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Neues aus Ensdorf
Ausgabe 32/2025
Amtliche Mitteilungen
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Schiedsperson

Wahl einer Schiedsperson sowie eines Stellvertreters/einer Stellvertreterin für das Schiedsamt der Gemeinde Ensdorf

Das Amt der Schiedsperson (m/w/d)

ist zum 23.11.2025 neu zu besetzen.

Die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig und wird von dem Gemeinderat für die Dauer von 5 Jahren gewählt und vom Amtsgericht Saarlouis vereidigt. Die Gemeinde Ensdorf gewährt eine jährliche Aufwandsentschädigung von 250,00 Euro. Nach Ablauf der Amtszeit ist eine Wiederwahl möglich.

Gleichzeitig wird eine stellvertretende Schiedsperson gesucht.

Während der Amtszeit erhalten Sie jederzeitige Unterstützung durch den zuständigen Bezirksverband des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS). Zudem bieten wir regelmäßige Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich Zivil- und Nachbarschaftsrecht, Strafrecht sowie in der Mediation an.

Die Gemeinde Ensdorf stellt der Schiedsperson für die Schlichtungsverhandlungen Räumlichkeiten zur Verfügung.

Zur Schiedsperson kann berufen werden, wer nach seiner Persönlichkeit und Fähigkeit für das Amt geeignet ist.

Bewerber für das Amt sollen

- das 25. Lebensjahr vollendet haben

- in dem Schiedsbezirk wohnen.

Aufgaben der Schiedsperson

Die Aufgaben der Schiedsperson bestehen in der Durchführung von Schlichtungsverfahren zwischen streitenden Parteien im Zivil- und Nachbarschaftsrecht und in Strafsachen mit dem Ziel, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Das Schiedsamt ist auch Gütestelle im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung.

Personen, die an dem Amt interessiert sind und sich zur Wahl durch den Gemeinderat stellen möchten, mögen sich schriftlich mit Lebenslauf bis 24. August 2025 bewerben bei der

Gemeinde Ensdorf

Fachbereich Zentrale Dienste

Provinzialstr. 101a

66806 Ensdorf

oder per E-Mail an:

personal@gemeinde-ensdorf.de

Jörg Wilhelmy
Bürgermeister