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Neues aus Ensdorf
Ausgabe 43/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Ensdorf für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.Juni 1997 (Amtsbl.I S.682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.12.2023 (Amtsbl.I S.1119) hat der Gemeinderat am 27.06.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt

1.

im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag

der Erträge auf

15.452.451 EUR

dem Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

14.315.072 EUR

im Saldo der Erträge und

Aufwendungen auf

1.137.379 EUR

2.

im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

2.267.220 EUR

den Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

3.043.330 EUR

dem Saldo

aus Investitionstätigkeit auf

-776.110 EUR

den Einzahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

776.110 EUR

den Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

372.700 EUR

dem Saldo

aus Finanzierungstätigkeit auf

403.410 EUR

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

wird festgesetzt auf  —  776.110 EUR

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

wird festgesetzt auf  —  52.000 EUR

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

wird festgesetzt auf  —  8.600.000 EUR

§ 5

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts

wird festgesetzt auf  —  0 EUR.

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)

270 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

465 v. H.

2.

Gewerbesteuer

430 v. H.

§ 7

Es gilt der vom Gemeinderat am 27.06.2024 beschlossene Stellenplan.

Ensdorf den 28.06.2024

gez.
Jörg Wilhelmy
Bürgermeister

Bekanntmachung des Haushaltes 2024

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Jahr 2024 wird hiermit öffentlich bekanntgegeben.

Die Genehmigung des Landesverwaltungsamtes Saarland – Kommunalaufsicht - für das Haushaltsjahr 2024 hat folgenden Wortlaut:

Genehmigung

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Ensdorf genehmige ich gem. § 91 Abs. 4 und § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetztes (KSVG)

1.

Den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 52.000,- € und

2.

den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von

776.110,-- €

St. Ingbert, 10.10.2024
Im Auftrag
gez. Birgit Heib (Siegel)

Auslegung des Haushaltsplanes 2024

Der Haushaltsplan der Gemeinde Ensdorf für das Haushaltsjahr 2024 liegt zur Einsichtnahme vom 28.Oktober bis einschließlich 05.November 2024 im Rathaus Ensdorf, Erdgeschoss Zimmer 108, während den Dienststunden öffentlich aus.

Um terminliche Voranmeldung unter der Tel. 06831-504-120 wird gebeten.

Ensdorf, den 21.10.2024

gez. Jörg Wilhelmy

Bürgermeister


Für vorstehend bekannt gemachte Satzung gilt folgendes:

Nach § 12 Abs. 6 Satz 1 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119) wird auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Ensdorf, den 21.10.2024
gez. Jörg Wilhelmy
Bürgermeister