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Neues aus Ensdorf
Ausgabe 32/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Zahlungsaufforderung

Die Steuerpflichtigen der Gemeinde Ensdorf werden auf den Steuerzahltermin am 15.08.2025 hingewiesen.

Bis zu diesem Termin sind an die Gemeinde Ensdorf jeweils die 3. Rate

  1. Gewerbesteuer-Vorauszahlungen 2025
  2. Grundsteuer, Hundesteuer sowie die
  3. Beiträge zur Landwirtschaftskammer

zu entrichten.

Die Gemeindekasse Ensdorf nimmt keine Barzahlungen entgegen. Zahlungen sind auf eine der folgenden Bankverbindungen der Gemeindekasse zu leisten.

Kreissparkasse Saarlouis

IBAN DE61 5935 0110 0010 2721 02

oder

Vereinigte Volksbank eG Saarlouis-Losheim-Sulzbach

IBAN DE31 5909 2000 3132 3400 04

Bei Zahlungen und Überweisungen bitte unbedingt den Verwendungszweck und das Kassenzeichen angeben.

Außerdem wird mitgeteilt, dass bei den Konten, für die eine Abbuchungsermächtigung besteht, die fälligen Beträge am 18.08.2025 abgebucht werden.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne auf Wunsch die Gemeindekasse, Rathaus, Zimmer 107, Tel. 504-123 und das Steueramt, Zimmer 101, Tel. 504-125.

Ensdorf, den 04.08.2025
-Jörg Wilhelmy-
Bürgermeister