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Neues aus Ensdorf
Ausgabe 45/2025
Amtliche Mitteilungen
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Auszug aus der Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Friedhofs- und Grundstücksangelegenheiten, Natur- und Umweltschutz sowie Verkehrsfragen vom 26.06.2025

Verlauf der Sitzung

TOP 1:

Vergabe von Bauleistungen

Containeranlage Rasenplatz - Tiefbauarbeiten

Frau Greff, CDU, fragt nach den Gründen für die Verdopplung der ursprünglich angesetzten Kosten von 15.000 Euro.

Frau Woll, Verwaltung, erklärt, dass die ursprünglichen Kosten lediglich auf einer groben Schätzung basierten. Nach der Erstellung eines Leistungsverzeichnisses (LV) mit genaueren Mengenangaben und Anforderungen seien die Angebote eingeholt worden, was zu den nun vorliegenden höheren Kosten geführt habe.

Der Bürgermeister führt aus, dass dies ein typisches Beispiel dafür sei, warum man ungern zu frühen Zeitpunkten über Kosten spreche, da solche Abweichungen zu erwarten seien. Er äußert die Hoffnung, dass der Zuschussgeber die Mehrkosten übernehmen werde.

Frau Schmidt, SPD, ergänzt, dass ihre Fraktion bereits beim Ministerium für die Förderung der Containerlösung geworben habe. Sollte es Probleme mit der Finanzierung geben, sei man bereit, erneut dort vorzusprechen.

Der Bürgermeister zeigt sich zuversichtlich, dass die Mehrkosten mit den vorhandenen Mitteln gedeckt werden könnten, und bedankt sich für das Angebot der SPD-Fraktion, darauf zurückzukommen, falls dies erforderlich werde.

Herr Becker, FWGE, verweist darauf, dass es in der Sporthalle oder im Anbau bereits einen Raum für Schiedsrichter gebe.

Der Bürgermeister bestätigt dies, erklärt jedoch, dass auch Schiedsrichter während der Halbzeitpause einen Rückzugsort benötigten. Er weist darauf hin, dass im Kabinentrakt des FC Ensdorf ein Schiedsrichterraum vorhanden sei, dieser jedoch nicht für die genannten Zwecke ausreiche.

Frau Woll, Verwaltung, informiert ergänzend, dass die Mehrkosten sowohl bei der Sportplanungskommission als auch beim Innenministerium angemeldet worden seien. Derzeit warte man auf die Genehmigung aus Saarbrücken, bevor eine Beauftragung erfolgen könne. Sie betont, dass die Container bei der Firma HSB ab August bereitstünden, jedoch Verzögerungen aufgrund der ausstehenden Genehmigung möglich seien.

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass solche Verzögerungen für den betroffenen Verein, in diesem Fall den FC Ensdorf, schwer nachvollziehbar seien. Er betont, dass ohne eine Genehmigung für einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn die Fördermittel gefährdet seien. Er regt an, dass Personen mit guten Kontakten zum FC Ensdorf als Multiplikatoren tätig werden könnten, um Verständnis für die Situation zu schaffen.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen ergehen, lässt der Bürgermeister abstimmen.

Sodann wird folgender Beschluss gefasst:

Der Ausschuss für Bauwesen, Friedhofs- und Grundstücksangelegenheiten, Natur- und Umweltschutz sowie Verkehrsfragen beschließt die Vergabe Tiefbauarbeiten für die Containeranlage für den Rasenplatz Ensdorf an die Firma Bauunternehmung Meiers, Losheim am See, zum Angebotspreis von 30.403,33 €.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP 2:

Vergabe Planungsleistungen

Sanierung Lärchenweg und Wendehammer Kita

Frau Röhlen, CDU, fragt nach, welche Planungsleistungen erforderlich seien, wenn lediglich der Asphalt erneuert werden müsse.

Frau Woll, Verwaltung, erklärt, dass eine Ausschreibung erstellt werden müsse, die ein Leistungsverzeichnis (LV) erfordere. Dazu sei es notwendig, die Gegebenheiten vor Ort zu prüfen, die Massen zu erfassen und das LV zu erstellen. Zudem müsse die Bauüberwachung während der Ausführung der Arbeiten gewährleistet werden.

Frau Röhlen, CDU, fragt nach, ob diese Aufgaben von einem Ingenieurbüro übernommen werden müssten.

Frau Woll, Verwaltung, bestätigt dies und erläutert, dass die Kosten für diese Leistungen im vorliegenden Preis enthalten seien.

Der Bürgermeister ergänzt, dass es sich bei der Sanierung um eine grundhaftere Maßnahme handele, die über eine einfache Erneuerung des Asphalts hinausgehe.

Frau Woll, Verwaltung, führt weiter aus, dass die Sanierung im Zusammenhang mit einem laufenden Wohngutachten stehe, dessen Ergebnisse ausgewertet und in Planungsunterlagen umgesetzt werden müssten. Auch das Leistungsverzeichnis sei ein notwendiger Bestandteil.

Frau Greff, CDU, ergänzt, dass es lediglich um die Überlegung gehe, ob eine Direktvergabe an eine Baufirma möglich sei, die dann Ingenieure mit der Sichtung beauftragen könnte.

Frau Woll, Verwaltung, erläutert, dass Direktvergaben bis zu einem bestimmten Betrag möglich seien. Bei den hier im Raum stehenden Summen sei jedoch eine Einholung von mindestens drei Angeboten erforderlich, was wiederum ein Leistungsverzeichnis voraussetze. Sie betont, dass diese Leistung nun abgefragt werde.

Herr Ney, CDU, erkundigt sich, ob der Wendehammer zur Kirche gehöre.

Der Bürgermeister verneint dies.

Frau Woll, Verwaltung, erklärt, dass der Wendehammer auf einem Bereich liege, der durch einen Erbbaupachtvertrag geregelt sei. Dieser Vertrag werde nochmals geprüft, und es werde ein Gespräch mit der Kirchengemeinde geführt, da es neue Entwicklungen gebe. Sie stellt klar, dass die Gemeinde für den Bereich des Wendehammers zuständig sei, der unter den Erbbaupachtvertrag falle, während ein Teil noch zum Pfarramt und zur Kirche gehöre.

Der Bürgermeister erinnert daran, dass die Notwendigkeit der Sanierung bereits im Jahr 2012 absehbar gewesen sei, als der Erbbaurechtsvertrag vom Gemeinderat beschlossen worden sei. Er weist darauf hin, dass ähnliche Verpflichtungen in Zukunft auch für andere Wege, wie den Beerdigungsweg, entstehen könnten.

Sodann wird folgender Beschluss gefasst:

Der zuständige Ausschuss für Bauwesen, Friedhofs- und Grundstücksangelegenheiten, Natur- und Umweltschutz sowie Verkehrsfragen beschließt die Vergabe der Planungsleistungen „Sanierung Lärchenweg und Wendehammer Kita“ an den günstigsten Bieter Ingenieurbüro Paulus & Partner, Saarlouis, zur Angebotssumme von 9.615,20 € brutto.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP 3:

Vergabe Planungsleistungen

Unterrichtung nach § 61 KSVG

Sanierung Verrohrung Lochbach - Verkehrszeichenpläne

Der Bürgermeister gibt einleitende Informationen zu dem Tagesordnungspunkt.

Frau Röhlen, CDU, betont, dass trotz der bereits erfolgten Vergabe Wert daraufgelegt werden solle, die Umleitungen großräumig auszuschildern. Sie verweist auf Erfahrungen aus der Vergangenheit, bei denen Verkehrsteilnehmer trotz Sperrungen bis in das Dorf gefahren seien, um dann festzustellen, dass die Durchfahrt nicht möglich sei. Sie hebt hervor, dass es wichtig sei, frühzeitig und deutlich auf die Sperrungen hinzuweisen, um solche Situationen zu vermeiden.

Frau Woll, Verwaltung, erläutert, dass die Anordnung der Verkehrssicherung in diesem Fall in die Zuständigkeit des Landkreises falle und nicht in die der Gemeinde. Sie versichert, dass die Kreisverwaltung bemüht sei, die Umleitungen großflächig anzukündigen, weist jedoch darauf hin, dass es nicht immer möglich sei, zu verhindern, dass Verkehrsschilder ignoriert würden.

Frau Röhlen, CDU, hakt nach, ob die Ausschilderung der Baustelle auch bei Google Maps angemeldet werden könne. Sie erinnert daran, dass diese Frage bereits bei einer früheren Baustelle gestellt worden sei.

Der Bürgermeister bestätigt, dass dies damals verneint worden sei.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt der Bürgermeister abstimmen.

Sodann wird folgender Beschluss gefasst:

Die Vergabe ist aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme gemäß § 61 KSVG bereits erfolgt.Der Ausschuss für Bauwesen, Friedhofs- und Grundstücksangelegenheiten, Natur- und Umweltschutz sowie Verkehrsfragen nimmt die Beauftragung der IBZ GmbH, Merzig, zur Erstellung der Verkehrszeichenpläne für die Maßnahme „Sanierung Verrohrung Lochbach“ zum Angebotspreis in Höhe von 8.096,76 € zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP 4:

Mitteilungen und Anfragen

Frau Schmidt, SPD, berichtet, dass ihr bei einer Fahrradfahrt am Saaraltarm aufgefallen sei, dass die rechte Seite hinter dem Gebrauchtwarenhändler stark zugewachsen sei. Sie fragt nach, wer für das Zurückschneiden der Bäume und Büsche in diesem Bereich zuständig sei.

Der Bürgermeister antwortet, dass er die Frage nicht unmittelbar beantworten könne. Er sagt zu, sich zu erkundigen und eine Rückmeldung zu geben.

Herr Wilhelm, Grüne/Linke, weist auf den Zustand des Damms am Stöckerweg hin und berichtet, dass ihm Beschwerden über erhebliche Schlaglöcher zugetragen worden seien. Er regt an, im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht eine Überprüfung und gegebenenfalls eine Auffüllung der Schlaglöcher vorzunehmen, um den Feldweg wieder befahrbar zu machen.

Der Bürgermeister erläutert, dass verwaltungsintern geprüft werde, ob eine vollständige Sperrung des Weges in Betracht gezogen werden könne, da dieser primär vom Bauhof und dem Entsorgungsverband Saar (EVS) genutzt werde. Er betont, dass vor weiteren Maßnahmen zunächst geklärt werden müsse, wer berechtigt sei, den Weg zu nutzen, und welche Nutzungswünsche bestünden. Er verweist darauf, dass der Weg für Spaziergänger und Radfahrer weiterhin verkehrssicher sei, da die Schlaglöcher umfahren werden könnten. Maßnahmen zur umfassenden Instandsetzung, die laut Bauhof bis zu zehn LKW-Ladungen Material erfordern würden, seien daher wohlüberlegt zu treffen.

Frau Röhlen, CDU, erkundigt sich nach den aktuellen Entwicklungen rund um das Gelände von Wolfspeed und fragt nach, ob das Gelände wieder freigegeben werde und ob Bemühungen seitens der Landesregierung erkennbar seien, eine alternative Nutzung zu fördern.

Der Bürgermeister erklärt, dass ihm keine neuen Informationen vorlägen und er lediglich die Berichterstattung in den Medien kenne. Er äußert die Hoffnung, dass im Hintergrund Gespräche geführt würden, könne jedoch keine konkreten Hinweise dazu geben.

Herr Zocchetti, SPD, greift das Thema des Damms erneut auf und erinnert daran, dass er in der Vergangenheit eine Genehmigung vom damaligen Bürgermeister Fleck erhalten habe, den Damm zu befahren. Er weist darauf hin, dass auch andere Anlieger den Weg nutzen müssten, um ihre Grundstücke zu pflegen und Obst zu ernten. Er regt an, zu prüfen, ob der Weg weiterhin als Ernteweg bestehe, und gegebenenfalls eine Lösung für die Anlieger zu finden.

Der Bürgermeister antwortet, dass er die rechtliche Grundlage für ein solches Nutzungsrecht nicht kenne und dies zunächst geklärt werden müsse, bevor weitere Entscheidungen getroffen würden.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen ergehen, beendet der Bürgermeister den öffentlichen Teil der Sitzung.