Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.Juni 1997 (Amtsbl.I S.682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.12.2023 (Amtsbl.I S.1119) hat der Gemeinderat am 27.06.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt
| 1. | im Ergebnishaushalt mit | |
| dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 15.452.451 EUR | |
| dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 14.315.072 EUR | |
| im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf | 1.137.379 EUR | |
| 2. | im Finanzhaushalt mit | |
| den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.267.220 EUR | |
| den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 3.043.330 EUR | |
| dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf | -776.110 EUR | |
| den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 776.110 EUR | |
| den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 372.700 EUR | |
| dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf | 403.410 EUR | |
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
wird festgesetzt auf — 776.110 EUR
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
wird festgesetzt auf — 52.000 EUR
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
wird festgesetzt auf — 8.600.000 EUR
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts
wird festgesetzt auf — 0 EUR.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe | ||
| (Grundsteuer A) | 270 v.H. | |
| b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 465 v. H. | |
| 2. | Gewerbesteuer | 430 v. H. |
Es gilt der vom Gemeinderat am 27.06.2024 beschlossene Stellenplan.
Ensdorf den 28.06.2024
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Jahr 2024 wird hiermit öffentlich bekanntgegeben.
Die Genehmigung des Landesverwaltungsamtes Saarland – Kommunalaufsicht - für das Haushaltsjahr 2024 hat folgenden Wortlaut:
Genehmigung
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Ensdorf genehmige ich gem. § 91 Abs. 4 und § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetztes (KSVG)
| 1. | Den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 52.000,- € und |
| 2. | den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von |
776.110,-- €
Auslegung des Haushaltsplanes 2024
Der Haushaltsplan der Gemeinde Ensdorf für das Haushaltsjahr 2024 liegt zur Einsichtnahme vom 28.Oktober bis einschließlich 05.November 2024 im Rathaus Ensdorf, Erdgeschoss Zimmer 108, während den Dienststunden öffentlich aus.
Um terminliche Voranmeldung unter der Tel. 06831-504-120 wird gebeten.
Ensdorf, den 21.10.2024
gez. Jörg Wilhelmy
Bürgermeister
Für vorstehend bekannt gemachte Satzung gilt folgendes:
Nach § 12 Abs. 6 Satz 1 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119) wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.