Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.Juni 1997 (Amtsbl. I S.682), zuletzt geändert durch Artikel 49 des Gesetzes vom 27. August 2025 (Amtsbl. I S.854) hat der Gemeinderat am 20.11.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird festgesetzt
| 1. | im Ergebnishaushalt mit | |
| dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 12.447.230 EUR | |
| dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 16.220.520 EUR | |
| im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf | -3.773.290 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt mit | |
| den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 769.660 EUR | |
| den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.930.970 EUR | |
| dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf | -1.161.310 EUR | |
| den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.161.310 EUR | |
| den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 422.120 EUR | |
| dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf | 739.190 EUR | |
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf — 1.161.310 EUR
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf — 8.600.000 EUR
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf — 3.773.290 EUR.
Es gilt der vom Gemeinderat am 03.04.2025 beschlossene Stellenplan.
Nachrichtlich:
Die Hebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Ensdorf sind durch
Hebesatzsatzung vom 03.04.2025 für die Haushaltsjahre ab 2025 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer ab 01.01.2025 | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 370 v. H. | |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 630 v. H. | |
| bebaute und unbebaute Grundstücke | |||
| 2. | Gewerbesteuer ab 01.01.2025 | 440 v. H. |
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Jahr 2025 wird hiermit öffentlich bekanntgegeben.
Die Genehmigung des Landesverwaltungsamtes Saarland – Kommunalaufsicht - für das Haushaltsjahr 2025 hat folgenden Wortlaut:
Genehmigung
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Ensdorf genehmige ich gem. § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetztes (KSVG)
| 1. | den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von |
1.161.314,--€
Der Haushaltsplan der Gemeinde Ensdorf für das Haushaltsjahr 2025 liegt zur Einsichtnahme vom 01. Dezember bis einschließlich 08.Dezember 2025 im Rathaus Ensdorf, Erdgeschoss Zimmer 108, während den Dienststunden öffentlich aus.
Um terminliche Voranmeldung unter der Tel. 06831-504-120 wird gebeten.
Für vorstehend bekannt gemachte Satzung gilt folgendes:
Nach § 12 Abs. 6 Satz 1 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 49 des Gesetzes vom 27. August 2025 (Amtsbl. I S. 854) wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.