Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Ensdorf vom 07.12.2023 über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 sowie Entlastung des Bürgermeisters
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HLB Förderer, Keil & Partner hat die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 gemäß dem Beschluss des Ausschusses für Finanz- Personal- und Verwaltungsangelegenheiten aus seiner Sitzung vom 26.06.2020 durchgeführt.
Der Jahresabschluss wurde durch den Wirtschaftsprüfer in der Rechnungsprüfungsausschusssitzung am 16.11.2023 in nichtöffentlicher Sitzung vorgetragen und durch den Rechnungsprüfungsausschuss nach den Grundsätzen des § 122 Abs. 1 KSVG geprüft.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.12.2023 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:
1. den geprüften Jahresabschluss 2022 mit seinen Anlagen gem. § 101 Abs. 1 KSVG festzustellen,
| 1. in der Ergebnisrechnung mit | Euro |
| Summe der Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit | 8.731.745,79 |
| Summe sonstige Finanzerträge | 61.940,92 |
| Außerordentliche Erträge | 0,00 |
| Gesamtbetrag der Erträge | 8.793.686,71 |
| Summe der Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 12.121.439,39 |
| Summe Zinsen und sonstige Zinsaufwendungen | 174.217,08 |
| Außerordentliche Aufwendungen | 0,00 |
| Gesamtbetrag der Aufwendungen | 12.295.656,47 |
| Saldo der Erträge und Aufwendungen auf | -3.501.929,76 |
| 2. in der Finanzrechnung mit | Euro |
| Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 8.038.652,90 |
| Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 219.159,53 |
| Summe Einzahlungen aus Krediten | 725.290,00 |
| Gesamtbetrag der Einzahlungen | 8.983.102,43 |
| Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 11.733.596,83 |
| Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 697.898,90 |
| Summe der Auszahlungen aus Tilgung von Krediten | 333.745,00 |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen | 12.765.240,73 |
| Veränderung Finanzmittel | -3.782.138,30 |
2. den Jahresfehlbetrag der Ergebnisrechnung 2022 in Höhe von -3.501.929,76 Euro von der Ausgleichsrücklage abzuziehen und diese von 2.727.718,79 Euro auf 0 Euro zu reduzieren und aufzulösen. Sowie die Differenz von 774.210,97 Euro aus der allgemeinen Rücklage zu begleichen und auf 15.953.579,60 zu reduzieren.
3. dem Bürgermeister, Herrn Jörg Wilhelmy, gemäß § 101 Abs. 2 KSVG für den Vollzug der Haushaltswirtschaft 2022 und den Inhalt des Jahresabschlusses 2022 Entlastung zu erteilen.
Bekanntmachung, Offenlegung und Einsichtnahme des Jahresabschlusses 2022
Der Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Ensdorf wird hiermit gem. § 101 Abs. 3 KSVG öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss 2022 mit seinen Anlagen sowie der volle Wortlaut des Bestätigungsvermerkes liegen gem. § 101 Abs. 3 KSVG ab dem 15. Dezember bis zum 22. Dezember 2023 im Rathaus der Gemeinde Ensdorf, Zimmer 108 im EG, während der Dienstzeiten öffentlich aus.