Mit Schreiben vom 24.09.2018 (Az.: OBB 11 - 723-17/17) hat das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport die Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „Industrie-, Energie- und Ressourcenzentrum Ensdorf“ in der Gemeinde Ensdorf genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung zur Teiländerung des Flächennutzungsplans wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung wird die Teiländerung des Flächennutzungsplans wirksam.
Die Teiländerung des Flächennutzungsplans, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit gemeinsamen Umweltbericht, wird ab dem Tag dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Ensdorf, Provinzialstr. 101a, 66806 Ensdorf während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt dieser Unterlagen sowie die Genehmigung kann jedermann Auskunft verlangen.
Gemäß § 215 Baugesetzbuch werden Verletzungen der in § 214 Baugesetzbuch bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und Mängel der Abwägung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.