbunden werden. Auf die angesprochene Seite habe die Verwaltung leider keinen Einfluss.
Der Bürgermeister stellt den Versuch der Verwaltung in Aussicht, dafür zu sorgen, in der Trefferliste über Google an erster Stelle zu erscheinen.
Weiter teilt Frau Schmidt, SPD, teilt mit, dass die online-Buchung nicht funktioniere. Sie fragt nach, ob die Problematik zwischenzeitlich behoben sei.
Frau Schmitt, Verwaltung, informiert, dass die Verwaltung daran arbeite. Es könne zurzeit noch nicht eruiert werden, ob die Problematik auf Seiten des Ticket-Systems liege oder auf der Seite des eGo.
Herr Wilhelm, B90/Die Grünen, weist darauf hin, dass der Landkreis ein Kreis-Bäderkonzept entwickeln wolle. Im letzten Jahr sei jedoch versucht worden, ein Landes-Bäderkonzept zu erstellen - er interessiert sich dafür, welcher Sachstand der Verwaltung vorliege.
Der Bürgermeister gibt die Auskunft, dass es offenbar einen Kreistagsbeschluss gebe, das Thema zu forcieren. Offiziell sei jedoch noch nichts an die Verwaltung herangetragen worden. Er persönlich vertrete die Auffassung, dass dies kein Thema für den Kreis sondern eher für das Land sei. Dieses habe jedoch kein Interesse an einem Konzept - das Land betrachte die Frage der Schwimmbäder eher als kommunale Aufgabe.
Herr Michel Schütz, SPD, nimmt Bezug auf die Beiträge eines Drittanbieters im Internet. Er verweist auf die Bildrechte und bittet um Überprüfung.
Frau Röhlen, CDU, bezieht sich auf ihren Wortbeitrag in einer der letzten Sitzungen. Hier habe sie darauf hingewiesen, dass das Schwimmbad im Internet besser vermarktet werden solle.
Herr Bickelmann, B90/Die Grünen, lobt die Verwaltung für die Umbaumaßnahmen und die aufgestellten Container im Schwimmbad. Er fragt nach, ob die Fahrradbögen wieder installiert würden.
Darüber hinaus sei er darauf angesprochen worden, dass die Anzahl der Spinde doch sehr gering sei.
Frau Woll, Verwaltung, antwortet, dass die Bögen zeitnah von Seiten des Bauhofes wieder aufgestellt würden. Aufgrund der hohen Preise habe die Verwaltung sich dazu entschlossen, erst einmal nur noch einen Spind nachzubestellen.
Frau Bach, B90/Die Grünen, stellt fest, dass der alte Fahrradparkplatz kaum nutzbar sei. Zum einen seien die Felgenkiller sehr stark überwuchert und zum anderen würden dort Betonklötze aufgehäuft liegen.
Frau Schmitt, Verwaltung, klärt auf, dass bereits geplant gewesen sei, die Betonklötze am nächsten Morgen wegzuräumen.
Frau Schmidt, SPD, bittet darum, das Mutter-Kind Schild wieder zu befestigen.
Herr Altmaier, CDU, weist darauf hin, dass gegenüber dem Schwimmbad ein Baum abgestorben sei. Er habe bereits vor vier Wochen das Bauamt gebeten, das Loch mit einem Eimer Kies zu befüllen. Er bittet noch einmal um Umsetzung.
Weiterhin sei ihm von Bürgerinnen und Bürger berichtet worden, dass Wildschweine auch tagsüber im Bereich „Birkenlängt“ ihr Unwesen trieben. Er erklärt ausführlich, um welches Grundstück es sich handele und bittet darum, den Eignern noch einmal ein Schreiben zukommen zu lassen. Weiterhin solle der Bauhof dort vorbei geschickt werden, den Zaun zum Kinderspielplatz zu kontrollieren und ggfs. zu reparieren.
Der Bürgermeister informiert, dass der Spielplatz auch durch Gitterstäbe geschützt sei. Die Verwaltung werde das Anliegen im Auge behalten.
Frau Altmeyer, SPD, bittet die Verwaltung darum, den defekten Gullideckel auf dem Weg zum Schwimmbad zu reparieren. Dieser befinde sich gegenüber dem Bouleplatz/schräg gegenüber dem Fahrradabstellplatz.
Bergmannsheim-Pachtangelegenheit
Herr Greff, CDU, trägt ein Anliegen seiner Fraktion vor. Es schmerze, dass hier ein Rechtsstreit geführt werde. Er verkenne nicht, dass die politischen Mitbewerber eine andere Meinung als die CDU-Fraktion vorhielten. Um nicht noch mehr Steuergelder für diese Rechtsangelegenheit auszugeben, schlägt er vor, den Schiedsmann einzuschalten. Zum jetzigen Zeitpunkt könne überhaupt nicht abgesehen werden, wann es denn zu einem ersten Verhandlungstermin komme. Ob der für Oktober avisierte Termin beibehalten werde, sei nicht vorhersehbar. Er fragt nach, wie die anderen Ratsmitglieder diesem Vorschlag gegenüberstünden. Herr Greff wiederholt, dass durch eine gütliche Einigung nicht noch mehr Steuergelder verschwendet würden.
Der Bürgermeister zeigt sich über diesen Vorschlag verwundert. Er stellt fest, dass das Gericht in seiner ersten Sitzung dem Pächter einen Einigungsvorschlag unterbreitet habe. Der Pächter habe diesen jedoch abgelehnt. Der Bürgermeister habe unter dem Vorbehalt, dass der Gemeinderat einer eventuellen Einigung zustimme, sich aufgeschlossen gezeigt. Dies sei zum damaligen Zeitpunkt von Seiten des Pächters nicht gewollt gewesen. Er sei sich aktuell nicht sicher, dass das Problem über einen Schiedsmann lösbar sei. Grundsätzlich sei er allerdings immer gesprächsbereit.
Herr Wilhelm, B90/Die Grünen, äußert, dass er das Ansinnen der CDU-Fraktion verstehe, die Angelegenheit zu einem gütlichen Ende zu bringen. Jedoch mit der von allen Seiten bekannten Vorgeschichte präferiere seine Fraktion eine Entscheidung des Gerichtes. Er sehe die Rechtsposition der Gemeinde als die richtige an. Herr Wilhelm verweist auf die wiederholte Zustellung eines Briefes an seine Fraktion, in welchem die SPD-Fraktion scharf angegriffen werde. Zur Information gibt er das besagte Schreiben an die übrigen Fraktionssprecher weiter.
Er erklärt, dass trotz des Einwandes der Verwaltung der Pächter in der Vergangenheit mehrfach Veranstaltungen/Kundgebungen einer speziellen Gruppe im Bergmannsheim erlaubt habe. Er sehe keinerlei Gründe dafür, dieses Verfahren einzustellen und den Vertrag mit dem Pächter weiter fortzuführen.
Der Bürgermeister bittet darum, bei den Einlassungen der Fraktionen in diesem öffentlichen Teil zu versuchen, die jeweiligen Persönlichkeitsrechte der Parteien zu wahren.
Herr Greff, CDU, unterbreitet einen weiteren Vorschlag zur gütlichen Einigung. Er stelle den Antrag, dieses Thema in einer der nächsten Sitzungen zu besprechen. Hier solle über den Vorschlag der CDU des Hinzuziehens des Schiedsmanns noch einmal diskutiert werden.
Der Bürgermeister zeigt sich aufgeschlossen und gibt die Auskunft, dass der Werksausschuss das zuständige Gremium sei und er sich für eine nichtöffentliche Beratung ausspreche. Er wiederholt seine Gesprächsbereitschaft.
Grünanlagen
Herr Greff, CDU, nimmt Bezug auf einen Wortbeitrag einer Mitbürgerin in der facebook Gruppe „Alle Ensdorferinnen und Ensdorfer“. Hier wird darauf hingewiesen, dass es in Ensdorf noch nie so schlimm ausgesehen habe und Mäharbeiten nicht durchgeführt würden. Friedhof, Wegeränder und Grünstreifen würden katastrophal aussehen.
Er teilt weiter mit, dass wenn etwas nicht leistbar oder machbar wäre, seine Fraktion erwarte, dass die Verwaltung proaktiv auf den Rat zugehe. Nur so könne eine Lösung gefunden werden - z. B. die Einstellung von Saisonarbeitern oder Fremdvergaben.
Der Bürgermeister antwortet, dass diese Darstellung sehr überzogen sei und stellt sich hinter seine Mitarbeiter*innen. Er stellt fest, dass zurzeit 3 von 3 Hausmeistern nicht im Dienst seien. Stellenweise müssten die Hausmeisterdienste durch Mitarbeiter*innen des Bauhofes abgedeckt werden. In den letzten Wochen sei ein starker Vegetationsschub vorhanden gewesen. Die Mitarbeiter*innen kämen nicht mehr nach die „Dinge“ abzuarbeiten. Die von Herrn Greff, CDU, angesprochene facebook-Mitteilung sei auch an die Verwaltung herangetragen worden. Er stellt fest, dass diese Beschwerden alljährlich die Gemeinde erreichten - in Wachstumsphasen sei der Bauhof jeden Sommer unter Druck, all den Zurufen und Belangen (Zecken, Hundekot, Mäharbeiten) gerecht zu werden.
Er verstehe das Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, dass der Ort ein gepflegtes Erscheinungsbild vorweise. Dies sei auch das Anliegen der Verwaltung. Leider sei dies mit dem vorhandenen Personal nicht immer leistbar. Er wiederholt sein Lob an die Mitarbeiter*innen auf dem Bauhof und bedankt sich bei dem anwesenden stv. Bauhofleiter, Alois Senzig, für den Einsatz der Mannschaft.
Herr Greff, CDU, stellt fest, dass dies nicht als Kritik an der Leistung des Bauhofes verstanden werden solle. Er teilt mit, dass die Hausmeister seinem Wissen nach bereits seit längerem entschuldigt abwesend seien. Es gebe für solche Fälle private Dienstleister, die dann von Seiten der Verwaltung eingekauft werden müssten. In einem solchen Falle längerer Abwesenheit von Mitarbeiter*innen müsse dann die Verwaltung - in diesem Falle in Person der Verwaltungsspitze - auf den Rat zugehen und die Problematik mitteilen. Seine Erwartung sei in einem solchen Falle, dass die Verwaltung dem Rat dann eine Lösung XY vorschlage.
Der Bürgermeister entgegnet, dass seine Erwartung wiederum die sei, dass dieser Gemeinderat ein gewisses Zutrauen an ihn und die Bauhofleitung habe. Er wünsche sich, dass dieser Rat der Verwaltung und dem Bauhof auch einmal den Rücken dahingehend stärke, dass alles dafür getan werde, damit der Ort in einem vernünftigen Zustand sei. Er wiederholt, dass zeitgleich einfach nicht mehr geleistet werden könne. Dass ausgerechnet nun die CDU-Fraktion den vorgebrachten Missstand kommentiere und sich zum Anwalt der Bürgerinnen und Bürger zu seinen Lasten und des Bauhofes mache, könne er so nicht stehen lassen. Gerade die CDU-Fraktion lege immer sehr großen Wert darauf, dass gerade im Personalbereich Kosten eingespart würden.
Herr Greff, CDU, äußert, dass es sich um sachliche Kritik handele. Seine Fraktion wolle lediglich signalisieren, gemeinsam Überlegungen anzustellen, wie dieser Missstand beseitigt werden könne. Er habe nicht gesagt, dass der Bauhof schlechte Arbeit leiste. Schuldzuweisungen seien der Angelegenheit nicht dienlich. Er fragt noch einmal nach, wie die Problematik gelöst werden könne.
Der Bürgermeister antwortet, indem der Gemeinderat der Verwaltung das Zutrauen ausspreche, dass die Arbeiten nach und nach abgearbeitet würden.
Stöckerweg
Herr Zocchetti, SPD, bedankt sich bei den Bauhofmitarbeiter*innen, dass die Bäume auf der Storchenwiese regelmäßig gewässert würden. Er bittet darum, dass in absehbarer Zeit die Kurve im „Stöckerweg“ großzügig gemäht werde. Der dortige Zustand sei für alle Wegenutzer*innen gefährlich und er bitte um Abhilfe.
Der Bürgermeister bittet Herrn Senzig, stv. Bauhofleiter, darum, dem Rat die Problematik auf dem Bauhof näher zu bringen. Herr Senzig stellt fest, dass er davon ausgehe, dass es sich bei dem bemängelten Missstand auf facebook um die „Marienburgstraße“ handele.
Er vertritt die Auffassung, dass sowohl der Friedhof als auch die inneren örtlichen Grünanlagen ansehnlich seien. Die Bauhofmitarbeiter*innen dürften und könnten auch nicht von Privatgrundstücken Hecken oder Bäume zurückschneiden.
Er schließt sich den Ausführungen des Bürgermeisters an, dass das Personal am Limit sei - hierfür bitte er um Verständnis.
Der Bürgermeister weist auch auf das Thema Atmocheck hin. Die Bürgerinnen und Bürger sollten sich im Ort wohlfühlen. Von Außensehenden werde die Grünwelt in diesem Ort oft bewundert.
Herr Bickelmann, B90/Die Grünen, äußert, dass die wild wachsenden Blumen und Pflanzen auch Nahrung für Insekten, somit auch wieder für Vögel, seien. Weltweit würden die Bionetze wegbrechen und es sei sicherlich positiv für die Umwelt, Wiesen und Sträucher etc. auch mal wachsen zu lassen.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, bedankt sich der Bürgermeister bei Herrn Straßel von der Saarbrücker Zeitung und beendet den öffentlichen Teil.