Bereits im April hat der Gemeinderat die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan samt Anlagen und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung zur Prüfung der Kommunalaufsicht vorgelegt. Der Haushalt musste zum zweiten Mal in Folge eine Ehrenrunde über den kommunalen Sanierungsrat wegen der Nichteinhaltung der Vorgaben zum Saarlandpakt drehen. In der gleichen Situation befinden sich saarlandweit noch zwei weitere Kommunen. Diese miserable Situation wird vermutlich in 2026 auch auf viele andere Gemeinden zukommen.
Mit der Veröffentlichung der Haushaltssatzung ist der Weg frei, die im Haushalt geplanten Projekte umzusetzen – bislang hätte man der formalen Lehre nach lediglich die Maßnahmen durchführen dürfen, für die die Verwaltung gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist. In diesem Spagat zwischen gesetzlicher Vorgabe und dem damit einhergehenden faktischen Stillstand war die Verwaltung im letzten halben Jahr gefangen. Durch die verzögerte Genehmigung bleiben letztendlich für die Umsetzung der Maßnahmen nur noch wenige Wochen bis Jahresende.
Positiv und von ganz besonderer Bedeutung ist, dass mit der Genehmigung des Haushaltes der Schulersatzteilneubau weiter vorangetrieben werden kann.
Helfen sollen dabei auch Mittel aus dem Investitionsbooster: Dazu stehen der Gemeinde Ensdorf Mittel in Höhe von insgesamt 3,5 Millionen Euro sowie Zuschüsse aus dem Schulbauprogramm „Baustein“ zur Verfügung. Aber: Es wird auch ein nicht unerheblicher Anteil aus Eigenmitteln zu finanzieren sein, für die das Land die Finanzierung über einen Sonderkredit in Aussicht gestellt hat, da es sich bei einem Schulbau um eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe handelt.
Einen Wehrmutstropfen bringt die Haushaltsgenehmigung dennoch mit sich:
Um die Ziele des Saarlandpaktes zu erreichen, muss die Gemeinde bereits bis Ende 2025 prüfen, welche eigenen Maßnahmen zur Verbesserung der finanziellen Lage möglich sind. Dabei soll (erneut) auch eine Erhöhung der Grundsteuer B ab 2026 in Betracht gezogen und die Ergebnisse dem Innenministerium noch in diesem Jahr mitgeteilt werden.
Mein Fazit: „Wir hätten uns natürlich gefreut, die Genehmigung früher zu erhalten. Nunmehr können wir endlich wichtige Investitionen und Projekte umzusetzen. Ich bin dankbar, dass die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Gemeinderat hier gut funktioniert hat und danke den Ratsmitgliedern nochmal für die Unterstützung in dieser schwierigen Situation. Politik und Verwaltung müssen weiterhin an Lösungen arbeiten, um die finanzielle Schieflage im Bereich der Einnahmesituation zu beheben. Ob wir dazu überhaupt vollständig die Fäden in der Hand haben, erscheint zumindest fragwürdig.“
Satzung über wiederkehrende Straßenausbaubeiträge (WKB-Satzung)
Anfang Oktober hat der Gemeinderat einstimmig die Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen (WKB-Satzung) beschlossen. Die Satzung wurde in der letzten Ausgabe des Mitteilungsblatts veröffentlicht und tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft. Sie ersetzt – mit wenigen Ausnahmen – die seit 1992 gültige Satzung über einmalige Ausbaubeiträge. Mit der Veröffentlichung der WKB-Satzung beginnt die Verwaltung den Dialog mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Über das Mitteilungsblatt sowie unsere Medienkanäle werden wir in den kommenden Wochen FAQ-Beiträge und Beispielberechnungen bereitstellen, um die Ermittlung der Beitragsgrundlagen und die spätere Erhebung möglichst transparent zu erläutern. In den nächsten Wochen erhalten alle beitragspflichtigen Grundstückseigentümer ein Informationsschreiben der Gemeinde, in dem die ermittelten beitragspflichtigen Flächen detailliert aufgeführt sind.
Bereits heute möchte ich Sie zu der öffentlichen Informationsveranstaltung ins Bergmannsheim am 19. November 2025 um 18:00 Uhr einladen, bei der wir das Thema ausführlich vorstellen und Ihre Fragen beantworten werden. Sie haben Fragen? Joachim Lay, der zuständige Ansprechpartner im Rathaus, unterstützt Sie gerne.
Sprechzeiten ab dem 03. November: montags und mittwochs von 09:00 – 12:00 Uhr und donnerstags von 13:00 – 16:00 Uhr.
Ich wünsche Ihnen eine angenehme Woche
Ihr
Jörg Wilhelmy