A) Öffentlicher Teil
Verlauf der Sitzung
| TOP 1: | Festsetzung der Getränkepreise in der Sporthalle (Vereinspreis) |
Frau Maurer, Verwaltung, gibt nähere Erläuterungen anhand der Verwaltungsvorlage.
Herr Becker, FWGE, fragt nach, ob die Vereine eine Vorgabe erhalten, zu welchem Preis sie die Getränke verkaufen sollen.
Frau Maurer, Verwaltung, antwortet, dass man den Vereinen vor Jahren vorgegeben habe, die Biersorten zu einem Preis von 1,50 € zu verkaufen. Nachdem der Preis lange Zeit beibehalten worden sei, habe man den Preis auf 1,80 € erhöht.
Der Bürgermeister erklärt, dass der Einkaufspreis gegenüber den Vereinen moderat von 35 % auf 45 % erhöht werden solle.
Herr Becker, FWGE, fragt weiterhin, ob es den Vereinen bei einer Veranstaltung überlassen bleibe, zu welchem Preis sie ein Getränk anbieten.
Der Bürgermeister verneint dies. Er verweist auf die der Beschlussvorlage beigefügte Liste und erklärt, dass diese ab 01.01.2023 gelten solle. Er führt weiterhin aus, dass alle Biersorten im Verkaufspreis 2,00 € und antialkoholische Getränke für 1,50 € angeboten werden sollen.
Herr Wilhelm, B90/Grüne, merkt an, seine Fraktion sei davon ausgegangen, dass die Preise aus der Liste die Preistabelle sei, wenn die Gemeinde eine Veranstaltung in der Sporthalle betreibe und dort über eigenes Personal Getränke ausgeschenkt werde und dass die oben erwähnten Preise die seien, die die Gemeinde an Dritte abgebe, wenn diese die Halle bespielen. Derjenige, der die Halle bespiele, könne dementsprechend auch den Preis vorgeben, für das, was er verkauft habe.
Der Bürgermeister erklärt, dass der Gemeinderat vor einigen Jahren beschlossen habe, den Verkaufspreis für alle Biersorten einheitlich auf 1,50 € festzulegen.
Herr Wilhelm, B90/Grüne, stellt den Antrag, den Vereinspreis der Getränke in der Sporthalle ab 01.01.2023 für alle Biersorten auf 1,50 € und für alkoholfreie Getränke auf 1,00 € zu erhöhen.
Herr Zocchetti, SPD, fragt nach, ob eine Preisbildung auch für das Bergmannsheim gelte, wenn dort ein Verein eine Veranstaltung durchführe.
Der Bürgermeister antwortet, es komme darauf an, woher der Verein die Getränke beziehe. Normalerweise erfolge der Getränkebezug im Bergmannsheim vom Pächter des Bergmannsheims.
Frau Maurer, Verwaltung, bestätigt, dass im Bergmannsheim der Pächter die Getränke einkaufe und an den Verein abgebe.
Der Bürgermeister führt weiterhin aus, wenn der Pächter des Bergmannsheimes z. B. 1,80 € für ein Bier verlange, dann könne man nachvollziehen, wenn ein Verein eine Flasche Bier nicht für 2,00 € verkaufe.
Herr Ney, CDU, fragt nach, ob es richtig sei, wenn der Vorschlag von Herrn Wilhelm übernommen werde, dass dann der Endpreis ebenfalls höher werde.
Der Bürgermeister antwortet, dass man das nicht wisse. Es komme darauf an, was am heutigen Abend beschlossen werde.
Frau Maurer, Verwaltung, weist darauf hin, dass die Gewinnspanne bei der Kalkulation des Verkaufspreises von 2,00 € für den Verein noch 0,50 € betrage, ansonsten betrage dieser 0,60 €.
Der Bürgermeister führt aus, dass der Vorschlag von Herrn Wilhelm zu Lasten der Vereine gehe, sofern der Rat nicht beschließe, den Verkaufspreis auf z. B. 2,10 € zu legen. Man wolle versuchen, die Vereinswelt am Leben zu erhalten und dafür zu sorgen, dass dort entsprechende Einnahmen vorhanden seien.
Herr Wilhelm, B90/Grüne, erklärt, dass seine Fraktion die Preisbindung für die Vereine so nicht gesehen habe. Für seine Fraktion sei klar gewesen, dass der Verein in der Sporthalle beim Verkaufen von Getränken tun und lassen könne, was er wolle. Er sehe keine Veranlassung, dem Verein vorzuschreiben, für welchen Preis er ein Getränk verkaufen solle.
Der Bürgermeister teilt mit, dass der Preis aus Sicht der Verwaltung zu niedrig sei. Er warne jedoch davor, eine Freigabe zu machen, nachher seien die Vereine untereinander zerstritten.
Herr Becker, FWGE, merkt an, wenn ein Verein z. B. ein Turnier mit 500 Gästen austrage, dann u. a. aus dem Grund, um ein bisschen Profit für den Verein herauszuschlagen. Seiner Meinung nach solle man dem Verein beim Getränke- und Kuchenverkauf nicht vorschreiben, zu welchem Preis er die Getränke verkaufen solle.
Der Bürgermeister entgegnet, dass dies die ganze Zeit aber genauso gemacht worden sei.
Herr Zocchetti, SPD, teilt mit, dass bei den Veranstaltungen der Vereine überwiegend Kaffee, Kuchen, Schnittchen und Würste verkauft werden, womit diese den meisten Gewinn erzielten. Der Getränkeverkauf werfe den wenigstens Gewinn ab.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt der Bürgermeister über den Antrag von Herrn Wilhelm, B90/Grüne, abstimmen.
Der Ausschuss für Werksangelegenheiten und öffentliche Einrichtungen beschließt den Vereinspreis der Getränke in der Sporthalle ab 01.01.2023 wie folgt:
| alle Biersorten | 1,50 € pro Flasche |
| alkoholfreie Getränke | 1,00 € pro Flasche |
| Abstimmungsergebnis: | ja 2 (B90/Grüne, FWGE) |
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| nein 6 (CDU, SPD) |
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| Der Antrag ist somit abgelehnt. |
Des Weiteren lässt der Bürgermeister über den Verwaltungsvorschlag abstimmen.
Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
Der Ausschuss für Werksangelegenheiten und öffentliche Einrichtungen beschließt den Vereinspreis der Getränke in der Sporthalle ab 01.01.2023 wie folgt:
| alle Biersorten | 1,40 € pro Flasche |
| alkoholfreie Getränke | 0,90 € pro Flasche |
| Abstimmungsergebnis: | ja 6 (CDU, SPD) |
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| enthalten 2 (B90/Grüne, FWGE) |
| TOP 2: | Mitteilungen und Anfragen |
Es liegen keine Anfragen vor.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen ergehen, beendet der Bürgermeister den öffentlichen Teil der Sitzung.