Verlauf der Sitzung
I. Einwohnerfragestunde
Der Bürgermeister eröffnet die Einwohnerfragestunde, zu der er einige Bürger und den für die Gemeinde Ensdorf zuständigen Redakteur der Saarbrücker Zeitung, Herrn Nils Straßel, begrüßt.
Herr Lay fragt nach, ob die Gemeinde Ensdorf über einen Notfallplan für die Stromversorgung verfüge.
Der Bürgermeister antwortet, dass es Notfallpläne gebe, was in einem Katastrophenfall innerhalb der Gemeinde wo, durch wen erledigt werden könne. Man sei im Rathaus, auf dem Bauhof und bei der Feuerwehr mit Notstromaggregaten ausgerüstet, damit man administrativ weiter tätig sein könne. Die Gemeinde Ensdorf sehe sich darüber hinaus außerstande, für eine flächendeckende Stromversorgung in der Bevölkerung zu sorgen. Dieses Thema müsse landes- und kreisweit behandelt werden. Er führt aus, dass nach dem bundesweiten Warntag am 08.12.22 diese Problematik noch stärker diskutiert werde.
Des Weiteren meldet sich Herr Weiler als Sprecher mehrerer Anwohner des "Viertels zwischen Provinzialstraße, Griesborner Straße und Kapellenweg, ehemalige Direktorenvillen" zu Wort und stellt einige Fragen zu TOP 1.
Herr Weiler begrüßt die Integration der geänderten Vorlage des Bebauungsplanes in den öffentlichen Teil dieser Sitzung und der Vorlage eines überarbeiteten Bebauungsplanes, der laut Sitzungsdokumenten einigen Argumenten der Stellungnahmen Rechnung trage. Er bezieht sich auf ein Schreiben der Anwohner an die Fraktionen und bittet die Herren Bickelmann, Herrmann und Jenal um Stellungnahme, da diese trotz Wunsch keinen Kontakt zu den Anwohnern aufgenommen haben.
Herr Wilhelm, B90/Grüne, erklärt, er habe gewusst, dass dieser Einspruch komme und dass dieses Thema wieder im Bauausschuss behandelt werden solle. Er habe anhand des Schreibens von Herrn Weiler nicht die Notwendigkeit gesehen, darauf zu antworten.
Herr Becker, FWGE, teilt mit, dass der Brief von Herrn Weiler in seiner Fraktion besprochen worden sei. Man sei überein gekommen, dass man die nächste Bauausschusssitzung und die weitere Verfahrensweise abwarten wolle.
Herr Jenal, Die Linke, teilt mit, dass er sich den Brief der Anwohner sorgfältig durchgelesen habe und ebenfalls die Bauausschusssitzung habe abwarten wollen. Er erklärt, dass auch er keine Notwendigkeit einer Beantwortung des Schreibens gesehen habe.
Herr Weiler teilt weiterhin mit, dass die Anwohner den überarbeiteten Bebauungsplan nicht kennen würden. Er fragt nach, wie oft sich der Bürgermeister mit dem „Baulöwen“ getroffen habe.
Der Bürgermeister antwortet überrascht, dass er sich überhaupt nicht mit dem sogenannten „Baulöwen“ getroffen habe und dass er keinerlei Kontakte im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan zu diesem habe. Er möchte eher den Begriff „Eigentümer des Geländes“ verwenden.
Des Weiteren möchte Herr Weiler wissen, wie oft sich der Bürgermeister mit den Anwohnern getroffen habe.
Der Bürgermeister erklärt dazu, dass weder er noch die Verwaltung sich mit den Anwohnern getroffen habe, da dies ein unübliches Verfahren sei. Die Beteiligungsrechte seien umfangreich berücksichtigt worden. Daher sehe er die Interessen der Öffentlichkeit gewahrt. Er betont, dass es unüblich sei, im Vorfeld Bebauungsplanverfahren mit Anliegern zu besprechen.
Herr Weiler fragt nach, warum bisher von Seiten der Verwaltung keine Antworten an die Anwohner ergangen seien. Er äußert sich verärgert, dass eine erste Auslegung des Bebauungsplanes mitten in die Schulferien gefallen sei und dass kein Ansprechpartner für eine Auskunft im Dienst gewesen sei.
Der Bürgermeister erklärt nochmals, dass alle Verfahrensrechte gewahrt worden seien und dass vier Wochen Zeit bestanden habe, sich zu informieren. Und dass die ein oder andere Mitarbeiterin entschuldigt abwesend sei, passiere eben mal. Er stellt fest, dass Einwände und Anregungen durchaus in die Abwägung eingeflossen seien.
Herr Weiler fragt nochmals nach, wann die Anwohner eine Stellungnahme seitens der Gemeinde zu ihren Einwendungen erhalten.
Der Bürgermeister antwortet, dass eine Entscheidung darüber nach der heutigen Sitzung getroffen werde.
Herr Weiler verweist auf eine Excel-Tabelle der Firma Kernplan und fragt nach, warum die Anwohner diese nicht erhalten haben.
Der Bürgermeister erklärt, dass diese Tabelle Bestandteil der Beschlussfassung sei. Nach Vorliegen des Beschlusses habe er die Möglichkeit, die kompletten Unterlagen einzusehen, aber nicht, bevor der Gemeinderat die Unterlagen gesehen und öffentlich verhandelt habe. Sonst sei er als Anlieger besser gestellt als der Gemeinderat.
Herr Weiler führt weiterhin aus, dass in der Sitzung vom 15.07.2021 dem Gemeinderat der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren vorgeschlagen worden sei. Die damalige Begründung sei gewesen, das Höhen- und Nutzflächenwachstum könne aktuell nach § 34 effektiv nicht eingeschränkt werden. Im Beschluss heiße es dazu: „Nachverdichtung im Innenbereich mit kleinteiliger Bebauung, Erhaltung der grünen Strukturen.“ Weiterhin zitiert er aus der Ratssitzung vom 12.12.2019: „Die Kosten von 19.000 € habe der Bauträger zu zahlen.“ Dem könne er so nicht zustimmen. Er erklärt, dass die Gemeinde mit den Steuergeldern der Bürgerinnen und Bürger den B-plan finanziere. Kleinteilige Bebauung bedeute bei der Verwaltung: „Gebäude mit 30 Metern Frontlänge und Tiefgaragen“. „Erhalt der grünen Strukturen“ heiße bei der Verwaltung: der gesamte Baumbestand im Park werde zu 80 % gefällt. Wenn der heutige B-plan einige Bäume als schützenswert kennzeichne, stelle er dies gleich in Frage. Das wichtigste Argument für einen beschleunigten B-plan von der Verwaltung - die Einschränkung des Höhenwachstums könne ohne einen beschleunigten B-plan nicht festgelegt werden - sei nicht nachvollziehbar. Der bisherige B-plan erhalte keinen Referenzpunkt für die Höhenmeter.
Er sei gespannt, in welchen Punkten nachgebessert worden sei. Er fragt nach, wieso der Steuerzahler den B-plan bezahlen müsse, wenn es üblich sei, dass der Investor und Baulöwe diese Kosten trage. Weiterhin möchte er wissen, warum keine Tiefgarage im Bebauungsplan eingezeichnet worden sei, was gesetzlich vorgeschrieben sei. Des Weiteren fragt er, ob die schützenswerten Bäume in Natura gekennzeichnet und nummeriert seien und im B-plan nummeriert aufgeführt seien. Er führt aus, als vor einigen Tagen ein Vertreter des Investors im Park gewesen sei, habe er diesen auf die Bäume angesprochen. Daraufhin habe dieser erwidert, dass alle Bäume abgeholzt werden.
Der Bürgermeister antwortet, dass die Verwaltung berechtigt sei, ein beschleunigtes Verfahren durchzuführen. In Bezug auf das Fällen der Bäume erklärt er, dass die Beschlussfassung die Bäume schützen solle und der Gemeinderat sein Planungsrecht ausübe. Man könne darüber streiten, ab wann ein Baum schützenswert sei. Die Rechtsprechung besage, dass ein Baum ab 60 cm Baumumfang schützenswert sei.
Zur Frage, warum es sich nicht um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handele, sondern um einen B-plan, den dieser Gemeinderat angestoßen habe, führt der Bürgermeister aus, dass die Gemeinde Ensdorf Träger der Planungshoheit sei und ihr Planungsrecht ausübe. Deshalb sei es dem Gemeinderat wichtig, eine eher unklare Situation jetzt durch das Aufstellen eines B-planes zu regeln. Der B-plan koste natürlich Geld. Zur Durchführung eines vorhabenbezogenen B-planes bedürfe es zweier übereinstimmender Willenserklärungen. Sowohl die Verwaltung und der Gemeinderat als auch der Investor müssen einer Meinung sein, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Wenn auch nur eine Seite dies nicht möchte, dann komme der vorhabenbezogene Bebauungsplan nicht zustande. Bezüglich der Frage nach einer Tiefgarage führt er aus, dass die Verwaltung die Anzahl der Stellplätze, die durch die Verdichtung in der Bebauung zu schaffen seien, vorgegeben habe. Man halte es nicht für erforderlich, hier eine Tiefgarage zu fordern.
Frau End, Fa. Kernplan, erklärt, dass es sich hierbei um ein sogenanntes § 13 A-Verfahren handele, bei dem es sich um ein normales, reguläres Bebauungsplanverfahren handele, das der Gesetzgeber explizit für solche Bereiche geschaffen habe. Die Gemeinde Ensdorf sei nicht die einzige Gemeinde, die einen solchen Bereich so beplane.
Herr Weiler fragt weiterhin, wann ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden könne. Er wirft dem Bürgermeister vor, dass er sich mit der Genehmigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Schnellverfahren der Möglichkeit entziehe, sämtliche Vorhaben im Einzelfall zu prüfen und mit ihnen und den Begründungen, die ihm das Gesetz biete, das Bauvorhaben in seinem Sinne abzuändern, zu korrigieren oder komplett zu widersprechen. Die Anwohner seien der Auffassung, dass ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren hier nicht zulässig sei. Weiterhin weist er darauf hin, dass der „Rauber-Park“ überwiegend aus Grünflächen bestehe. Nach weiteren Ausführungen erklärt er, dass alle Punkte, die in den Stellungnahmen der Anwohner aufgeführt seien, vom Bürgermeister einfach beiseite gewischt worden seien, indem dieser erklärt habe, dass man ein beschleunigtes Verfahren durchführen werde. Herr Weiler erklärt: „Es fehle auch an Erforderlichkeiten eines Bebauungsplanes, denn es sei eine Gefälligkeitsplanung - wie der Bürgermeister selbst im Plan schreibe - denn es sei ein vorhabenbezogener Plan.“ Des Weiteren möchte er wissen, warum der Bürgermeister auf ein beschleunigtes Verfahren bestehe, anstatt den § 34 BauGB weiterhin zu wählen. Er fragt nach, welchen Einfluss oder Argumente der nicht ortsansässige Baulöwe dem Bürgermeister gegenüber habe, die sie als Anwohner nicht haben.
Der Bürgermeister äußert sich überrascht über den Begriff „Gefälligkeit“. Er spreche nicht nur für sich, sondern auch für die Verwaltung und den gesamten Gemeinderat, dass weder Verwaltung noch Gemeinderat für „Gefälligkeit“ stehe. Er führt weiter aus, dass er bereits bei der letzten Wortmeldung den Eindruck gewonnen habe, dass Herr Weiler gewisse Dinge miteinander vermenge. Herr Weiler habe mehrfach davon gesprochen, dass es sich hier um einen vorhabenbezogenen B-plan handele und genau dies sei nicht der Fall, die Gemeinde übe nur ihre Planungshoheit aus. Er erklärt, dass ein Bauantrag, den ein Eigentümer stellen könne - ohne dass es einen B-plan gebe - nach § 34 BauGB zu bewerten sei. Dieser mache das Thema für Verwaltung und Gemeinderat ein gutes Stück schwerer in der Beurteilung, der Zulässigkeit, nach Art und Maß der baulichen Nutzung und um dies zu vermeiden und möglicherweise sogar dafür zu sorgen, dass die Anwohner, die sich hier durch Herrn Weiler artikulieren, zu schützen, nämlich vor einer Bauweise, die unter Umständen über das hinausgehe, was dieser zu beschließende B-plan am heutigen Abend perspektivisch regeln solle. Genau deshalb habe die Verwaltung diesen ordnenden Bebauungsplan auf den Weg gebracht.
Herr Weiler antwortet, dass der Begriff „Gefälligkeitsplanung“ nicht von ihm stamme, sondern in verschiedenen Kommentaren zu § 1 Abs. 3 BauGB stehe. Trotz den Ausführungen des Bürgermeisters stelle er den vorhabenbezogenen Bebauungsplan absolut in Frage. Er führt aus, dass in der Niederschrift der Ratssitzung vom 12.12.2019 folgendes nachzulesen sei: „Die Verwaltung wolle den potentiellen Investoren signalisieren, dass die Bebauung über einen Vorhaben basierten Bebauungsplan umgesetzt werden kann.“
Der Bürgermeister erklärt, dass es sich damals um einen anderen Investor gehandelt habe und dass es sich hier um einen neuen Eigentümer handele. Bei dem damaligen Interessenten habe tatsächlich ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Raum gestanden.
Herr Weiler fragt Frau End, ob ihr der Bebauungsplan vorliege.
Frau End, Fa. Kernplan, antwortet, dass ihre Firma den Bebauungsplan für die Gemeinde erstellt habe.
Herr Weiler erklärt, dass er einen Bauplan für dieses Gebiet meine.
Frau End, Fa. Kernplan, erwidert, dass ihr kein Bauplan vorliege.
Herr Weiler teilt im Namen der Anwohner mit, dass sie sich nicht gegen eine Bebauung unter § 34 BauGB wehren. Der „Baulöwe“ habe das Grundstück wissentlich unter der Bedingung gekauft, dass eine Bebauung nur nach § 34 BauGB möglich sei. Er bitte darum, die Argumente aus ihren Schreiben zu bewerten und den Beschlussvorschlag abzulehnen. Weiterhin bitte er den Gemeinderat, über den erweiterten Bebauungsplan hinaus um die Erweiterung des Baugebietes für die Provinzialstraße 195 und 197 sowie die Erweiterung für die Griesborner Straße 28 und 30. Er erinnert an ein Gespräch mit dem Bürgermeister im September diesen Jahres, in dem dieser mitgeteilt habe, dass er den Bebauungsplan sportlich sehe und dass er von einem beschleunigten Verfahren nicht abweichen werde. Herr Weiler äußert: „Da, lieber Herr Bürgermeister, grätschen Sie Foul in die Lebensqualität der Ensdorfer Bürger zugunsten eines nicht ortsansässigen Baulöwen, der mit dem B-plan keinerlei Einschränkungen mehr hat.“
Der Bürgermeister antwortet: „Anders als Sie, Herr Weiler, der Sie vom Basketball kommen, was ein eher körperloses Spiel ist, komme ich vom Fußball. Anscheinend wollen Sie mir deswegen ein Foulspiel unterstellen. Das kann ich so nicht stehen lassen.“
Ihm sei wichtig, dass der Hinweis „ich sehe das sportlich“ in den richtigen Kontext gestellt werde. Er führt aus, dass er in einem Telefonat im September mit Herrn Weiler über die Vor- und Nachteile der Vorgehensweise gesprochen habe. Herr Weiler habe in Aussicht gestellt, dass möglicherweise der B-plan beklagt werden könnte. Daraufhin habe er geäußert, dass er dies sportlich sehe und dann solle ein Gericht entscheiden, ob der Bebauungsplan rechtmäßig zustande gekommen sei oder nicht. Nur darauf sei sein Kommentar bezogen gewesen. Jeder habe das Recht darauf, ein Gericht zur Durchsetzung seiner Interessen zu bemühen.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, beendet der Bürgermeister die Einwohnerfragestunde.
II. Sitzung des Gemeinderates
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Damen und Herren des Gemeinderates.
Er stellt fest, dass fristgerecht und ordnungsgemäß eingeladen und die Beschlussfähigkeit gegeben sei.
Herr Wilhelm, B90/Grüne, fragt nach, warum die beiden Tagesordnungspunkte 8 und 9 im nichtöffentlichen Teil behandelt werden.
Der Bürgermeister antwortet, dass in diesen TOP‘s schützenswerte Angelegenheiten eines Vertragspartners behandelt werden.
Der Bürgermeister bittet um Aufnahme einer Tischvorlage im nichtöffentlichen Teil zu dem Thema: „Entwicklung des Wasserbezugspreises TWE ab 2023“.
Es bestehen keine Einwände seitens der Fraktionen. Somit wird die Tischvorlage in die Tagesordnung als TOP 12 aufgenommen und den Ratsmitgliedern in Papierform ausgehändigt.
Weiterhin weist Herr Wilhelm, B90/Grüne, auf einen redaktionellen Fehler der Verwaltung in TOP 9 hin und bittet um Änderung.
Der Bürgermeister erklärt, dass es sich um einen redaktionellen Fehler beim Erstellen der Verwaltungsvorlage handele, der bereits geklärt sei.
A) Öffentlicher Teil
| TOP 1: | Bebauungsplan "Viertel zwischen Provinzialstraße, Griesborner Straße und Kapellenweg, ehemalige Direktorenvillen" I. Billigung des überarbeiteten Entwurfs II. Erneute öffentliche Auslegung III. Erneute parallele Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden |
Der Bürgermeister begrüßt zu dem Tagesordnungspunkt Frau End, Fa. Kernplan, die ausführliche Erläuterungen anhand einer Bildschirmpräsentation gibt.
Der Bürgermeister bedankt sich für die Ausführungen.
Herr Becker, FWGE, fragt nach der Definition „Neubepflanzung“.
Frau End, Fa. Kernplan, antwortet, dies sei dahingehend definiert, dass Stammumfänge 12 bis 16 cm betragen. Dies sei so im Bebauungsplan aufgenommen.
Frau Schmidt, SPD, fragt nach, ob eine Ersatzbepflanzung an gleicher Stelle oder woanders erfolgen könne.
Frau End, Fa. Kernplan, antwortet, es sei festgesetzt, dass eine Ersatzbepflanzung auf dem Grundstück erfolgen müsse.
Herr Wilhelm, B90/Grüne, erinnert an die Jahre 2017/2018 und diverse Ortstermine, an denen der Baumbestand begutachtet worden sei. Mit der Mehrheit sei beschlossen worden, dort ein B-planverfahren einzuleiten. Zu diesem Zeitpunkt sei jedem im Rat klar gewesen, dass abgerodet werde. Deshalb sei er überrascht, dass sich einige jetzt plötzlich darüber wundern, dass dort Bäume gefällt werden. Er freue sich, dass man sich darauf einigen konnte, auf den Neubauten Photovoltaikanlagen verpflichtend herzurichten, was die Energielage entspannen werde. Von daher stehe der B-plan, so wie er jetzt aufgestellt sei, auf rechtlichen Füßen. Seine Fraktion könne dem so zustimmen.
Der Bürgermeister erklärt, der B-plan habe nichts damit zu tun, ob Bäume gefällt werden müssen oder nicht. Die Intention zum Schutz der Bäume könne nur dann wirksam umgesetzt werden, wenn der B-plan in Kraft sei. Wenn am heutigen Abend der B-plan beschlossen werde, komme er zur erneuten Auslegung, ggf. vorgebrachte Argumente werden erneut abgewogen und erst danach könne dieser B-plan Satzungscharakter erreichen. Erst dann gebe es für die Verwaltung Möglichkeiten einzugreifen.
Frau Schmidt, SPD, beantragt für ihre Fraktion eine kurze Sitzungsunterbrechung, der der Bürgermeister stattgibt.
Nach fünfminütiger Unterbrechung teilt Frau Schmidt, SPD, mit, dass ihre Fraktion früher schon gegen eine Baumfällung gewesen sei, deshalb werde ihre Fraktion gegen den Bebauungsplan stimmen.
Herr Greff, CDU, führt aus, dass ihn die heutige Diskussion an das „St. Florians-Prinzip“ erinnere, das er wie folgt aus Wikipedia zitiert: „Potentielle Bedrohung und Gefahrenlage auf andere zu verschieben.“ Er erklärt, dass die CDU-Fraktion Bauraum schaffen wolle und Frau End alles sehr nachvollziehbar dargelegt habe. Seine Fraktion stimme deshalb für den Bebauungsplan.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen ergehen, lässt der Bürgermeister über den Tagesordnungspunkt abstimmen.
Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Ensdorf billigt den vom Büro Kernplan vorgelegten überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes „Viertel zwischen Provinzialstraße, Griesborner Straße und Kapellenweg, ehemalige Direktorenvillen“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung.
Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13a BauGB, § 13 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf des Planes und der Begründung erneut öffentlich auszulegen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die geänderten Planinhalte berührt sein kann, sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 13a BauGB, § 13 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen.
Ort und Dauer der Auslegung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit dem Hinweis, dass Äußerungen zu den geänderten Planinhalten während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail vorgebracht werden können, ortsüblich bekanntzumachen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird angemessen verkürzt (2 Wochen).
Die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche Auslegung und die parallele Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchzuführen.
| Abstimmungsergebnis: | ja 18 (CDU, B90/Grüne, FWGE) |
|
| nein 5 (SPD) |
|
| enthalten 1 (Die Linke) |
| TOP 2: | Vergabe von Bauleistungen Erneuerung Heizkessel Bergmannsheim |
Der Bürgermeister gibt einleitende Erläuterungen zu dem Tagesordnungspunkt.
Nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, lässt er darüber abstimmen.
Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Auftrag zur Durchführung der Maßnahme „Erneuerung Heizkessel Bergmannsheim“ wird an die Firma Reichert GmbH, Saarbrücken, zum Angebotspreis in Höhe von 54.291,60 € vergeben.
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig |
| TOP 3: | Vergabe von Bauleistungen Abriss Kegelbahn Schwimmbad |
Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldungen vorliegen, lässt der Bürgermeister darüber abstimmen.
Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Auftrag zur Durchführung der Maßnahme „Abriss Kegelbahn Schwimmbad“ wird an die Firma Hartsteinwerk Gihl GmbH, Eppelborn, zum Angebotspreis in Höhe von 89.845,00 € vergeben.
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig |
| TOP 4: | Vergabe von Bauleistungen Umbau und Erweiterung Kita St. Marien Ensdorf Holzbauarbeiten |
Auch zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Wortmeldungen vor. Deshalb lässt der Bürgermeister darüber abstimmen.
Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat beschließt, die Ausschreibung „ Umbau und Erweiterung Kita St. Marien Ensdorf - Holzbauarbeiten“ wird gemäß VOB/A §17 Abs. 1 Punkt 3 aufgehoben.
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig |
| TOP 5: | EVS Wirtschaftsplan 2023 |
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass am 13.12.2022 die Verbandsversammlung des EVS anstehe, wozu er die Ermächtigung des Gemeinderates benötige.
Nachdem keine Wortmeldungen ergehen, lässt der Bürgermeister abstimmen.
Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen
1. dem Wirtschaftsplan 2023 des EVS,
2. der Festlegung der Abfallgebühren 2023 sowie des einjährigen Kalkulationszeitraums und
3. der Festlegung des Einheitlichen Verbandsbeitrags sowie des einjährigen Kalkulationszeitraumsin der Verbandsversammlung des EVS am 13.12.2022 zuzustimmen.
| Abstimmungsergebnis: | ja 23 (CDU, SPD, B90/Grüne, FWGE) |
|
| enthalten 1 (B90/Grüne) |
| TOP 6: | Beschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeuges mit Zusatzausstattung ELW für die Freiwillige Feuerwehr Ensdorf |
Der Bürgermeister erklärt, die Gemeinde wolle ein Mannschaftstransportfahrzeug für die Feuerwehr bestellen, was ca. ein Jahr dauern werde, bis das Fahrzeug gebaut und ein entsprechender Aufbau geleistet werden könne. Hinzu würden noch weitere Ausstattungsmerkmale kommen. Für deren Finanzierung über die im Investitionsprogramm veranschlagten 85.000 € hinaus wolle man auf nicht benötigte Mittel aus dem Etat des Bauhofes auf Mittel zur Co-Finanzierung zurückgreifen.
Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat beschließt die Beschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeuges wie folgt
| LOS 1 Fahrzeug: | Fa. MB Torpedo Gruppe | 60.059,30 € |
| LOS 2 Ausbau: | Fa. RDF-Tec | 43.303,51 € |
| LOS 3 Beladung: | Fa. RDF-Tec | 4.194,16 € |
| LOS 4 Beschriftung: | Fa. Blum | 2.600,00 € |
Die Mittel zu Los 3 werden im Haushalt 2023 bereitgestellt. Los 4 wird vom Förderverein der Feuerwehr übernommen.
Gesamtbeschaffungskosten incl. MwSt.: — 110.156,97 €.
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig |
| TOP 7: | Mitteilungen und Anfragen |
Es liegen sowohl seitens des Gemeinderates als auch der Verwaltung keine Anfragen vor.
Der Bürgermeister schließt somit den öffentlichen Teil der Sitzung und verabschiedet sowohl die interessierten Besucher als auch Frau End, Fa. Kernplan, sowie den Wehrführer und leitet zum nichtöffentlichen Teil der Sitzung über.