Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die kommenden Jahre stellen Bund, Länder und Kommunen vor große Herausforderungen. Unsere Infrastruktur – ob Straßen, Brücken, Schulen, Sport- und Freizeiteinrichtungen oder die digitale Ausstattung – braucht dringend Investitionen. Ohne eine funktionierende, moderne Infrastruktur können wir unsere Aufgaben als Staat und Kommune nicht erfüllen und gleichzeitig verlieren wir an Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsperspektive. Um diese Versäumnisse der letzten Jahre aufzuarbeiten, hat der Bund ein Sondervermögen in Höhe von bis zu 500 Milliarden Euro beschlossen. Damit sollen Infrastrukturmaßnahmen in ganz Deutschland vorangebracht und zugleich die Klimaneutralität bis 2045 unterstützt werden. Insbesondere Ministerpräsidentin Anke Rehlinger und zwei ihrer Amtskollegen ist es zu verdanken, dass dieser Investitionsbooster aufgelegt wurde.
Von dem Gesamtvolumen sind 100 Milliarden Euro speziell für die Länder und Kommunen vorgesehen. Die Verteilung der Mittel auf die Länder erfolgt in Anlehnung an den Königsteiner Schlüssel; die Verteilung auf die Kommunen soll nach Pro-Kopf-Prinzip (Einwohnerzahlen) erfolgen. Das heißt: Jede Kommune erhält im Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl einen gerechten Anteil. Da alle saarländischen Städte und Gemeinden aktuell in einer sehr schwierigen finanziellen Lage sind, wird gleichzeitig sichergestellt, dass strukturschwache Kommunen besonders profitieren. Diese Vereinbarung ist ein starkes Zeichen. Sie zeigt endlich, dass die Bundesregierung nicht nur abstrakt von Investitionsprogrammen spricht, sondern ganz konkret Verantwortung übernimmt und Gelder dort ankommen, wo die Bürgerinnen und Bürger leben. Für uns im Ort bedeutet dies, dass wir so vielleicht zusätzliche Chancen erhalten, wichtige Projekte vor Ort nicht nur anzustoßen, sondern sie auch vorantreiben zu können.
Für das Saarland bedeutet dies eine Summe von 1,179 Milliarden Euro. In einer gemeinsamen Pressekonferenz haben Ministerpräsidentin Anke Rehlinger, der Präsident des Saarländischen Städte- und Gemeindetages, Prof. Dr. Ulli Meyer, und der Vorsitzende des Landkreistages, Patrik Lauer, nun vorgestellt, wie dieses Geld verteilt wird:
| • | 44 Millionen Euro fließen in die Städtebauförderung. Dadurch können zusätzlich 22 Millionen Euro Bundesmittel ins Saarland geholt werden. |
| • | Die verbleibenden Mittel werden zu 60 % an die Kommunen (681 Mio. €) und zu 40 % an das Land (454 Mio. €) vergeben. |
| • | Außerdem wird ein Schwimmbad-Programm mit 113,5 Millionen Euro aufgelegt. Land und Kommunen steuern dafür jeweils 56,75 Millionen Euro bei. |
Die Botschaft ist klar: Dieses Geld soll nicht abstrakt irgendwo versickern, sondern direkt vor Ort spürbare Verbesserungen bringen. Ministerpräsidentin Rehlinger hat von einem „Aufbruch-Programm für das Saarland“ gesprochen, welches Straßen, Brücken, Netze, Forschung, soziale Daseinsvorsorge und Katastrophenschutz gleichermaßen umfasst. Auch der Saarländische Städte- und Gemeindetag betont, dass die Kommunen damit endlich mehr investieren können.
Denn wir wissen am besten, wo die Mittel gebraucht werden:
Bei uns vor Ort – in Schulen, Straßen, Sport- und Freizeiteinrichtungen. Und Landkreistags-Vorsitzender Patrik Lauer stellte klar: „Nun gilt es, die Gelder unbürokratisch und schnellstmöglich an die Kommunen zu verteilen, damit wir loslegen können.“
Für uns als Gemeinde ist diese Einigung ein wichtiges Signal: Bundesregierung und insbesondere Landesregierung zeigen, dass sie für die Bürgerinnen und Bürger da sind und den Kommunen die Möglichkeit geben wollen, dringend notwendige Investitionen endlich umzusetzen.
Besonders das Schwimmbadprogramm kann für uns von großer Bedeutung sein – schon das FAMIS-Gutachten von 2021 hat die Herausforderungen für unser eigenes Schwimmbad deutlich gemacht. Fazit des damaligen Gutachtens war:
„Um das Bad langfristig erhalten zu können ist jedoch eine grundlegende bauliche und technische Sanierung unabdingbar. Weder die Gebäude noch das Becken sind aufgrund der statischen Probleme langfristig zu erhalten. Dieser Umstand macht auch den Erhalt von funktionsfähigen Teilen der Technik unmöglich bzw. unwirtschaftlich – Quelle: famis“
In diesem Jahr musste der Bereich um die Sprunganlage wegen eines Lecks im Becken gesperrt werden.
Unsere Kinder brauchen mehr Möglichkeiten, im Rahmen der Schule oder Nachmittagsangeboten sicher schwimmen zu lernen und ihnen zugleich Freude an Bewegung zu vermitteln.
Wie die Fördergelder letztlich verteilt werden und was dies perspektivisch bedeutet, lässt sich derzeit noch nicht einschätzen. Denn ob und ggf. welche konkreten Sanierungsmaßnahmen für unser Schwimmbad möglich wären, hängt auch maßgeblich von der grundsätzlich strukturell bedingten angespannten Haushaltslage der Gemeinde ab. Das Thema ‚Schwimmbad‘ wird uns daher bestimmt in den kommenden Monaten intensiv beschäftigen.
Eine weitere große Baumaßnahme, die in den nächsten Jahren ansteht, ist der Umbau unserer Schule. Ergänzt um den Umstand, dass ab dem Schuljahr 2026/27 die stufenweise gesetzliche Verpflichtung zur Ganztagsbetreuung für Kinder in der ersten Klassenstufe gilt – mit einem Anspruch auf acht Stunden Betreuung an fünf Tagen in der Woche – hat der Gemeinderat bereits die ersten grundsätzlichen Entscheidungen für die Neuplanung der aus allen Nähten platzenden Grundschule getroffen – somit haben wir bereits gut vorgearbeitet.
Denn trotz intensiver Gespräche mit dem Land stehen der Gemeinde - derzeit jedoch gesichert - nur begrenzte Fördermittel in Aussicht: Rund 258.000 € aus dem „Investitionsprogramm Ganztagsausbau“ sowie etwa 796.000 € aus dem Programm BAUSTEIN. Weitere Förderzusagen gab es bis zur Gemeinderatssitzung der vorigen Woche (noch) nicht, lediglich den Hinweis, zunächst die vorhandenen Mittel abzurufen.
Immerhin: Für den geplanten Schulumbau als Pflichtaufgabe ist grundsätzlich ein Sonderkredit möglich - allerdings auch hier nur im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde.
Die bislang vom Gemeinderat beauftragten Planungsleistungen in Höhe von rund 600.000 € sind überhaupt erst Voraussetzung dafür, entsprechende Förderanträge zu stellen – müssten aber im Fall einer nicht gesicherten Gesamtfinanzierung vollständig von der Gemeinde übernommen werden. Aber was bleibt uns anderes übrig, als hier „mutig“ voranzugehen und die ersten planerischen Schritte zu beauftragen, die die Voraussetzungen dafür sind, eine Genehmigungsplanung vorlegen zu können.
Mein Fazit:
Glücklicherweise hat sich auf Bundes- und Landesseite gezeigt, dass ein bloßes „Weiter so“ keine tragfähige Lösung ist – auch die Politik der schwarzen Null ist bereits von vielen Experten seit Jahren kritisiert worden. Nicht umsonst haben viele Ökonomen bereits seit Jahren davon gesprochen, dass der Sanierungsstau in Deutschland endlich durch einen Investitionsschub auf allen Ebenen behoben werden muss.
Jedoch – und ohne undankbar wirken zu wollen:
Dieses Sondervermögen allein wird die tiefgreifenden Finanzprobleme der Städte und Gemeinden bei weitem nicht lösen. Jedoch hilft es vielleicht, in notwendigste Maßnahmen zu investieren und ein deutliches Signal einer Aufbruchsstimmung im gesamten Land zu setzen.
Wie etliche Bürgermeisterkolleginnen und -kollegen auch, setze ich darüber hinaus auch weiterhin auf eine für die Städte und Gemeinden nachhaltige Lösung in Form einer grundsätzlich besseren Finanzausstattung. Der kommunale Finanzausgleich – sowohl in der horizontalen als auch insbesondere der vertikalen Ausrichtung - muss zwingend reformiert werden. Nur so können wir dauerhaft Planungssicherheit gewinnen und unsere Gemeinde auch in Zukunft lebenswert und handlungsfähig halten.
Ich wünsche Ihnen eine angenehme Woche
Ihr
Jörg Wilhelmy