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Neues aus Ensdorf
Ausgabe 49/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrsrechtliche Anordnung anlässlich des diesjährigen Weihnachtsmarktes

Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (Bundesgesetzblatt I, I S 367) in der zurzeit gültigen Fassung ergeht wegen des diesjährigen Weihnachtsmarktes in Ensdorf folgende

verkehrsrechtliche Anordnung:

Der Parkplatz am unteren Marktplatz (Höhe Provinzialstr. 106) wird in der Zeit vom 02.12.24 07:00 Uhr bis 11.12.24 16:00 Uhr für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt. Ausgenommen hiervon ist Zulieferverkehr am 06.12.24 von 14.00 bis 20.00 Uhr, am 07.12.24 von 08.00 bis 14.00 Uhr, am 08.12.24 von 08:00 bis 10:00 Uhr sowie ab 18:00 Uhr.

Der Parkplatz Höhe Provinzialstraße 112, sowie die Schulstraße werden vom 07.12.24 bis 08.12.2024 jeweils von 07:00 bis 24:00 Uhr für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Anlieger sind von dieser Regelung ausgenommen. Gleichzeitig gilt ein absolutes Halteverbot in dem Bereich. Ausgenommen hiervon ist lediglich Zulieferverkehr betreffend die dortigen Weihnachtsstände am 06.12.24 bis 20:00 Uhr, am 07.12.24 bis 14 Uhr und am 08.12.24 bis 10:00 Uhr sowie ab 18 Uhr.

Im Bereich Provinzialstraße, parallel zum Marktplatz wird das Schild „Großveranstaltung“ aufgestellt.

Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.

Zuwiderhandlungen können gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in der zurzeit geltenden Fassung mit einer Geldbuße geahndet werden.

Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

Ensdorf, 27.11.2024
gez.
Jörg Wilhelmy
Bürgermeister