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Neues aus Ensdorf
Ausgabe 48/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Ensdorf für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.Juni 1997 (Amtsbl. I S.682), zuletzt geändert durch Artikel 49 des Gesetzes vom 27. August 2025 (Amtsbl. I S.854) hat der Gemeinderat am 20.11.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird festgesetzt

1.

im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

12.447.230 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

16.220.520 EUR

im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf

-3.773.290 EUR

2.

im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

769.660 EUR

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.930.970 EUR

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf

-1.161.310 EUR

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.161.310 EUR

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

422.120 EUR

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf

739.190 EUR

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf  —  1.161.310 EUR

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf  —  8.600.000 EUR

§ 5

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf —  3.773.290 EUR.

§ 6

Es gilt der vom Gemeinderat am 03.04.2025 beschlossene Stellenplan.

Nachrichtlich:

Die Hebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Ensdorf sind durch

Hebesatzsatzung vom 03.04.2025 für die Haushaltsjahre ab 2025 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer ab 01.01.2025

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

370 v. H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

630 v. H.

bebaute und unbebaute Grundstücke

2.

Gewerbesteuer ab 01.01.2025

440 v. H.

Ensdorf den 20.11.2025
gez.  —  (Siegel)
Jörg Wilhelmy
Bürgermeister
Bekanntmachung des Haushaltes 2025

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Jahr 2025 wird hiermit öffentlich bekanntgegeben.

Die Genehmigung des Landesverwaltungsamtes Saarland – Kommunalaufsicht - für das Haushaltsjahr 2025 hat folgenden Wortlaut:

Genehmigung

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Ensdorf genehmige ich gem. § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetztes (KSVG)

1.

den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von

1.161.314,--€

St. Ingbert, 06.10.2025
Im Auftrag
gez. Birgit Heib  —  (Siegel)
Auslegung des Haushaltsplanes 2025

Der Haushaltsplan der Gemeinde Ensdorf für das Haushaltsjahr 2025 liegt zur Einsichtnahme vom 01. Dezember bis einschließlich 08.Dezember 2025 im Rathaus Ensdorf, Erdgeschoss Zimmer 108, während den Dienststunden öffentlich aus.

Um terminliche Voranmeldung unter der Tel. 06831-504-120 wird gebeten.

Ensdorf, den 21.11.2025
gez. Jörg Wilhelmy
Bürgermeister

Für vorstehend bekannt gemachte Satzung gilt folgendes:

Nach § 12 Abs. 6 Satz 1 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 49 des Gesetzes vom 27. August 2025 (Amtsbl. I S. 854) wird auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Ensdorf, den 21.11.2025
gez. Jörg Wilhelmy
Bürgermeister