Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HLB Förderer, Keil & Partner hat die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 gemäß dem Beschluss des Ausschusses für Finanz- Personal- und Verwaltungsangelegenheiten aus seiner Sitzung vom 17.03.2022 durchgeführt.
Der Jahresabschluss wurde durch den Wirtschaftsprüfer in der Rechnungsprüfungsausschusssitzung am 13.11.2025 in nichtöffentlicher Sitzung vorgetragen und durch den Rechnungsprüfungsausschuss nach den Grundsätzen des § 122 Abs. 1 KSVG geprüft.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.11.2025 folgenden Beschluss gefasst:
1. den geprüften Jahresabschluss 2022 mit seinen Anlagen gem. § 101 Abs. 1 KSVG festzustellen,
| 1. in der Ergebnisrechnung mit | Euro |
| Summe der Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit | 17.571.655,71 |
| Summe sonstige Finanzerträge | 57.519,87 |
| Außerordentliche Erträge | 0,00 |
| Gesamtbetrag der Erträge | 17.629.175,58 |
| Summe der Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 13.735.040,53 |
| Summe Zinsen und sonstige Zinsaufwendungen | 287.911,30 |
| Außerordentliche Aufwendungen | 0,00 |
| Gesamtbetrag der Aufwendungen | 14.022.951,83 |
| Saldo der Erträge und Aufwendungen auf | 3.606.223,75 |
| 2. in der Finanzrechnung mit | Euro |
| Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 15.298.385,45 |
| Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 629.695,60 |
| Summe Einzahlungen aus Krediten | 776.110,00 |
| Gesamtbetrag der Einzahlungen | 16.704.191,05 |
| Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 12.898.346,51 |
| Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.397.613,44 |
| Summe der Auszahlungen aus Tilgung von Krediten | 391.728,84 |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen | 14.687.688,79 |
| Veränderung Finanzmittel | 2.016.502,26 |
3. den Jahresgewinn der Ergebnisrechnung 2024 in Höhe von 3.606.223,75 Euro der allgemeinen Rücklage von 13.531.418,71 Euro zuzuführen und auf 17.137.642,46 Euro zu erhöhen.
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig |
(Herr Wilhelm, Grüne/Linke, war bei der Abstimmung nicht anwesend)
Weiterhin lässt der besondere Vorsitzende über Punkt 4 abstimmen:
4. dem Bürgermeister Herrn Jörg Wilhelmy gemäß § 101 Abs. 2 KSVG für den Vollzug der Haushaltswirtschaft 2024 und den Inhalt des Jahresrechnung 2024 Entlastung zu erteilen.
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig |
(Herr Wilhelm, Grüne/Linke, war bei der Abstimmung nicht anwesend)
Bekanntmachung, Offenlegung und Einsichtnahme des Jahresabschlusses 2024
Der Jahresabschluss 2024 der Gemeinde Ensdorf wird hiermit gem. § 101 Abs. 3 KSVG öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss 2024 mit seinen Anlagen sowie der volle Wortlaut des Bestätigungsvermerkes liegen gem. § 101 Abs. 3 KSVG ab dem 01. Dezember bis zum 08. Dezember 2025 im Rathaus der Gemeinde Ensdorf, Zimmer 108 im EG, während der Dienstzeiten öffentlich aus.