Durch öffentliche Bekanntmachung in der Zeit vom 01. August bis 19. September 2024 wurde zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die 1. Wahl des Integrationsbeirates der Gemeinde Ensdorf am 24.11.2024 aufgerufen.
Für die Wahl des Integrationsbeirates der Gemeinde Ensdorf wurde kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht, so dass gem. § 22 Abs. 3 der Satzung für den Integrationsbeirat der Gemeinde Ensdorf die Wahl nicht stattfindet.
Da keine Wahl stattfindet, entfällt für die Dauer von fünf Jahren die Einrichtung eines Integrationsbeirates in der Gemeinde Ensdorf.