Aufgrund des § 12 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 29.11.2010 (Amtsbl. I, S. 1426), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 14. November 2023 (Amtsbl. I S. 1097) und der Betriebssatzung des Abwasserwerks vom 09.02.1995 in der Fassung des 2. Nachtrags vom 14.12.2011 hat der Gemeinderat am 07.12.2023 folgenden Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abwasserwerk der Gemeinde“ beschlossen:
Auf Grund der §§ 12 ff. der EigVO und der Betriebssatzung vom 09.02.1995 hat der Gemeinderat am 07.12.2023 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
| Der Erfolgsplan wird festgesetzt | ||
| in den Erträgen auf | 1.360.325,03 € | |
| in den Aufwendungen auf | 1.462.899,05 € | |
| Jahresverlust/-gewinn | - 102.574,03 € | |
| Der Vermögensplan wird festgesetzt | ||
| in den Einnahmen auf | 1.354.613 € | |
| in den Ausgaben auf | - 1.354.613 € | |
Der Gesamtkredit zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf — 987.639 €
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbestrag der Kredite zur Liquiditätsssicherung wird auf 500.000,- € festgesetzt.
Die Genehmigung des Landesverwaltungsamtes Saarland – Kommunalaufsicht - hat folgenden Wortlaut:
Von dem vom Gemeinderat der Gemeinde Ensdorf in seiner Sitzung am 07.12.2023 beschlossenen Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abwasserwerk der Gemeinde Ensdorf“ für das Wirtschaftsjahr 2024 und dem Finanzplan 2023-2027 habe ich Kenntnis genommen.
Genehmigungspflichtig ist nach der Festsetzung im Wirtschaftsplan der Gesamtbetrag der Kredite. Dieser wird in der festgesetzten Höhe mit dem beiliegenden Bescheid genehmigt. Darüber hinaus enthält der Wirtschaftsplan 2024 keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Genehmigung
Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2024 des Eigenbetriebes „Abwasserwerk der Gemeinde Ensdorf“ genehmige ich gemäß § 102 Abs. 3 in Verbindung mit § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)
den Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 987.639,- €.
St. Ingbert, 04.11.2024
Im Auftrag
gez. Dominique Grape (Siegel)
Auslegung des Wirtschaftsplanes 2024
Der Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebes „Abwasserwerk der Gemeinde Ensdorf“ liegt zur Einsichtnahme vom 18.11. bis 25.11.2024 im Rathaus Ensdorf, Zimmer 108, während den Dienststunden öffentlich aus. Um Terminvereinbarung wird gebeten.
Für vorstehend bekannt gemachte Satzung gilt folgendes:
Nach § 12, Abs. 6, Satz 1 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.01.2023 (Amtsbl.I S. 204) wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.