Hiermit wird gemäß §23 Abs. 1 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Ensdorf in der zurzeit gültigen Fassung bekannt gemacht, dass die Nutzungsberechtigten des nachfolgend genannten Familiengrabes aufgefordert werden, dieses bis spätestens 22.11.2022 in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Kommt der Verfügungsberechtigte seiner Verpflichtung nicht nach, fällt das Nutzungsrecht des nachfolgend genannten Grabes entschädigungslos an die Gemeinde Ensdorf zurück.
Zweistelliges Familiengrab Reihe: 197, Nummer: 10
Das Grab befindet sich zwischen den Kriegsgräbern und Kindergräbern. Es ist mit einem entsprechenden Hinweisschild versehen.
Da Nutzungsberechtige unbekannt oder nicht zu ermitteln sind, erfolgt die Mitteilung hiermit über die ortsübliche Bekanntmachung.