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Neues aus Ensdorf
Ausgabe 48/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2024 der Gemeinde Ensdorf

Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Ensdorf vom 20.11.2025 über die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 sowie Entlastung des Bürgermeisters

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HLB Förderer, Keil & Partner hat die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 gemäß dem Beschluss des Ausschusses für Finanz- Personal- und Verwaltungsangelegenheiten aus seiner Sitzung vom 17.03.2022 durchgeführt.

Der Jahresabschluss wurde durch den Wirtschaftsprüfer in der Rechnungsprüfungsausschusssitzung am 13.11.2025 in nichtöffentlicher Sitzung vorgetragen und durch den Rechnungsprüfungsausschuss nach den Grundsätzen des § 122 Abs. 1 KSVG geprüft.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.11.2025 folgenden Beschluss gefasst:

1. den geprüften Jahresabschluss 2022 mit seinen Anlagen gem. § 101 Abs. 1 KSVG festzustellen,

1. in der Ergebnisrechnung mit

Euro

Summe der Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit

17.571.655,71

Summe sonstige Finanzerträge

57.519,87

Außerordentliche Erträge

0,00

Gesamtbetrag der Erträge

17.629.175,58

Summe der Aufwendungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit

13.735.040,53

Summe Zinsen und sonstige Zinsaufwendungen

287.911,30

Außerordentliche Aufwendungen

0,00

Gesamtbetrag der Aufwendungen

14.022.951,83

Saldo der Erträge und Aufwendungen auf

3.606.223,75

2. in der Finanzrechnung mit

Euro

Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

15.298.385,45

Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

629.695,60

Summe Einzahlungen aus Krediten

776.110,00

Gesamtbetrag der Einzahlungen

16.704.191,05

Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

12.898.346,51

Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

1.397.613,44

Summe der Auszahlungen aus Tilgung von Krediten

391.728,84

Gesamtbetrag der Auszahlungen

14.687.688,79

Veränderung Finanzmittel

2.016.502,26

3. den Jahresgewinn der Ergebnisrechnung 2024 in Höhe von 3.606.223,75 Euro der allgemeinen Rücklage von 13.531.418,71 Euro zuzuführen und auf 17.137.642,46 Euro zu erhöhen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

(Herr Wilhelm, Grüne/Linke, war bei der Abstimmung nicht anwesend)

Weiterhin lässt der besondere Vorsitzende über Punkt 4 abstimmen:

4. dem Bürgermeister Herrn Jörg Wilhelmy gemäß § 101 Abs. 2 KSVG für den Vollzug der Haushaltswirtschaft 2024 und den Inhalt des Jahresrechnung 2024 Entlastung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

(Herr Wilhelm, Grüne/Linke, war bei der Abstimmung nicht anwesend)

Bekanntmachung, Offenlegung und Einsichtnahme des Jahresabschlusses 2024

Der Jahresabschluss 2024 der Gemeinde Ensdorf wird hiermit gem. § 101 Abs. 3 KSVG öffentlich bekannt gemacht.

Der Jahresabschluss 2024 mit seinen Anlagen sowie der volle Wortlaut des Bestätigungsvermerkes liegen gem. § 101 Abs. 3 KSVG ab dem 01. Dezember bis zum 08. Dezember 2025 im Rathaus der Gemeinde Ensdorf, Zimmer 108 im EG, während der Dienstzeiten öffentlich aus.

Ensdorf, 24.11.2025
gez. Jörg Wilhelmy
Bürgermeister