Der Gemeinderat hat in seiner 3. Sitzung am 28.11.2024 beschlossen, den Straßennamen des Flurstücks 16, Parzelle 103/39 auf
Johannes-Schmitz-Weg
festzulegen und gemäß § 6 des Saarländischen Straßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.1977 (Amtsblatt S. 969), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 08. Dezember 2021 (Amtsbl. S. 2629) im Rahmen der jeweils geltenden Straßenvorschriften innerhalb der verkehrsüblichen Grenzen uneingeschränkt dem Gebrauch durch jedermann durch den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr als Gemeindestraße zu widmen. Sie erhält hiermit die Eigenschaft einer öffentlichen Straße und wird somit unter o.g. Bezeichnung dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmung steht Ihnen der Rechtsbehelf des Widerspruchs gem. § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGo) vom 19. März 191 (BGBl. I, S.686) in Verbindung mit dem Gesetz Nr. 719 (Saarl. Ausführungsgesetz zur VwGO vom 05. Juni 1960, Amtsblatt S. 558) in der jeweils zurzeit geltenden Fassung zu.
Der Widerspruch kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung erhoben werden, über den der Kreisrechtsauschuss in Saarlouis (Landratsamt, Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6, 66740 Saarlouis) entscheidet. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Ensdorf (Rathaus, Zimmer 103) zu erheben.