Der im Februar 2022 eingeführte, kostenfrei nutzbare PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst für den elektronischen Personalausweis steht seit dem 29.Dezember 2023 nicht mehr zur Verfügung. Die Bestellmöglichkeit für PIN-Briefe für den Fall, dass der Ausgangs-PIN nicht bekannt ist oder vergessen wurde, wird aufgrund der angespannten Haushaltslage des Bundes auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Bürgerinnen und Bürger, die das Rücksetzungs- und Aktivierungsverfahren noch bis zum 29. Dezember 2023 beantragt haben, hatten bis zum 31. Januar 2024 Zeit, mit dem postalisch erhaltenen „PIN-Rücksetzbrief“ die PIN neu zu setzen bzw. den Online-Ausweis zu aktivieren. Alle anderen müssen fortan persönlich zum Bürgeramt, um den Online-Ausweis zu aktivieren bzw. ihre neue PIN setzen zu lassen.