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Neues aus Ensdorf
Ausgabe 5/2025
Amtliche Mitteilungen
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Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Hinweis zur Briefwahl

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können

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vor Ort beim Briefwahlbüro im Rathaus Ensdorf

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schriftlich mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung

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per E-Mail unter wahlen@gemeinde-ensdorf.de mit den Angaben Name, Adresse, Geburtsdatum oder schriftlich

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online unter www.gemeinde-ensdorf.de

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durch Scannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung

beantragt werden.

Aufgrund der vorgezogenen Wahlen und den damit verbundenen, geänderten Fristen ist zurzeit nur die Beantragung der Briefwahlunterlagen möglich. Das Abholen, das Aushändigen der Wahlunterlagen oder die Briefwahl vor Ort werden voraussichtlich erst ab dem 10. Februar möglich sein.

Beachten Sie bei der Bevollmächtigung Dritter:

Eine Aushändigung der Briefwahlunterlagen an Dritte ist nur zulässig, wenn

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eine schriftliche Vollmacht über die Berechtigung zur Empfangnahme durch Dritte vorliegt und

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der Bevollmächtigte schriftlich gegenüber der Gemeinde versichert, dass er nicht mehr als 4 Wahlberechtigte vertritt.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 21.02.2025, 15.00 Uhr beantragt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann auch am Wahltag 23.02.2025 bis 15.00 Uhr Briefwahl beantragt werden.

Letzter Zeitpunkt für die Erteilung eines neuen Wahlscheines, wenn der beantragte Wahlschein nicht zugegangen oder verloren gegangen ist, ist Samstag, 22.02.2025 bis 12:00 Uhr.

Bei Fragen können Sie sich gerne telefonisch an das Wahlamt wenden (Frau Schmitt unter Tel. 504-112 oder Frau Maurer Tel. 504-120).

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros

Das Briefwahlbüro befindet sich im Rathaus; Provinzialstr. 101a, EG Zimmer Nr. 102 und ist telefonisch erreichbar unter 06831-504-158. Der barrierefreie Eingang befindet sich auf der Rückseite des Rathauses.

montags bis mittwochs von 8:00 bis 13:00 Uhr - 13:30 bis 16:00 Uhr,

donnerstags von 8:00 bis 13:00 Uhr - 13:30 bis 17:00 Uhr und

freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr