Nach mehrjährigen Beratungen in der IKZ-Lenkungsgruppe ist die Zentrale Vollstreckungsstelle für die Städte/Kommunen Bous, Ensdorf, Dillingen, Schmelz, Schwalbach, Wadgassen, Wallerfangen und den Landkreis Saarlouis endlich unter Dach und Fach. Mit dieser Einrichtung haben alle teilnehmenden Kommunen und Städte das Ziel verfolgt, das Vollstreckungswesen zu zentralisieren, zu vereinheitlichen und somit auch wirtschaftlicher und effektiver zu gestalten. Standort der neu geschaffenen Abteilung ist das Dillinger Rathaus.
Ebenfalls wurde der Bereich einer Zentralen Vergabestelle neu geregelt. Diese ist zum 25. August 2023 gestartet – hier beteiligen sich die Städte und Gemeinden Bous, Dillingen, Ensdorf, Nalbach, Rehlingen-Siersburg, Saarwellingen, Schmelz, Schwalbach, Wadgassen und Wallerfangen. Die geschaffene Abteilung wird durch den Landkreis Saarlouis verwaltet. Somit findet ein über dreijähriger Entwicklungsprozess auch in diesem Bereich seinen Abschluss. IKZ - sicherlich ein Instrument, Arbeitsabläufe neu zu regeln, Verwaltungshandeln zu zentralisieren, denken und verschlanken – dies aber nicht zum Nulltarif, der Haushalt 2024 wird damit in sechsstelliger Größenordnung belastet.
„Saarländischer Städte- und Gemeindetag sieht Licht und Schatten“… so beginnt eine Pressemeldung des Saarländischen Städte- und Gemeindetags und stellt fest, dass es ein guter Schritt in die richtige Richtung ist. Das Programm umfasst den Ausbau, Modernisierung sowie die energetische Ertüchtigung von Schulgebäuden. Federführend ist hier das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport. Kommunen können Zuschüsse in größerem Umfang für die Schulen erhalten. Die Laufzeit des Programms soll voraussichtlich fünf Jahre betragen – eine Verlängerung ist jedoch möglich. Gemeldete Investitionsbedarfe aller kommunalen Schulträger in Höhe von mehr als 700 Mio. Euro sind in den nächsten Jahren nötig - dies hat der SSGT ermittelt. Es kommt einiges auf die Städte und Kommunen als Bildungsträger zu - mehr Kinder und Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung bei wenig zur Verfügung stehenden Plätzen – dies steht in direktem Widerspruch zueinander. Seit Jahren gibt es einen riesigen Sanierungsstau und Unterfinanzierung in die Bildungsinfrastruktur – dies hat Spuren hinterlassen. Auch fehlendes Betreuungspersonal stellt eine Riesenherausforderung für alle dar. Warum aus 700 Mio. Euro, die aus dem Transformationsfonds zur energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude zur Verfügung stehen, lediglich 100 Mio. Euro auf die Grundschulen entfallen sollen – dafür aber 600 Mio. Euro auf landeseigene Immobilien, erschließt sich der kommunalen Familie nicht. Dieses Ungleichgewicht muss korrigiert werden. Während auf der einen Seite Zuschüsse (um die es dann einen Konkurrenzkampf geben wird) in Aussicht gestellt werden, drohen andererseits durch das sogenannte Wachstumschancengesetz des Bundes der Verlust zweistelliger Millionenbeträge pro Jahr an Steuereinnahmen. Im Maximum mehr als 20 Mio. Euro alleine im Jahr 2026. Unsere Verbandsspitze hat es erneut bekräftigt:
„Wir wünschen uns ein klares Bekenntnis für eine schlüssige Offensive zur Stärkung der Kommunalfinanzen. Dazu gehört auch eine Zusage des Landes, bundespolitisch keine weiteren neuen Vereinbarungen zu Lasten der Kommunen mitzutragen und landespolitisch zum Beispiel bei aktuellen klimapolitischen Fragen dem Grundsatz „wer bestellt, der bezahlt“ auch strikt zu folgen. Sonst besteht die Gefahr, dass die heutigen Zuschusszusagen an anderer Stelle wieder verlorengehen", so meine Kollegen Jörg Aumann und Prof. Dr. Ulli Meyer.
Verwaltung und Rat setzen für unsere Grundschule und die FGTS den eingeschlagenen Weg konsequent fort. Derzeit bereiten wir die Erstellung einer europaweiten Ausschreibung der Planungsleistungen für den Ersatzneubau (Plattenbau) vor – allerdings bedarf es hierzu noch einer grundsätzlichen Ausrichtung an anderer Stelle. Natürlich sind wir dabei bestrebt, ein Maximum an Fördersummen zu erhalten.
Ich wünsche Ihnen eine angenehme Woche
Ihr Jörg Wilhelmy