Wahl einer Schiedsperson sowie eines Stellvertreters/einer Stellvertreterin für das Schiedsamt der Gemeinde Ensdorf
Die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig und wird von dem Gemeinderat für die Dauer von 5 Jahren gewählt und vom Amtsgericht Saarlouis vereidigt. Die Gemeinde Ensdorf gewährt eine jährliche Aufwandsentschädigung von 250,00 Euro. Nach Ablauf der Amtszeit ist eine Wiederwahl möglich.
Gleichzeitig wird eine stellvertretende Schiedsperson gesucht.
Während der Amtszeit erhalten Sie jederzeitige Unterstützung durch den zuständigen Bezirksverband des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS). Zudem bieten wir regelmäßige Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich Zivil- und Nachbarschaftsrecht, Strafrecht sowie in der Mediation an.
Die Gemeinde Ensdorf stellt der Schiedsperson für die Schlichtungsverhandlungen Räumlichkeiten zur Verfügung.
Zur Schiedsperson kann berufen werden, wer nach seiner Persönlichkeit und Fähigkeit für das Amt geeignet ist.
Bewerber für das Amt sollen
- das 25. Lebensjahr vollendet haben
- in dem Schiedsbezirk wohnen.
Die Aufgaben der Schiedsperson bestehen in der Durchführung von Schlichtungsverfahren zwischen streitenden Parteien im Zivil- und Nachbarschaftsrecht und in Strafsachen mit dem Ziel, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Das Schiedsamt ist auch Gütestelle im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung.
Personen, die an dem Amt interessiert sind und sich zur Wahl durch den Gemeinderat stellen möchten, mögen sich schriftlich mit Lebenslauf bis 24. August 2025 bewerben bei der
Gemeinde Ensdorf
Fachbereich Zentrale Dienste
Provinzialstr. 101a
66806 Ensdorf
oder per E-Mail an:
personal@gemeinde-ensdorf.de