Einreichung von Wahlvorschlägen
Gemäß § 21 der Satzung für den Integrationsbeirat der Gemeinde Ensdorf vom 24.06.2024 fordere ich hiermit die Einwohner und Einwohnerinnen der Gemeinde Ensdorf, die für den Integrationsbeirat wählbar sind, zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf.
Es können sowohl Wahlvorschläge mit einzelnen Kandidaten/Kandidatinnen als auch nationale, multinationale, politische oder kulturelle Listen (Wählergruppe) gebildet werden. Ein Wahlvorschlag darf höchstens 12 Bewerber/innen umfassen ( §22 Abs. 1 Satz 2 der Satzung für den Integrationsbeirat)
Nach § 17 der Satzung für den Integrationsbeirat der Gemeinde Ensdorf sind alle Einwohnerinnen und Einwohner für den Integrationsbeirat wählbar,
| 1. | die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind, |
| 2. | die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben, |
| 3. | die Spätaussiedlerinnen oder Spätaussiedler sind oder |
| 4. | die die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 Satz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben haben und |
die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Monate in der Gemeinde Ensdorf ihre Hauptwohnung haben.
Ausgenommen sind ausländische Angehörige des diplomatischen und konsularischen Korps; Personen, die aufgrund eines Truppenstationierungsvertrages sich jeder politischen Tätigkeit zu enthalten haben und Asylbewerber, denen der Aufenthalt in der Gemeinde Ensdorf zur Durchführung des Asylverfahrens vorläufig gestattet ist.
Die Wahlvorschläge sind bis spätestens Donnerstag, 19. September 2024 bis 15.00 Uhr beim Wahlamt, Zimmer 212, 1. Obergeschoss des Rathauses, einzureichen.
Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 19. September 2024 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können.
Mit dem Wahlvorschlag sind einzureichen:
| 1. | die Zustimmungserklärungen jedes(r) aufgeführten Bewerbers(in); |
| 2. | die Wählbarkeitsbescheinigungen jedes(r) aufgeführten Bewerbers(in); |
| 3. | mindestens 18 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten; (§ 21 Abs.1 Satz 2 der Satzung für den Integrationsbeirat) |
| 4. | eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl der Bewerberinnen und Bewerber. |
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| Ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag unterstützen. |
Wahlberechtigt für den Integrationsbeirat sind alle Einwohnerinnen und Einwohner,
| 1. | die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind, |
| 2. | die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben, |
| 3. | die Spätaussiedlerinnen oder Spätaussiedler sind oder |
| 4. | die die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 Satz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben haben und die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Ensdorf ihre Hauptwohnung haben. |
Zur Unterstützung eines Wahlvorschlages eines/einer Kandidaten/Kandidatin oder einer Wählergruppe (nationale, multinationale, politische oder kulturelle Listen) haben sich die Wahlberechtigten dazu spätestens zum 19.09.2024 persönlich in eine vom Gemeindewahlleiter für den jeweiligen Wahlvorschlag aufliegenden Liste einzutragen. Unterstützungsunterschriften dürfen erst gesammelt werden, wenn der Wahlvorschlag aufgestellt ist. Die Unterstützungslisten liegen von dem auf den Tag der Einreichung des Wahlvorschlages folgenden Tag bis zum 19.09.2024, 15:00 Uhr, beim Wahlamt im Rathaus 1.OG, Zimmer 212, zur Eintragung auf.
Für die Einreichung der Wahlvorschläge sind die vom Wahlamt herausgegebene Vordrucke zu benutzen. Bezüglich der Inhalte der Wahlvorschläge wird auf diese Vordrucke verwiesen.
Die Vordrucke erhalten Sie bei folgenden Stellen:
Wahlamt im Rathaus 1.OG, Zimmer 212, Frau Schmitt oder im EG Zimmer 108, Frau Maurer oder zum Download unter www.gemeinde-ensdorf.de/integrationsbeirat.
Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, können Sie gerne bei uns nachfragen.
Ihre Ansprechpartner sind:
Wahlamt
Frau Schmitt
Rathaus Ensdorf
Zimmer 212, 1. OG
Tel.: +49 6831-504112
E-Mail: bschmitt@gemeinde-ensdorf.de
Frau Maurer
Rathaus Ensdorf
Zimmer 108, UG
Tel.: +496831-504120
E-Mail: amaurer@gemeinde-ensdorf.de