Gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06. März 2013 (Bundesgesetzblatt I, S. 367) in der zurzeit geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs in der Gemeinde Ensdorf folgendes angeordnet:
1. Der Bereich des unteren Marktplatzes wird ab Montag, dem 04. Dezember 2023 um 07.00 Uhr, bis einschließlich Mittwoch, dem 13. Dezember 2023 um 16.00 Uhr, für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Außerdem wird der Bereich des oberen Marktplatzes, sowie die Alte Schulstraße am Samstag, den 09. Dezember 2023 ganztägig im Zeitraum von 07.00 bis 24.00 Uhr vollständig für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Die Zufahrt zu den Ständen wird für die Standbetreiber am Freitag, dem 8. Dezember 2023 sowie Samstag, den 09. Dezember 2023 bis 14.00 Uhr ermöglicht. Die Anwohner der Alten Schulstraße sollen weiterhin ihre Anwesen erreichen können.
Während der Marktveranstaltung, am Samstag, dem 09. Dezember 2023 von 15.00 bis 21.00 Uhr wird der Fahrzeugverkehr im Marktbereich verboten.
2. In der Provinzialstraße wird zwischen dem Kreisel „Rathaus“ und dem Kreisel „Am Schwalbacher Berg“ in der Zeit vom Donnerstag, dem 07.Dezember 2023 ab 08.00 Uhr bis Montag, dem 11.Dezember 2023 um 12.00 Uhr die zulässige Höchstgeschwindigkeit in beiden Fahrtrichtungen auf 30 km/h festgesetzt.
3. Für diesen Zeitraum wird außerdem das Schild „Großveranstaltung“ aufgestellt.
Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.
Zuwiderhandlungen können gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in der zurzeit geltenden Fassung mit einer Geldbuße geahndet werden.
Ensdorf, 20.11.2023