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Neues aus Ensdorf
Ausgabe 49/2025
Amtliche Mitteilungen
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Verkehrsrechtliche Anordnung anlässlich des diesjährigen Weihnachtsmarktes

Gemäß § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (Bundesgesetzblatt I, I S 367) in der zurzeit gültigen Fassung ergeht wegen des diesjährigen Weihnachtsmarktes in Ensdorf folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Der Parkplatz am unteren Marktplatz (Höhe Provinzialstr. 106) wird in der Zeit vom 02.12.25 07:00 Uhr bis 10.12.25 16:00 Uhr für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt. Ausgenommen hiervon ist Zulieferverkehr, mit Ausnahme des 06.12.25 von 15.00 bis 22.00 Uhr, sowie des 07.12.25 von 14.00 bis 19.00 Uhr.

Der Parkplatz Höhe Provinzialstraße 112 wird in der Zeit vom 05.12.25 bis 07.12.25 ganztägig für den Gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt. Zulieferverkehr wird am 05.12.25 bis 20.00 Uhr, am 06.12.25 bis 14.00 Uhr und am 07.12.25 bis 13.00 Uhr von der Regelung ausgenommen.

Im Bereich Provinzialstraße, parallel zum Marktplatz wird das Schild „Großveranstaltung“ aufgestellt.

Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.

Zuwiderhandlungen können gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in der zurzeit geltenden Fassung mit einer Geldbuße geahndet werden.

Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

Ensdorf, 25.11.2025
gez. Jörg Wilhelmy Bürgermeister